Samtgemeinde Heeseberg

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Rat der Samtgemeinde Heeseberg

Dienstag, 27. Februar 2024 , 19:00 Uhr
Feuerschutzzentrum Mitte, Nordstraße 28, 38381 Jerxheim



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ratsvorsitzende eröffnet die Sitzung um 19 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er gratuliert Julian Sebastian, Philipp Ralphs und Christian Unrau im Namen des Samtgemeinderates nachträglich zum Geburtstag. 

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Die Einladung ist ordnungsgemäß und fristgerecht erfolgt. Die Ratsmitglieder Richter, Hochgrebe und Maushake fehlen entschuldigt. Das Ratsmitglied Unrau verspätet (nimmt ab 19.10 Uhr an der Sitzung teil) sich. Die Beschlussfähigkeit des Rates ist gegeben. 

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Änderung der Tagesordnung.

Top 15 Neu: Beratung und Beschlussfassung über den Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Helmstedt zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 (Tischvorlage)

Top 16 Neu: Einwohnerfragestunde

Top 17 Neu: Anfragen und Anregungen

Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig festgestellt. 

 
TOP 4 Feststellung Sitzverlust im Rat der Samtgemeinde Heeseberg

Beschluss:

Der Samtgemeinderat stellt gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG den Sitzverlust des bisherigen Ratsmitgliedes Sonja Spindler fest.

Der Sitz wird durch Herrn Kevin Viering als Nachrücker der Wählergemeinschaft Heeseberg (WGH) neu besetzt. 



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende erläutert die Vorlage der Verwaltung. 

Frau Sonja Spindler hat mit Schreiben vom 03.01.2024 ihren Mandatsverzicht im Rat der Samtgemeinde Heeseberg erklärt.

Gemäß § 52 Abs.1 Satz 1 NKomVG verliert Frau Spindler somit ihren Sitz im Rat der Samtgemeinde Heeseberg.

Nachrücker der Wählergemeinschaft Heeseberg (WGH) ist Herr Kevin Viering.

Die Vertretung (der Rat) stellt gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG den Sitzverlust in seiner nächsten Sitzung fest.

 Mit schriftlicher Annahme (12.01.2024) des Herrn Viering geht der Sitz mit der Feststellung des Sitzverlustes von Frau Spindler auf Herrn Viering über.

Der Samtgemeindebürgermeister  führt die Verpflichtung (§ 60 NKomVG) für Herrn Viering und die anwesenden Samtgemeinderatsmitglieder zu den § 40 , § 41  und §42 NKomVG durch.  


TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Neubesetzung von Ausschüssen

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt die Neubesetzungen der Ausschüsse wie folgt:

Herr Budde wird zukünftig durch Herrn Marco Gritzan im Hauptausschuss vertreten.

Herr Robin Voß übernimmt den Sitz von Frau Spindler im BKSSJS.

Herr Kevin Viering übernimmt den Sitz von Frau Sonja Spindler im Feuer- und Katastrophenausschuss. Den Vorsitz in diesem Ausschuss übernimmt Herr Julian Sebastian. 



Protokoll:

Durch den Mandatsverzicht von Frau Sonja Spindler sind deren Ausschusssitze neu zu besetzen. Die WGH/CDU-Gruppe im Samtgemeinderat Heeseberg hat daher gemäß § 71 Absatz 9 Satz 3 Nummer 2 NKomVG folgende Neubesetzungen vorgeschlagen:

Frau Spindler war die Stellvertretung von Herrn Budde im Hauptausschuss, Herr Budde wird zukünftig durch Herrn Marco Gritzan vertreten.

Herr Robin Voß übernimmt den Sitz von Frau Spindler im BKSSJS.

Herr Kevin Viering übernimmt den Sitz von Frau Spindler im Feuer- und Katastrophenausschuss. Den Vorsitz in diesem Ausschuss übernimmt Herr Julian Sebastian.

Mit allen beteiligten Personen ist diese Umbesetzung einvernehmlich abgesprochen.

Gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG stellt die Vertretung die Ausschussbesetzung(en) durch Beschluss fest.


TOP 6 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 28.11.2023

Protokoll:

Die Niederschrift wird einstimmig mit einer Enthaltung genehmigt. 

