Samtgemeinde Heeseberg

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Rat der Samtgemeinde Heeseberg

Dienstag, 23. April 2024 , 19:00 Uhr
DGH Wobeck, Berliner Straße 20, 38387 Söllingen OT Wobeck



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ratsvorsitzende Alexander Heidebroek eröffnet die Sitzung um 19 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er gratuliert dem Ratsmitglied Marius Bräuer nachträglich zum Geburtstag. Der Samtgemeindebürgermeister gratuliert dem Ratsvorsitzenden ebenfalls nachträglich zum Geburtstag. 

Der Ratsvorsitzende führt fort, dass die ehemaligen Ratsmitglieder Sonja Spindler und Ernst-Otto Hanne verstorben sind. Es folgt eine Gedenkminute. 

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Der Ratsvorsitzende stellt fest, das die Einladung fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung und Vorlagen erfolgt ist. Die Ratsmitglieder Hubertus Budde, Henning Johns, Julian Sebastian und Kevin Viering fehlen entschuldigt. Die Beschussfähigkeit ist gegeben. 

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt. 

 
TOP 4 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 27.02.2024

Protokoll:

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung vertagt. 

 
TOP 5 Berichte aus der Verwaltung

Protokoll:

Herr Ralphs berichtet für den Fachbereich I:

Heranziehungssatzung Asyl: In Folge des MPK-Beschlusses die Kommunen beim Asylbewerberleistungsgesetzes finanziell besser auszustatten, liegt nun eine aktuelle Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vor. Rechnerisch soll der Anteil für die Kommunen um die 200 € pro Person erhöht werden, die neue Pauschale würde somit 1.900 € betragen und liegt noch weit unter der Forderung der kreisangehörigen Kommunen von 3.000 € pro Fall.

Die Stadt Helmstedt wird wie bei der vorherigen Heranziehungssatzung eine Klage federführend für die kreisangehörigen Kommunen vorbereiten, diese soll spätestens am 21.10.2024 bei Gericht eingereicht werden.
Für die Gremien vor Ort wird eine Mustervorlage durch die Stadt Helmstedt erstellt und durch uns in den SGA und SGR eingebracht.

Polizei: Die Polizei ist nun offiziell in die Räume des Feuerschutzzentrums eingezogen. Die Dienststelle wird künftig im Wechsel zwei bzw. drei Tage besetzt werden. Kleine Restarbeiten wie Erkennungsschild, Briefkasten und Hausnummer werden zeitnah erledigt.

DHL Poststation: Die Poststation in Jerxheim ist bereits in Betrieb. Am 18.04. hat hierzu ein Pressetermin mit Vertretern der Post statt. Aus aktuellen Gesprächen geht weiterhin die Garantie hervor hiermit nicht die Filiale zu ersetzen.

Ordnungsamt: Das Ordnungsamt der Samtgemeinde Heeseberg ist seit kurzer Zeit neu mit der Kollegin Frau Dana Schatz besetzt.

Einwohnermeldeamt:  Das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde ist aktuell krankheitsbedingt und urlaubsbedingt nicht besetzt und läuft ab dem 02.05. wieder normal. Notpapiere werden von Kollegen in Vertretung ausgestellt.

Glasfaserausbau: Die Samtgemeinde Heeseberg ist seit März bis auf wenige aktuell nicht wirtschaftlich zu erschließende Grundstücke komplett mit Glasfaser ausgestattet. Eine spätere Nachverdichtung ist mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von 1.975 € pro Anschluss geplant. Hierzu wird htp gesondert informieren.

Herr Fredrich berichtet für den Fachbereich II: 

Haushaltspläne 2024: Genehmigungen erteilt; bis auf Gemeinde Söllingen in Teilen; Kürzungen aber zu „verschmerzen“, da die Maßnahmen größtenteils so oder so nicht umgesetzt worden wären.

