Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Aufwandsentschädigungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Heeseberg und Schiedsamt der Samtgemeinde
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Anpassung der Aufwandsentschädigungen zum 01.07.2024 im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde, sowie die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für das Amt der Schiedsperson gemäß der Vorlage.
Protokoll:
Herr Budde erläutert die Vorlage der Verwaltung.
Mit Schreiben vom 23.06.2023 bat der Gemeindebrandmeister Ulrich Busch um die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Heeseberg. Die Begründung ist dem Schreiben des Gemeindebrandmeisters (letzte Seite der Vorlage) zu entnehmen.
Die Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger sind in § 2 (2) der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, den Ersatz von Verdienstausfall und die Erstattung von Fahrtkosten geregelt.
| NEU (monatlich) | Aktuelle Satzung (monatlich) | Gemeindebrandmeister | 300,00 € | 200,00 € | stv. Gemeindebrandmeister | 150,00 € | 100,00 € | Ortsbrandmeister | 150,00 € | 80,00 € | stv. Ortsbrandmeister | 75,00 € | 40,00 € | Gemeindesicherheitsbeauftragter | 20,00 € | 20,00 € | Ortssicherheitsbeauftragter | 10,00 € | 10,00 € | Gemeindejugendwart | 120,00 € | 80,00 € | stv. Gemeindejugendwart | 60,00 € | 40,00 € | Ortsjugendwart | 40,00 € | 30,00 € | Gerätewart | 20,00 € + 8,00 € pro Fahrzeug | 20,00 € + 7,50 € pro Fahrzeug | AT-Beauftragter | 25,00 € | 20,00 € | Funkbeauftragter | 20,00 € | 20,00 € | Gefahrgutbeauftragter | 30,00 € | 25,00 € | Schriftführer Gemeindekommando | 10,00 € je Sitzung | 10,00 € je Sitzung | Kleiderkammerwart | 15,00 € | 15,00 € | Ausbildungskoordinator | 30,00 € | 20,00 € | Kinderfeuerwehrwart | 40,00 € | 30,00 € |
Der derzeitige jährliche Betrag bei Besetzung aller Funktionen beläuft sich auf rund 20.000,00 €. Bei einer Anpassung auf die in der Tabelle aufgeführten Beträge würde sich der Betrag auf rund 29.000,00 € erhöhen.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stünden bei einem positiven Beschluss zur Verfügung.
Die Schiedsperson der Samtgemeinde Heeseberg erhält laut aktueller Satzung [§2(4)] eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 €. Dieser Betrag wurde in den letzten Jahren per Beschluss auf 50 € pro Monat angehoben. Im Rahmen der aktuellen Anpassung der Satzung soll der monatliche Betrag auf 75 € ab dem 01.07.2024 angehoben werden.
Schreiben des Gemeindebrandmeisters:
Die Aufwandsentschädigung für das zeitintensive Ehrenamt Feuerwehr ist in vielen Kommunen sehr gering und steht zu dem Arbeitsaufkommen und der Verantwortung die Funktionsträger meist in keinem Verhältnis.
Im Rahmen der Fusion wurde die Aufwandsentschädigung zuletzt leicht angepasst.
Die letzten 1,5 Jahre haben gezeigt wie stark die Arbeit der Funktionsträger der neuen vier Ortswehren, sowie der Gemeindebrandmeister tatsächlich angestiegen ist.
Aufgrund des erhöhten Aufwand, den die digitale Verwaltung mit sich bringt und des zunehmende Mailverkehrs in allen Bereich ist hier ein deutlicher zeitlicher Mehraufwand entstanden.
Die Funktionspositionen in der Feuerwehr werden durch den steigenden Aufwand und ohne entsprechend steigende Entschädigung auch zusehends unattraktiver.
Daher beantragen wir für die Funktionsträger neue erhöhte Aufwandsentschädigungen ab dem 01.10.2023.
a) der Gemeindebrandmeister 300,00€
b) die stellv. Gemeindebrandmeister 150,00€
c) die Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehren 150,00€
d) die stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehren 75,00€
e) der Gemeindesicherheitsbeauftragter 20,00€
f) die Ortssicherheitsbeauftragten 10,00€
g) der Gemeindejugendwart 120,00€
h) der stellv. Gemeindejugendwart 60,00€
i) die Ortsjugendwarte 40,00€
j) der Gerätewart 20,00€ + 8,00€ Fahrzeug
k) der AT-Beauftragte 25,00€
l) der Funkbeauftragte 20,00€
m) der Gefahrgutbeauftragte 30,00€
n) der Schriftführer Gemeindekommando 10,00€ je Sitzung
o) der Kleiderkammerwart 15,00€
p) der Ausbildungskoordinator 30,00€
q) Kinderfeuerwart/in 40,00€
Für Fragen stehe ich ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Ulrich Busch
Gemeindebrandmeister
Söllingen, 23.06.2023
Herr Siemann stellt den Antrag auf Änderung der Beschlussformulierung für die SPD/UWG. Im Beschluss soll aufgenommen werden, dass es in den kommenden 5 Jahren keine weitere Änderung der Aufwandsentschädigung im Bereich der Feuerwehr geben wird. Herr Bräuer erwidert, dass er dies für entbehrlich hält. Die Satzungshoheit liegt beim SGR und sie können entsprechende Anträge auf Erhöhung auch ablehnen.
Der Änderungsantrag des SPD/UWG wird mit 3-Ja-Stimmen, einer Enthaltung und 5 Gegenstimmen abgelehnt.
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