 
TOP 7 Berichte aus der Verwaltung

Protokoll:

Herr Ralphs berichtet für die Fachbereiche I und II:

Samtgemeindehaushalt 2024: Der Landkreis Helmstedt kürzt die Kreditermächtigung zur Aufnahme von Investitionsdarlehen um 400.000 EURO. Die Kürzung wurde mit dem heutigen Tage mitgeteilt. Ein entsprechender Vorschlag zum Beitrittsbeschluss liegt als Tischvorlage vor. Die Samtgemeinde streicht in Folge der Kürzung wie bereits erwähnt die Investition Grundsanierung Friedhofshalle Jerxheim.

Post: DHL hat den 27.03.2024 als Aufbaudatum für die Packstation in der Samtgemeinde Heeseberg festgelegt. Standort wird der Schützenplatz in Jerxheim. Die Postfiliale ist hiervon nicht berührt.

Polizei: Die Polizei zieht wie geplant am 01.04.2024 in den ehemaligen Raum für die Kinder- und Jugendfeuerwehr. Weitere bauliche Maßnahmen sind nicht geplant. Alle Termine und das Vorgehen vor und nach dem Umzug waren und sind mit der Feuerwehr abgesprochen. Die Gemeindebrandmeister waren informiert. Am 04.04.2024 hat die Polizei hierzu einen Pressetermin geplant.

Wahlen: Am 09.06.2024 findet die Europawahl statt. Für die Gemeinden sind folgende Wahllokale vorgesehen und bereits mit den Bürgermeistern abgestimmt: Beierstedt, Sportheim Gevensleben, Feuerwehrgerätehaus Gevensleben Jerxheim, Schützenzelt kleiner Raum Söllingen, KUSS in Ingeleben Das Wahllokal in Gevensleben wurde als repräsentatives Wahllokal festgelegt. Hier finden detailliertere Auszählungen statt.

Einwohnermeldeamt: Das Einwohnermeldeamt hat weitere Modernisierungsschritte unternommen. Bezahlungen können nun mit allen gängigen Bank- und Kreditkarten getätigt werden. Die Möglichkeit mit Paypal zu bezahlen wird zeitnah geschaffen.

Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine: Aktuell sind durch die Samtgemeinde Heeseberg 10 Asylbewerber und 6 geduldete Personen untergebracht. Mit eigenen Mietverträgen befinden sich weitere 10 geduldete Personen in der Samtgemeinde. Es befinden sich zusätzlich 49 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in der Samtgemeinde. 25 Personen mit Mietverträgen über die Samtgemeinde, 24 Personen sind privat oder mit eigenen Verträgen untergebracht. In Zusammenarbeit mit Frau Smirnova wird die Quote der mit eigenen Mietverträgen ausgestatteten Personen versucht weiter zu erhöhen. Hierzu laufen aktuell Gespräche. 

Katastrophenschutz: Im Rahmen des aktuell in Entstehung befindlichen kreisweiten Katastrophenschutzkonzeptes sind wir angehalten Krisenmanager als Bindeglied zwischen Kreis und Kommune zu benennen. Dieser Ansprechpartner / Ansprechpartnerin wird dann in Schulungen und das weitere Verfahren eingebunden, bleibt im Krisenfall aber vor Ort. Von der Verwaltung worden Catharina Jura und Michael Kaminsky als Stellvertreter benannt. Im Rahmen des kreisweiten Konzeptes werden auch die Pläne der Kommunen überarbeitet und ausgearbeitet. Nach der Haushaltsgenehmigung stehen zu diesem Thema ebenfalls die Beschaffungen für die im Krisenfall zu benennenden Anlaufpunkte für die Bevölkerung an.

Feuerwehr: In der Samtgemeinde steht die Gründung von zwei weiteren Kinderfeuerwehren an. Neben der Kinderfeuerwehr in Mitte wird es ab April in Nord und ab Mai eine Gruppe in Süd geben.

Terminierungen: Entgegen dem ursprünglichen Sitzungsplan werden zwei Sitzungen neu terminiert. Feuer- und Katastrophenschutzausschuss am 29.04.2024 BKSSJS am 14.05.2024 Für den Mai ist eine Bürgermeisterdienstbesprechung mit den Samtgemeindeangehörigen Gemeinden geplant.

75 Jahre Samtgemeinde Heeseberg: Im Jahr 2025 steht das 75-jährige Jubiläum der Samtgemeinde Heeseberg an. Wir werden hierzu eine Rundmail an die Räte im Samtgemeindegebiet verfassen und um erste Ideen bis Ende April bitten. Verbunden mit der Mail wird ein Aufruf zur Mitarbeit an der Gestaltung dieses Jubiläums.