Jahresabschlüsse 2017: Befinden sich in der Prüfung; voraussichtlich Ende Mai abgeschlossen; danach Erstellung der Abschlüsse 2018-2022 ohne Prüfung

Bedarfszuweisungen: Wurden für das Jahr 2024 fristgerecht beantragt. Ein Antrag war bis Ende April möglich. Mit einer Entscheidung bzw. Auszahlung ist dann im Juli / August zu rechnen. Weiterhin wird bei positiver Bescheidung wieder die Möglichkeit bestehen, Bedarfszuweisungen wg. besonderer Aufgaben zu beantragen (wahrscheinlich erneut Brandschutz).

Grundsteuerreform 2025: Die Vorbereitungen laufen, die letzten Daten der Haushalte, die keine Erklärung eingereicht haben, sollen im Juni mit Schätzungen nachgereicht werden. Erste Hochrechnungen zeigen eine drastische Veränderung des Hebesatzes, um der Aufkommensneutralität (im Ergebnis des Haushaltsjahres, nicht auf die Bürgerinnen und Bürger bezogen) gerecht zu werden.

§ 2 b UStG:  Es gibt einen Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2024. Dieser enthält nach einschlägigen Informationen auch den Passus: Die Übergangsfrist für die zwingende Anwendung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b USt), die bereits am 31.12.2020 enden sollte, wird um weitere zwei Jahre bis einschließlich 31.12.2026 verlängert (§ 27 Abs. 22a UStG).

Kassenfestkredit: Am heutigen Tag lief der vor drei Jahren aufgenommene Kassenfestkredit bei der NRW.Bank (6 Mio. Euro zu -0,27 % Zinsen) aus. Aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfs wurden im Rahmen einer Prolongation (Laufzeitverlängerung) nun 8,5 Mio. Euro zu einem Zinssatz von 3,53 % und einer Laufzeit von zwei Jahren aufgenommen. Die Verteilung auf die SG und Mitgliedsgemeinden erfolgt prozentual aufgrund es tagesaktuellen Kontostandes.

Zum Vergleich: Der Zinssatz für den Kontokorrentkreditvertrag bei der NORD/LB liegt im Schnitt bei rd. 4,3 % (€STR + 0,4 Prozent Aufschlag Nord LB, im März zb. 3,907 + 0,4 = 4,307 %).

Jahresergebnis 2023:

Gesamtergebnis: -315.710,86 Euro

Investive Darlehen zum 31.12.2023: rd. 20,76 Mio. Euro

Kassenkredit zum 31.12.2023: rd. 4,02 Mio. Euro

Kumulierte Jahresergebnisse zum 31.12.2023: -3.941.447,50 Euro (2012-2023), -369.048,74 Euro (von ursprünglich 1.972.375,59 Euro kameraler Fehlbetrag aus 2011 + Überschüsse der Jahre 2014, 2017, 2018 und 2020 in Höhe von insgesamt 1.603.326,85 Euro)

Herr Kaminsky berichtet für den Fachbereich III: 

F-Plan „Klimapark“: TÖB 4I/3I gelaufen. Schwierigkeiten bei der Befreiung durch den LK führen zu Verzögerungen. Auslegung nach §§ 3II und 4II wird noch besprochen da Gutachten ausstehen und Appelhagen derzeit für den LK die Widersprüche der Umweltverbände bewertet. Nach Auswertung aller Unterlagen hat der Landkreis in Bezug auf die Befreiung der Auflagen des Landschaftsschutzes entschieden, dass nach derzeitiger Rechtslage in einem Überschwemmungsgebiet keine Bauleitplanung stattfinden kann. Der Projektierer hat in Absprache mit uns seine weiteren Schritte zunächst zurückgestellt. Im Hintergrund läuft derzeit eine Gesetzesinitiative aus Bayern. Diese hat zum Ziel, FFPV in Überschwemmungsgebieten zu privilegieren und wird derzeit im Bundestag beraten. Verabschiedung ist unklar. Das ÜSG wird nach Kreistagsbeschluss aufgehoben. Deshalb kurzfristig die Bitte um Auslegungsbeschluss zur Fortführung. Läuft

Feuerwehr: Der TN wurde am 24.10. erfolgreich beendet. 5 Unternehmen haben sich um die Angebotserstellung beworben. Stand jetzt werden 4 zur Angebotsabgabe aufgefordert. 1 AN hat nicht die erforderlichen Referenzen beigebracht. Bewertung der ersten Planentwürfe und Angebote ist für den 08.04. ff. vorgesehen. Mit Ablauf des 23.02. wurden 3 Angebote eingereicht. Diese werden derzeit für die erste April Woche ausgewertet. Derzeit wird die zweite Angebotsphase abgeschlossen und die endgültige Angebotsaufforderung Anfang Mai auf den Weg gebracht.