Herr Kaminsky berichtet für Fachbereich III:

Eisenbahnlinie Schöningen-Schöppenstedt: Am 21.12.2023 hat das Eisenbahnbundesamt die Strecke von Schöningen bis Jerxheim Bahnhof endgültig entwidmet und damit von der bisherigen Funktion als Eisenbahninfrastruktur entbunden. Mit Ratsbeschluss vom Januar 24 hat die Gemeinde Jerxheim hiergegen einen Widerspruch beschlossen. Dieser wurde dem EBA frist- und formgerecht übermittelt. Der Regionalverband als Aufgabenträger ÖPNV hat ebenfalls Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Gleichwohl wird dem Widerspruch weder vom Regionalverband noch von hier größere Aussicht auf Erfolg eingeräumt. Es sollen noch unter Beteiligung der anliegenden Gebietskörperschaften Gespräche mit den Landkreisen WF und HE geführt werden. Federführend wird hier wohl der Verband tätig. Absehbar wird es jedoch von der Bahn abhängen ob diese ihre Flächen einzeln veräußern möchte.

Tourismuskonzept: Auf Vorschlag des Landkreises Helmstedt wird derzeit zwischen Landkreis und Wirtschaftsregion ein umfassenderes Tourismuskonzept für den Bereich der Samtgemeinde erwogen. Ziel ist es, die Hinweise des Verwaltungsgerichtes Braunschweig in Bezug auf die Baugenehmigung Heese 5 aufzunehmen und zu entkräften. Die Mitgliedsgemeinden wurden informiert und gebeten, sich auf eine Beteiligung vorzubereiten. Die Vorbereitungen werden durch den Landkreis getroffen. Ob und wenn ja welche Kosten entstehen ist unklar .Bei einem Gespräch mit der WR HE wurde klargestellt, dass die WR touristisch in kleinerem Rahmen allenfalls beraten kann. Die Umsetzung eines kreisweiten Konzeptes kann federführend durch die WR wahrgenommen werden. Sachstand an Gemeinden übermittelt. 

Feuerwehr: Der TN wurde am 24.10. erfolgreich beendet. 5 Unternehmen haben sich um die Angebotserstellung beworben. Stand jetzt werden 4 zur Angebotsabgabe aufgefordert. 1 AN hat nicht die erforderlichen Referenzen beigebracht. Bewertung der ersten Planentwürfe und Angebote ist für den 08.04. ff. vorgesehen. Mit Ablauf des 23.02. wurden 3 Angebote eingereicht. Diese werden derzeit für die erste April Woche ausgewertet.

Grundschule: Nähert sich dem Ende der Leistungsphase 3 und hat am 25.01. eine Bemusterung der möglicherweise zu verbauenden Materialien erfahren. Hierzu eingeladen wurden die Mitglieder der Jury aus dem Planungswettbewerb. Nach der Leistungsphase 3 wird die vertraglich vereinbarte Leistungsphase 4 (Baugenehmigungsphase) abgearbeitet. Mit der Baugenehmigung endet die erste Stufe aus dem Vertrag. Die nächsten Schritte müssen explizit beauftragt werden. Das Land Niedersachsen hat sich (spätestens am 05.12.23) explizit entschieden, dass die 85% Investitionskostenförderung für die Grundschule Heeseberg auf 120.000 EURO gedeckelt werden. Weitere Fördermittel sind in diesem Bundesland ausgeschlossen. Die beantragte Förderung im SJK Programm ist noch nicht beschieden. Das Programm selbst wurde nach dem rechtfehlerhaften Bundeshaushalt von 400 auf 362 MIO reduziert und war schon zuvor 100fach überzeichnet. Der Rechtsanspruch selbst wurde im § 24 SGB VIII analog zu den Kindergärten gegen den Träger der überörtlichen Jugendhilfe formuliert. Dieser kann (oder muss) sich dann auf die örtlichen Grundschulen stützen um den Betreuungsanspruch zu gewährleisten. Der Anspruch umfasst 5 Tage je 8 Stunden und bis auf 4 Wochen Schließzeit alle Ferien. Wenn der Landkreis den Anspruch nicht gewährleisten kann wird er (wiederum analog KiTA) den Eltern den entgangenen Arbeitslohn ersetzen müssen. Die entstandenen Kosten wird der Landkreis dann über Heranziehungssatzung oder Erhöhung Kreisumlage wieder zurückholen. Derzeit prüft der Landkreis ob die geplante Maßnahme ohne die Fördermittel überhaupt noch umsetzbar ist. Hier wird demnächst mit einer Entscheidung gerechnet. Ob und wie das Projekt weiter fortgesetzt werden kann und soll, ist somit maximal unklar. Keine Auflagen aus dem Haushalt seitens des Landkreises. Die (schwierige) Entscheidung über die Fortsetzung liegt bei uns. Keine Hinweise zum SJK.

Friedhöfe: Die Kirche bat um Gespräche zum Friedhof Watenstedt. Müssen noch terminiert werden. Der erste Termin im Januar musste kurzfristig aufgrund der Witterung abgesagt werden. Davon unabhängig hat der Vorsitzende des Bauausschusses detaillierte und umsetzbare Vorstellungen für die Gespräche entwickelt. Diese reichen von Flächenverkleinerung aller Friedhöfe bis hin zur möglichen Aufgabe der baufälligsten Kapellen und stattdessen der Nutzung der Kirchen. Ein Defizitausgleich der kirchlichen Friedhöfe soll nicht stattfinden.

Wärmeplan: Förderung ist noch nicht bewilligt scheint aber kurz davor zu stehen. Mit endgültigem Zuschlag kann dann die Konzeption für das weitere Vorgehen erstellt werden. Förderungsbewilligung steht noch immer aus. Auch hier hat der fehlerhafte Bundeshaushalt Verzögerungen verursacht. Unabhängig davon, stehen seit letzter Woche neue Karten im GIS bereit.  Neue Lage: Förderung wird zu 100% übernommen.

Bauhof: Am 20.11. und 21.11. findet das 2. Treffen des AK Bauhof statt. In der Konzeption wurde auf Einzelgespräche mit einem Berater der PD abgestellt. Hiermit sollen die Wünsche der Politik und der Mitgliedsgemeinden sichtbarer gemacht und in ein Konzept eingepasst werden. Am 16.01.24 fand die zweite Sitzung in den Örtlichkeiten des Bauhofs in Söllingen statt. Mit Einladung vom 21.12. wurden neben dem Samtgemeindebauausschuss wiederum die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden eingeladen, um die Auswertung der Gespräche, die Vorstellung der Zahlen und einer eventuell möglichen Organisationsform kennenzulernen. Derzeit werden alle gemeindeeigenen Flächen nach m² erfasst (80% erfasst) und eine detaillierte und nur auf den Bauhof bezogene Gewinn und Verlustrechnung aufgestellt. (30 %). Mit diesen Zahlen kann dann dem vielfach geäußerten Wunsch nach Transparenz und Zahlen Genüge getan werden. ERLEDIGT Nur noch ein Treffen notwendig.

Erfolgreiche Ausschreibungen im Januar Februar: Fremdwasserumleitung Ingeleben Bauzeit 1,5 Jahre 2. BA Straßen- Gehwegsanierung Söllingen Enderschließung Söllinger Winkel 

 
TOP 8 Berichte der Ausschussvorsitzenden

Protokoll:

Es gab keine Fachausschusssitzungen seit der letzten Samtgemeinderatssitzung. 

 
TOP 9 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Herr Duderstadt erkundigt sich nach der Leistung des Notstromaggregates am FSZ Mitte und ob dieses bei einem Stromausfall ausreichend ist. Herr Kaminsky erklärt, dass noch Anpassungen durch die Firma Fahrig erfolg sind und dass das Gerät ausreichend ist um im Falle eines Blackout den Betrieb im FSZ aufrecht erhalten zu können.

Herr Köcky erkundigt sich ob die Verwaltung über die Lage an den Klärteichen in Jerxheim-Bahnhof in Kenntnis ist. Herr Kaminsky erklärt, dass das Problem bekannt ist. Er ergänzt das mit der Kläranlage in Söllingen eine sehr gute Anlage zur Verfügung steht, das komplette System zu Abwasserbeseitigung aber grundsätzlich Probleme aufweist. Alle Pumpen im System laufen seit Monaten ununterbrochen. Er hofft auf eine zeitnahe Trockenphase um die Situation zu entschärfen. Am System können bis zum Abschluss des laufenden Verfahrens keine Änderungen vorgenommen werden. Es ist aber Hilfe von außen notwendig um eine dauerhafte Abhilfe zu den vorliegenden Problemen zu schaffen.