Jerxheim Bahnhof: Die Vergabe des BA Bahnhofstraße bis Beierstedt ist unverändert für nächstes Jahr vorgesehen. Hierfür werden 3 Millionen Euro für den RW Kanal veranschlagt. Um eventuell freiwerdende Zeiträume zu nutzen sind für den BA Kuhbrunnen in Jerxheim 450.000 Euro einzuplanen. Insgesamt sollen nächstes Jahr somit 3,45 MIO Euro verbaut und neu angesetzt werden.

Kläranlage: Wartet auf die Simulationen aus der Messkampagne zu Ende Februar. Staatsanwaltschaft prüft weiterhin auf Straftatbestände. Derzeit noch kein Beschuldigtenstatus. Messkampagne nähert sich dem Ende.

Friedhöfe: Wartet auf neuen Termin. Vorschlag liegt vor und muss noch mit Politik abgestimmt werden.

Wärmeplan: Förderung ist noch nicht bewilligt scheint aber kurz davor zu stehen. Mit endgültigem Zuschlag kann dann die Konzeption für das weitere Vorgehen erstellt werden. Förderungsbewilligung steht noch immer aus. Auch hier hat der fehlerhafte Bundeshaushalt Verzögerungen verursacht. Unabhängig davon, stehen seit letzter Woche neue Karten im GIS bereit. (Beispielbild). Neue Lage: Förderung wird zu 100% übernommen. NUR NÖ: 116.000 € sind bewilligt und tatsächlich ziemlich ungewöhnlich in der Höhe. Bundesweit gibt es ca. 300 Kommunen mit Förderung. Weitere Vorgehensweise 1. Ausschreibung so schnell als möglich nach Beschluss. Umgliederung intern.2. Bürgerversammlungen ab März 3. Hinweis Olaf Lies in Helmstedt: Häuser mit fossilfreier Versorgung sollen bei den Sanierungspflichten keine Rolle spielen. NUR NÖ läuft Ausschreibung läuft und wird Donnerstag submittiert. Es liegen Angebote vor und mit weiteren wird gerechnet. Hinweis auf Tennet und eventuell in näherer Zukunft Wasserstoffpipeline in Richtung Salzgitter.

 
TOP 6 Berichte der Ausschussvorsitzenden

Protokoll:

Es haben seit der letzten Samtgemeinderatssitzung keine Fachausschüsse getagt. 

Gerhard Richter erinnert an die Sitzung des Feuer- und Katastrophenausschusses am 29.04.2024 im Feuerwehrhaus in Gevensleben. 

 
TOP 7 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es gibt keine Wortmeldungen. 

 
TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung der baulichen Maßnahmen an der Grundschule Heeseberg

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig die Fortsetzung der Planungs- und Bauleistungen an der Grundschule Heeseberg mit dem Ziel der endgültigen Umsetzung der baulichen Maßnahmen ohne jegliche Förderung.

 




Protokoll:

Der Ratsvorsitzende erläutert die Vorlage.

Der Rat der Samtgemeinde Heeseberg beauftragte die Verwaltung die für die Durchführung des Ganztages notwendigen Neu- und Umbaumaßnahmen an ein Planungsbüro zu vergeben. Hierzu wurde aus vergaberechtlichen und betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten der Weg eines Planungswettbewerbes gewählt. Vorgabe für den Wettbewerb waren der Erhalt des brandschutztechnisch sanierten Bestandsgebäudes und eine Sanierung der vorhandenen Turnhalle.