Ferner merkt Herr Köcky an, dass die Grabenpflege am Heesebergweg nicht ausreichend ist. Er schlägt ein gemeinsames Projekt zur Wiederherstellung des Heesebergweges vor und bittet um Unterstützung durch die Samtgemeinde. Herr Ralphs erklärt, dass die Zuständigkeit bei der Gemeinde Jerxheim und nicht der Samtgemeinde Heeseberg liegt. Es solle der Kontakt zum Bürgermeister der Gemeinde aufgenommen werden.

Herr Krull erkundigt sich nach der Standhaftigkeit des Deiches am Großen Graben und wer für diesen Zuständig ist. Herr Ralphs erklärt, dass die Zuständigkeit beim Unterhaltungsverband Großer Graben liegt. Er verweist an den Verbandsvorsteher Christoph Weihe. Dieser erklärt, das regelmäßige Prüfungen stattfinden. 

 
TOP 10 Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung von Planungsleistungen für einen Bodenretentionsfilter zur Optimierung der Abwasserbeseitigung in Twieflingen

Beschluss:

Der  Samtgemeinderat beschließt einstimmig mit drei Enthaltungen über die Ausschreibung von Planungsleistungen mit dem Ziel mittels eines Bodenretentionsfilters die Abwasserbeseitigung im Gemeindeteil Twieflingen zu optimieren.



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende erläutert die Vorlage.

Das Entwässerungsgebiet von Twieflingen ist dörflich geprägt und wird über eine Mischwasserkanalisation mit 2 Abschlagbauwerken und einem Pumpwerk entwässert. Neben dem Pumpwerk ist ein Speicherbecken mit einer Kapazität von ca. 1.400 m³ angeordnet. Das Pumpwerk fördert die Abwässer auf die Kläranlage Söllingen.

Neben Einfamilienhausbebauung gibt es landwirtschaftlich geprägte Grundstücke mit Wohnhäusern und großen Scheunen/Lagerhäusern.

Nach dem Ersatz der Teichkläranlage in Twieflingen durch ein Pumpwerk in Verbindung mit einem Speicherbecken kam es wiederholt zu Problemen bei Mischwasserabflüssen. Deshalb wurden die Drosseln an den beiden Abschlagbauwerken verändert. Daraus resultieren geringere Drosselabflüsse und frühere Mischwasserabschläge. Da die vorherigen Werte Grundlage für die vorhandene wasserrechtliche Erlaubnis sind, ist eine hydraulische Überprüfung vorgeschrieben.

Dafür wurden Messungen der Schmutz- und Mischwassermengen im örtlichem Mischsystem durchgeführt. Damit sind die Schmutz-, Fremd- und Niederschlagswasserabflüsse an den beiden vorhandenen Abschlagbauwerken erfasst worden. Darüber hinaus wurde die Abschlagssituation, inklusive der Abschlagsmengen protokolliert.

Die Daten bildeten die Grundlage für weiterführende Auswertungen und die Kalibrierung des Kanalnetzberechnungs- (HYSTEM-EXTRAN) und des Schmutzfrachtberechnungsmodells (KOSIM).

Nach der Kalibrierung der Modelle wurde der Ist-Zustand berechnet und nachgewiesen. Anschließend wurden die Zuflüsse aus dem geplanten Erschließungsgebiet am Sportplatz in die Modelle eingefügt und Sanierungsvarianten, soweit notwendig, berechnet. Im Ergebnis gibt es Empfehlungen, um die genehmigten Schmutzfrachteinleitungen einhalten zu können und das Problem des Überstaus und der langen Entleerungszeiten am PW zu beheben.

Die ehemalige Teichkläranlage in Twieflingen war eine Mischwasserbehandlungsanlage. Auf Grund der Vorgaben nur eine CSB-Fracht von 100 kg /(ha∙a) abzuschlagen, statt der sonst üblichen 250 kg/(ha∙a) ist die Entlastungsrate an den beiden Mischwasserabschlägen relativ gering. Der überwiegende Teil des Mischwassers wurde deshalb in der Teichkläranlage behandelt. Auch die neue Kläranlage in Söllingen ist eine Mischwasserbehandlungsanlage. Aber das Abwasser muss jetzt noch mal zusätzlich über eine längere Strecke gepumpt werden. Die Leistung des Pumpwerks liegt deutlich unter der hydraulischen Leistung der Teichkläranlage. Deshalb muss das Mischwasser zwischengespeichert werden. Das führt schon bei mittleren Trockenwetterabflüssen zu Entleerungszeiten von 169 h. Im Frühjahr, wenn die Fremdwasserabflüsse höher sind, kann sich die Entleerung schon mal einige Wochen hinziehen. Abgesehen vom hohen Energieaufwand, führen die langen Aufenthaltszeiten zu einem Abbau von CSB und in Verbindung mit hohen Mischverhältnissen zu geringen Schmutzfrachtkonzentrationen im Zulauf zur Kläranlage Söllingen. Aus energetischen Gründen und weil sich das auf die Reinigungsleistung der Kläranlage negativ auswirkt, ist das in dieser Form nicht sinnvoll.

Es wird daher vorgeschlagen, das Regenrückhaltebecken am Pumpwerk auf eine Größe, entsprechend den Vorschriften zu verkleinern und den Rest des Mischwassers abzuschlagen und in einer Mischwasserbehandlungsanlage zu reinigen. Das Gelände der ehemaligen Teichkläranlage eignet sich gut für die Anlage eines Retentionsbodenfilters.

Vergleichbare Anlagen in der Mischwasserbehandlung sind in Niedersachsen und in der näheren Umgebung selten anzutreffen und finden sich vorwiegend in NRW und Bayern wieder. Da die Baukosten erst nach Planung zuverlässig vorhergesagt werden können aber sehr oberhalb einer Million liegen werden, wurden im Haushalt 2023 zunächst 120.000 € für die Planungen veranschlagt. Eine Ausschreibung der Planung im Jahr 2023 war wegen dauerhafter Überlastung im FB III nicht möglich. Dies soll nunmehr nachgeholt werden.

Samtgemeindeausschuss und Samtgemeinderat werden gebeten, dem Beschlussvorschlag zu folgen und die Ausschreibung der Planungsleistung zu ermöglichen.

Ratsmitglied Johns äußert sich kritisch zu der geplanten Maßnahme. Das Gesamtthema Abwasserbeseitigung ist eine never-ending-story. Ihm fehlt die Garantie, dass der Filter die erforderliche Funktion bringt. Er regt an die ehemalige Teichanlage vorübergehend zu nutzen. Ferner weißt er auf die Abwassergebühren hin, die durch zusätzliche Investitionen weiter steigen würden. Herr Kaminsky erklärt, dass die Hydraulik in der Gesamtanlage nicht funktioniert und hier das Kernproblem liegt. Zur Thematik Nutzung ehem. Klärteiche führt er aus, dass bereits vor zwei Jahren Gespräche mit der Unteren Wasserbehörde geführt wurden schon zu diesem Zeitpunkt dieses Vorgehen abgelehnt wurde aufgrund der Nichteinhaltung der Werte. Zur Abwassergebühr führt Herr Kaminsky aus, dass Kosten/Schäden, die durch Fehlplanungen entstanden sind, dürfen nicht au den Bürger umgelegt werden und werden somit in der Kalkulation nicht berücksichtigt. Das vorhandene System ist rechtswidrig und das gilt es abzustellen. 


TOP 11 Beratung und Beschlussfassung über die Entlassung und Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Heeseberg

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt  mit einer Gegenstimmt über die Entlassung der 2. stv. Ortsbrandmeisterin der Ortswehr Mitte aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zum 27.02.2024.



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende erläutert die Vorlage und berichtet vorab, dass Gemeindebrandmeister Ulrich Busch und Matilda Zimmermann sich entschuldigen lassen.

Die Kameradin Matilda Zimmermann wurde zum 01.10.2022 durch den Samtgemeinderat zur 2. stv. Ortsbrandmeisterin der Freiwilligen Feuerwehr Heeseberg, Ortswehr Mitte ernannt.

Ortsbrandmeister/in und Stellvertreter/in werden aus der Reihe der Aktivenabteilung der Ortswehr gewählt. Frau Zimmermann hat ihren alleinigen Wohnsitz Ende 2023 von Jerxheim nach Watenstedt verlegt. Ihre Mitgliedschaft gemäß § 17 (1) der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Heeseberg in der derzeit gültigen Fassung gilt entsprechend als beendet.

Nach § 9 (5) der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Heeseberg in der derzeit gültigen Fassung kann Kameradin Zimmermann Mitglied der Aktivenabteilung der Ortswehr Süd, aber nicht der Ortswehr Mitte sein.