Im Zuge des Planungswettbewerbes kristallisierte sich heraus, dass von den Teilnehmern des Wettbewerbes als auch von der objektiven Fachpreisrichterjury ein Erhalt der Halle eher kritisch gesehen wurde. Die in der Jury als Sachpreisrichter vertretenen Kommunalpolitiker baten die Verwaltung um eine erneute Bewertung und Abwägung zwischen Sanierung und Neubau einer Zweifeldhalle.

Hiermit wurde seitens der Verwaltung das Büro Dohle und Lohse beauftragt. Dies ermittelte anliegend präzise aufgeschlüsselte Kosten, wog Vor- und Nachteile ab, und stellte eine mögliche Ansicht eines Neubaus dar. Kostenschätzung und Grafik wurden der Vorlage beigefügt und führten zu dem Beschluss die Planungsarbeiten um den Neubau einer Zweifeld Halle zu erweitern und die sonstigen Planungsmaßnahmen unverändert fortzusetzen. Finanzielle Grundlage für die Entscheidung war die Kostenschätzung vom 14.08.2023. Diese endete bei Baukosten von 10.443.230,50 € netto.

Im Rahmen der bislang geführten Diskussionen und Beschlüssen wurde immer auf die Förderung des Landes Niedersachsen und im Falle der Turnhalle auf das beantragte Förderprogramm SJK und die dadurch in Teilen mögliche Refinanzierung hingewiesen und gebaut.

Nunmehr stellt sich seit Dezember des Jahres 2023 die Förderkulisse so dar, dass das Land Niedersachsen bis zu 85 % der Maßnahmenförderung auf einen je Schulträger festgelegten Höchstbetrag bis zum 31.10.2025 deckelt. Im Falle der Samtgemeinde Heeseberg wären dies 118.138,57 € Zuwendung bei einem durch die Samtgemeinde Heeseberg zu erbringenden Eigenanteil von 20.847,98 €. Hierzu müsste die Samtgemeinde vorweg den Antrag auf Genehmigung einer Ganztagsschule bei der Landesschulbehörde stellen und in diesem zusichern, dass der Schulträger die Ganztagsschule mit der notwendigen Einrichtung ausstattet und diese ordnungsgemäß unterhält. Der Schulträger stellt zudem im Rahmen seiner Zuständigkeit die für den Betrieb der Ganztagsschule notwendige räumliche, sächliche und personelle Ausstattung der Schule und des Schulgebäudes sicher und trägt die anfallenden Kosten. Dafür erhält der Schulträger die 118.138,57 € Fördermittel. Welche dauerhaften Folgekosten aufgrund dieses Antrages entstehen kann nicht beziffert werden.

Das Programm SJK wurde im Rahmen der Haushaltsplanungen des Bundes und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes reduziert. Hinsichtlich unseres Antrages auf Fördermittel gibt es keinen neuen Sachstand. Es ist jedoch davon auszugehen, dass wir hier nicht zum Zuge kommen werden.

Im Fazit bedeutet dies, dass die Samtgemeinde Heeseberg für die geplanten Investitionen keine Unterstützung seitens der Bundes- und Landespolitik zu erwarten hat. Diese Situation wurde bei der Planung des Haushalts der Samtgemeinde Heeseberg berücksichtigt. Es wurde schon aus Gründen der Haushaltswahrheit die komplette Investition im Haushalt abgebildet und von der finanziellen Kommunalaufsicht genehmigt.

Der Fachbereich III bittet den Rat bei der Entscheidung über die Fortsetzung oder Beendigung folgende Faktoren zu berücksichtigen.

1. Anders als bislang seitens Bundes- und Landespolitik kommuniziert, handelt es sich mitnichten um einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Schule welcher sich gegen den Schulträger richtet. Vielmehr wurde seitens der Legislative der Rechtsanspruch im Sozialgesetzbuch VIIII verankert und richtet sich explizit gegen den Träger der überörtlichen Jugendhilfe. Dies ist der Landkreis Helmstedt. Gemäß § 24 SGB VIII hat ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Der Anspruch des Kindes auf Förderung in Tageseinrichtungen gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt. Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Über den vom Anspruch umfassten zeitlichen Umfang nach Satz 2 hinaus ist ein

bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten; dieser Umfang der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Grundsätzlich hat der Landkreis somit zur Sicherstellung des Anspruches die Möglichkeit auf eine Ganztagsschule zurückzugreifen, weil seitens des Kultusministeriums klar kommuniziert wurde, dass kein Landkreis selbstständig die Betreuung in diesem Umfang erbringen kann. Gleichzeitig bleibt er bis auf eine Schließzeit von 4 Wochen jährlich für die Ferienbetreuung zuständig, denn diese wird auch im Ganztag nicht von den Schulen erbracht. Die Landkreise stehen somit vor erheblichen Investitionen um dem Rechtsanspruch Genüge zu tun. Absehbar werden die ab 2026 erwartbaren Klageverfahren betroffener Eltern zu einer ähnlichen Situation wie in der Kindertagesbetreuung führen. Hier muss der Anspruchsgegner entweder für Betreuungsmöglichkeiten sorgen oder den Verdienstausfall zahlen. Vorliegend würde dies wohl sehr kurzfristig zu einer Erhöhung der Kreisumlage führen und somit wiederum den Haushalt der Samtgemeinde belasten. Dieser Zustand würde dann bis zur Schaffung geeigneter Betreuungsangebote anhalten.

2. Die bisherigen Planschritte haben in Bezug auf die Turnhalle und auf die Sanitärbereiche ergeben, dass beides nicht wirtschaftlich instandsetzbar ist. Dies gilt umso mehr bei einem notwendigen Ersatz der Heizungstechnik oder ähnlichen Szenarien welche uns in das Gebäudeenergiegesetz fallen lassen. Zudem können ab dem nächsten Schuljahr, welches von der Schülerzahl gut zweizügig besetzt sein wird, keinerlei Raumkapazitäten für eine Horterweiterung o.ä. bereitgestellt werden. Die Grundschule Heeseberg ist somit bei Beendigung der Maßnahmen aussaniert. Insbesondere für die Turnhalle würde dies absehbar aufgrund des fehlenden Unfallschutzes und der anderen bekannten Mängel nunmehr eine Sperrung bedeuten.

3. Das beauftragte Planungsbüro hat einen sogenannten Stufenvertrag. Dieser umfasst aktuell die Leistungsphasen 1-4 also Planung bis zur Genehmigungsreife. Diese wird ab Antragstellung zur Baugenehmigung als erfüllt zu gelten haben. In dieser Phase befinden wir uns jetzt. Die Leistungsphasen 5-9 also Ausführungsplanung, Vergabe und Bau müssen separat beauftragt werden. Eine Nichtbeauftragung führen zu dem Verlust des Planungsbüros in Zeiten wo z.B. Städte wie Braunschweig und Helmstedt aber auch andere kreisangehörige Kommunen mit gleich gelagerten Projekten und Investitionen auf den Markt drängen. Eine kurz- oder mittelfristige Weiterführung oder Wiederaufnahme der Planungen scheiden somit aufgrund der dann notwendigen neuerlichen Vergabe aus.

Samtgemeindeausschuss und Samtgemeinderat werden gebeten, gemäß der Vorlage und dem Beschlussvorschlag zu beraten und zu entscheiden.

Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeindeausschuss berät und der Samtgemeinderat beschließt über die

a) Fortsetzung der Planungs- und Bauleistungen an der Grundschule Heeseberg mit dem Ziel der endgültigen Umsetzung der baulichen Maßnahmen ohne jegliche Förderung

b) der Beendigung des Vertrages mit dem Büro Dohle und Lohse und der gleichzeitigen Beendigung der Maßnahmen an der Grundschule Heeseberg.

Der Ratsvorsitzende ergänzt, dass eine Beendigung des Projektes zum jetzigen Zeitpunkt alles zum Erliegen bringen würde. Es wäre nicht absehbar wann und ob überhaupt eine Wiederaufnahme erfolgen könnte. Es ist die Aufgabe des Rates die Infrastruktur zu erhalten und auszubauen und hierzu gehört seiner Meinung nach auch die Grundschule. Ferner spricht er sich dafür aus auf die Förderung und den damit verbundenen Antrag auf Ganztag zu verzichten. 