Die Voraussetzung für das Amt der 2. stv. Ortsbrandmeisterin sind nicht mehr gegeben. Nach Rücksprache mit dem Gemeindebrandmeister und dem Kreisbrandmeister ist Kameradin Zimmermann trotz des Wegfalls der Wahlvoraussetzungen durch den Samtgemeinderat förmlich aus Ihrem Amt zu entlassen.

Es kommt zu einer kurzen Diskussion. Der Samtgemeindebürgermeister erklärt abschließend, dass das Vorgehen satzungskonform ist, die Satzung aber durch den Samtgemeinderat bei Bedarf angepasst werden kann, rät aber von einer Änderung ab. 


TOP 12 Beratung und Beschlussfassung über den Auslegungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Heeseberg für das in der Anlage dargestellte Gebiet

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt mit einer Enthaltung, dass dem Entwurf des 14.Flächennutzungsplans sowie der Begründung einschließlich des Umweltberichts unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 3 (1) BauGB zugestimmt werden kann und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB unter gleichzeitiger Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.

Der Beschluss wird gefasst vorbehaltlich, dass die noch ausstehenden Ergänzungen zum Hydrogeologischen Gutachten bezüglich des Überschwemmungsgebietes sowie zum Artenschutzgutachten bezogen auf das Grabensystem "Großes Bruch" eingearbeitet werden. 



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende erläutert die Vorlage. 

In seiner Sitzung am 29.06.2022 beschloss der Rat der Samtgemeinde nach Kenntnisnahme untenstehender Sach- und Rechtslage die Aufstellung der 14.Änderung des Flächennutzungsplans. Aufgrund äußerer Einwirkungen wurden die Bemühungen in der Bauleitplanung zeitlich deutlich reduziert um noch ausstehende Gutachten und weitere externe Forderungen erfüllen zu können. Nunmehr wurden die gewichtigsten Hinderungsgründe im Plangebiet durch den Kreistag des Landkreises Helmstedt deutlich entschärft. Dies führt dazu, dass nunmehr der nächste notwendige Schritt im Verfahren, nämlich die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange stattfinden kann. Hierfür ist obenstehender Beschluss notwendig.

In der Samtgemeinde Heeseberg plant ein privater Investor auf einer Fläche von rd. 265 ha den Bau von Photovoltaikanlagen mit einer geplanten Anlagenleistung von ca. 200 Mio. kwh pro Jahr. Hier soll ohne die Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln in den Gemeinden Jerxheim und Söllingen der Klimapark "Großes Bruch" entstehen. Die Flächen liegen südlich des Vorranggebietes Windenergieanlagen im Bereich des sogen. "Grünen Bandes" und sind als Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft und Vorbehaltsgebiet für Erholung dargestellt. Die Flächen liegen im Vorranggebiet für die Trinkwassergewinnung und der Lauf des Großen Grabens und des Randgrabens sind als Vorranggebiet Natura 2000 mit linienhafter Ausprägung erfasst. Das Grabensystem ist als FFH-Gebiet gemeldet. Zurzeit läuft eine Untersuchung für ein Artenschutzgutachten und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Ebenso wird eine Ausnahmegenehmigung für das Landschaftsschutzgebiet vorbereitet.

Neben der Errichtung von Photovoltaikanlagen sollen die überplanten Moorböden in dem Bereich wiedervernässt werden. Dazu ist eine wissenschaftliche Begleitung durch das Frauenhofer-Institut für Solare Energien der Universität Greifswald geplant.

Die Flächen sind bisher als Flächen für die Landwirtschaft im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellt und stehen damit einer baulichen Inanspruchnahme entgegen. Daher werden die Flächen mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplans in eine Sonderbaufläche für die Nutzung von erneuerbaren Energien geändert. 


TOP 13 Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung von Planungsleistungen mit dem Ziel der Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme und drei Enthaltungen die Ausschreibung von Planungsleistungen mit dem Ziel der Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung.



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende erläutert die Vorlage der Verwaltung. 

In der DEUZ Sitzung vom 25.04.23 stellte die Verwaltung die ersten Schritte zum Thema Wärmeplanung vor. In der damaligen Vorlage (2023-14) wurde festgestellt, dass seit der Novellierung des Niedersächsischen Klimagesetzes am 28.06.2022 kommunale Wärmeplanung eine gesetzliche Pflichtaufgabe geworden ist. Diese betrifft jedoch ab 2024 zunächst nur die 95 Mittel- und Oberzentren.