Der Samtgemeindebürgermeister führt aus, dass eine Absage für das SJK Programm erfolgt ist. Er Danke den Mitarbeitern der Verwaltung für Ihre Arbeit und Mühe, die mit dem Antrag für das SJK-Programm verbunden waren. Weiter Dank er den Mitgliedern der Jury, die das Projekt Grundschule begleitet haben.

Udo Maushake erklärt, dass viele intensive Gespräche geführt wurden. Die Infrastruktur am Heeseberg muss erhalten werden und da gehört die Grundschule dazu. Ohne die geplanten Maßnahmen wäre der Grundschulstandort Heeseberg grundsätzlich aber in Gefahr.

Christoph Weihe führt aus, dass es die Aufgabe des Rates ist das Leben im Südkreis lebenswert zu gestalten. Der Erhalt der Grundschule sichert die Zukunft der Kinder in  der Samtgemeinde. Er differenziert zwischen Grundschule und Turnhalle. Auch die Investition in den Neubau der Turnhalle hält er für erforderlich um das Vereinslebens ebenfalls zu fördern.

Marius Bräuer erkundigt sich nach den Sachständen zur Thematik in den anderen Kommunen des Landkreises. Herr Ralphs führt aus, dass alle Kommunen investieren werden. Es herrscht generell die gleiche Meinung, man fühlt sich von Land und Bund finanziell im Stich gelassen.


TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über die 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Heeseberg

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig mit einer Enthaltung, aufgrund des § 1 (3) und § 2 (1) des Baugesetzbuchs (BauGB) die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Heeseberg, für das in der Anlage dargestellte Gebiet.



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende verließt die Vorlage der Verwaltung. 

Der Umbau der Energiewirtschaft in Deutschland hin zu einer deutlich verstärkten Nutzung der sog. regenerativen Energien, wie Windenergie und Photovoltaik ist auf Bundesebene durch entsprechende politische Beschlüsse eingeleitet und ist gekoppelt an das derzeitige Ziel, die Emission klimaschädlicher Gase bis 2030 um 55 % bezogen auf den Stand 2019 zu reduzieren.

Auf der höchsten raumordnerischen Planungsebene des Landes, dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) und damit als nachfolgende Planung auch in der Regionalen Raumordnung (RROP), konnten bisher nur Flächen zur Nutzung von solarer Strahlungsenergie herangezogen werden, die nicht als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft festgelegt sind. Mit der Änderung des Landesraumordnungsprogramms wurde dies dahingehend geändert, dass auch der Landwirtschaft vorbehaltene Flächen als potentielle Gunstflächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen genutzt werden können.

Über das Jahr 2023 hat der Arbeitskreis Freiflächen PV in mehreren Sitzungen potentielle Gunst- und Reserveflächen ermittelt. Zusätzlich wurden auch in einem letzten Schritt private Eigentümer um Vorschläge gebeten. Diese wurden durch den Arbeitskreis abgewogen. Die nunmehr in der Gebietsabgrenzung dargestellten Flächen sollen als potentielle Gesamtfläche für den Standort Samtgemeinde Heeseberg zur Erzeugung von Strom mittels erneuerbarer Energien durch Solarstrom ausgewiesen werden. Das Ziel von landesweit 15 GW Strom aus Freiflächen PV wird mit der Kulisse von insgesamt 680 ha vermutlich übertroffen. Der Hinweis des Landes, dass nur Flächen mit bis zu 50 Bodenpunkten überplant werden sollen, wurde aufgenommen aber aufgrund der Nichtverfügbarkeit dieser Böden in der Samtgemeinde und der trotzdem notwendigen Stromerzeugung weggewogen. 

Daher werden die in der Gebietsabgrenzung dargestellten_ Flächen mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans in eine Sonderbaufläche für die Nutzung von erneuerbaren Energien geändert.

Samtgemeindeausschuss und Samtgemeinderat werden gebeten, den Ausführungen zu folgen und dem obenstehenden Beschluss zuzustimmen.

Der Ratsvorsitzende ergänzt, dass es aus seine Sicht eine gute Chance für die Samtgemeinde ist, Einnahmen (Akzeptanzabgabe und Gewerbesteuer) zu generieren.

Christoph Weihe führt aus, dass er es für nicht sinnvoll hält hochwertiges Ackerland für erneuerbare Energien zu "opfern" und kündigt an sich bei der Abstimmung zu enthalten. 

Udo Maushake erinnert an den Arbeitskreis, der aus Vertretern der Gemeinden und Samtgemeinde bestand. Es wurde seitens der Räte viel Zeit investiert  um die Potentialfläche festzulegen. Der Beschlussvorschlag wird seine Zustimmung finden. 

Gerhard Richter betont ebenfalls, dass die Mitgliedsgemeinde an den Planungen und Vorbereitungen maßgeblich beteiligt waren. Es ist die Aufgabe des Samtgemeinderates die Entscheidung im Sinne der Gemeinderäte zu treffen. Es fanden im Vorfeld viele kontroverse Diskussionen statt.

Alexander Heidebroek schließt die Diskussion mit der Anmerkung, dass es gut ist, dass die Samtgemeinde vor Ort über das wo entscheidet und Potentialflächen nicht von oben durch die Raumordnung bestimmt werden. 


TOP 10 Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens RROP Windenergie

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig mit zwei Enthaltungen, aufgrund der Ausführungen in der Sach- und Rechtslage ein Zielabweichungsverfahren unter Zuhilfenahme der Gemeindeöffnungsklausel aus dem BauGB einzuleiten.



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende erläutert die Vorlage der Verwaltung. 

Deutlich Fahrt aufgenommen haben jedoch die Anfragen seitens der Windenergieunternehmen Seit Januar sind zwei Unternehmen an uns herangetreten um uns die Planungen für weitere Windparks vorzustellen. Glaubhaften Berichten aus allen Dörfern zufolge, sind alle der Windkraft gut zugänglichen Flächen bereits vertraglich weitestgehend fixiert. Die Rechtsunsicherheiten aus der regionalen Raumordnung sorgen hier für einen Run. Um die Superprivilegierung aus dem Wind an Land Gesetz ab 2027 abzuwehren, wurde mit fachlicher Unterstützung bei den technischen Details aus dem Rat der Vorschlag eines Energiekonzeptes entwickelt. Dies soll die FFPV Planungen um Wind ergänzen und könnte kurzfristig per Aufstellungsbeschluss zum F Plan beschlossen werden. Der Zeitvorteil böte neben der Planungssicherheit die Chance die windstärksten Flächen zu nutzen und somit die Anzahl der einzelnen Windmühlen zu reduzieren und auf einem erträglichen Niveau zu halten. Die Flächenziele würden erfüllt und ab 2027 die Superprivilegierung abgewendet. Des Weiteren lassen erste Schätzungen Akzeptanzabgaben von ca. 1,5 bis 2 Millionen € erwarten. Diese dürfen nach § 4 Gesetz über die finanzielle Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien in Niedersachsen (NEEBetG noch in der Beratung) nur zur Steigerung der Akzeptanz für Windenergieanlagen oder Freiflächenanlagen bei ihren Einwohnern verwendet werden. Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz) vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Mit seinem Art. 1 wurde das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) eingeführt. Durch Art. 2 wurde das Baugesetzbuch (BauGB) geändert. Die Gesetzgebung in Niedersachsen dient demnach nur der präzisen Ausgestaltung der landesrechtlichen Normen.  Zur Erreichung es Zwecks nach § 4 kommen insbesondere Maßnahmen für


1. Natur- und Artenschutz,

2. Klimaschutz und Energiewende,

3. die ökologische Aufwertung des Ortsbildes und Begrünung,

4. die Steigerung der Energieeinsparungen und der Energieeffizienz

5. der sozialen Infrastruktur, Teilhabe und der Wohlfahrt oder

6. die Förderung kommunaler Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Kultur,

Bildung oder Freizeit dienen, soweit für die Einwohnerinnen und Einwohner jeweils

ein ausreichender Bezug zu den aus der Windenergieerzeugung oder Photovoltaik

generierten Geldmitteln erkennbar ist, in Betracht. Der Kreisumlage wären diese Gelder (anders als die Gewerbesteuer) nicht zugänglich.

Samtgemeindeausschuss und Samtgemeinderat werden gebeten, den Ausführungen zu folgen und dem Zielabweichungsverfahren für in der Anlage dargestellten Windparks zuzustimmen.


TOP 11 Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Rathaus Neubau

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig, aufgrund der Ausführungen in der Sach- und Rechtslage der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 14.280 Euro zuzustimmen und die angebotene vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu beauftragen.



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende erläutert die Vorlage der Verwaltung. 

Wie im Dezember berichtet und auf dem Heeseberg vorgestellt, ist das Raumprogramm fertiggestellt und eine erste Kostenschätzung erbracht worden. Um nunmehr die wirtschaftlichste Vergabeart ermitteln zu können, ist eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei der PD angefragt worden. Mit dieser soll ermittelt werden ob eine einzelgewerkeweise klassische Vergabe gegenüber den anderen Vergabearten wirtschaftliche Vorteile aufweist.

Das Angebot der PD endet bei netto 12.000 € (brutto 14.280 Euro). Für das Haushaltsjahr 2024 war kein neuer Haushaltsansatz vorgesehen, die Kreditermächtigung für Haushaltsreste aus dem Jahr 2022 ist aufgrund der Regelungen des § 120 Abs. 3 NKomVG mit der Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024 ausgelaufen. Es ist somit erforderlich, gem. § 117 NKomVG außerplanmäßig Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Um Freigabe wird gebeten.

Christoph Weihe erklärt, dass das Rathaus ist einem sehr schlechten Zustand ist. Der zweite Rettungsweg wird seit zwei Jahren mittels eines Gerüste auf dem Hof abgebildet. Dieser Beschluss ist der nächste Schritt um zunächst zu klären welche Alternative am wirtschaftlichsten ist. 


TOP 12 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Frau Schnicke-Heinze erkundigt sich ob im Vorfeld potentielle Dachfläche von Gemeindegebäuden betrachtet wurden bevor Ackerland für PV-Anlage genutzt wird. Aus ihrer Sicht gäbe es hier genügend nutzbare Flächen. Herr Ralphs erklärt, dass dies bei Neubauten generell Pflicht ist. Für Bestandsgebäude wäre zunächst eine Dachprüfung erforderlich, die Vielzahl der Dachflächen auf kommunalen Gebäude sind für die Installation von PV-Anlage nicht nutzbar, einige Gebäude befinden sich noch in de Prüfung. Herr Heidebroek ergänzt, dass dies aus wirtschaftliche Sicht nicht darstellbar ist. 

Frau Schnicke-Heinze fragt nach der Möglichkeit einer Einrichtung einer Querungshilfe auf der Bundesstraße in Wobeck. Herr Kaminsky erklärt das dies bereits seit einigen Jahren immer wieder Thema ist. Die Straße befindet sich im Eigentum des Bundes und dieser hat bislang immer negativ entschieden. 

Harald Maushake erkundigt sich nach dem Sachstand Bürgermeisterkanal in Ingeleben. Michael Kaminsky antwortet, dass dies kein Thema der Samtgemeinde, sondern der Gemeinde Söllingen ist. Ergänzt aber, dass die Baustellenbegehung stattgefunden hat und die Arbeiten demnächst beginnen. 

Harald Maushake erkundigt sich zum Sachstand der Neubauten der Feuerwehren Nord und Süd. Herr Kaminsky erklärt, dass er den Sachstand unter TOP 5 im Bericht bereits erläutert hat, ergänzt aber das die Einweihung Süd für den 30.04.2026 geplant ist. 

 
TOP 13 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Christian Unrau merkt an, dass der Zustand der Aschebahn am Sportplatz in Jerxheim sehr ungepflegt ist. Michael Kaminsky erklärt, dass dies bekannt ist und auf die Lieferung des Elmo-Therm gewartet wird. 

Gerhard Richter merkt an, dass das Wachstumsgesetz durch den Bundesrat verabschiedet wurde und somit 2026 E-Rechnungen unumgänglich sind. Kai Fredrich antwortet, dass dies rein technisch bereits jetzt möglich ist. 

 

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