Aus Sicht der niedersächsischen Landesregierung ist eine konsequente Reduzierung des Wärmebedarfes bei gleichzeitiger Abkehr von fossilen Brennstoffen erklärtes Ziel bei der Erreichung der Klimaziele. Ein kommunaler Wärmeplan ist, ebenfalls aus Sicht der Landesregierung, ein Strategieinstrument für eine effiziente, treibhausgasneutrale Wärmeversorgung, ein Teil der öffentlichen Vorbildfunktion und erfüllt eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit.

Die gesetzlich verpflichteten Mittel- und Oberzentren erhalten im Rahmen der Konexität ab 2024 für die Planung 16.000 € zzgl. 0,25 €/EW und ab 2027 für die Fortschreibung 3.000 € zzgl. 0,06 €/EW. Eine weitergehende Förderung ist für diese nicht möglich.

Auf Grundlage der vorstehend dargestellten Rechtslage wurde in der Sitzung des Rates am 13.06.2023 die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung zu stellen. Mittels der Fördermittel sollten mindestens 90% der entstehenden Kosten durch Mittel des Bundes gedeckt werden. Am 15.02.24 ist der Zuwendungsbescheid vom 08.02.2024 für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans von der Zukunft- Umwelt- Gesellschaft (ZUG) gGmbH per Post eingetroffen. Es wird eine 100%ige Projektförderung bewilligt.

Unabhängig von der gestoppten Förderung wurde jedoch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) beschlossen und im Bundesgesetzblatt Nr. 394 vom 22.12.2023 verkündet. Es ist somit in Kraft getreten. Nach § 1 des genannten Gesetzes ist Ziel dieses Gesetzes, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Die Länder können ein früheres Zieljahr bestimmen, das im Rahmen der Umsetzung dieses Gesetzes zu Grunde zu legen ist.

Nach § 4 Abs.2 Nr.2 WPG ist eine Kommune unserer Größenordnung verpflichtet bis zum 30.06.2028 die Wärmeplanung abgeschlossen zu haben.

Der Ablauf ist nach § 13 WPG gesetzlich vorgegeben und gliedert sich wie folgt:

(1) Die Wärmeplanung nach diesem Gesetz umfasst

1. den Beschluss oder die Entscheidung der planungsverantwortlichen Stelle über die Durchführung der

Wärmeplanung,

2. die Eignungsprüfung nach § 14,

3. die Bestandsanalyse nach § 15,

4. die Potenzialanalyse nach § 16,

5. die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios nach § 17,

6. die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 sowie die Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 und

7. die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die innerhalb des beplanten Gebiets zur Erreichung des Zielszenarios beitragen sollen, nach § 20.

(2) Die planungsverantwortliche Stelle informiert die betroffene Öffentlichkeit über den Beschluss oder die Entscheidung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und veröffentlicht unverzüglich die jeweiligen Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 sowie nach Maßgabe der Anlage 2 die Ergebnisse der Bestandsanalyse nach § 15 und der Potenzialanalyse nach § 16 im Internet.

(3) Nach Durchführung der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse erstellt die planungsverantwortliche Stelle einen Entwurf nach Maßgabe der Anlage 2 für

1. das Zielszenario nach § 17,

2. die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18,

3. die Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 sowie

4. die Umsetzungsstrategie nach § 20.

(4) Die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und die in § 7 Absatz 2 und 3 genannten Beteiligten erhalten nach Veröffentlichung der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse sowie des in Absatz 3 genannten Entwurfs die Möglichkeit der Einsichtnahme für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessen längeren Frist. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

(5) Der Wärmeplan wird durch das nach Maßgabe des Landesrechts zuständige Gremium oder die zuständige Stelle beschlossen und anschließend im Internet veröffentlicht.

Zwar kann nach Durchführung einer Eignungsprüfung gemäß § 14 WPG von einer Wärmeplanung abgesehen werden, wenn in dem beplanten Gebiet oder Teilgebiet derzeit kein Wärmenetz besteht und keine konkreten Anhaltspunkte für nutzbare Potenziale für Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme vorliegen, die über ein Wärmenetz nutzbar gemacht werden können, und 2. aufgrund der Siedlungsstruktur und des daraus resultierenden voraussichtlichen Wärmebedarfs davon auszugehen ist, dass eine künftige Versorgung des Gebiets oder Teilgebiets über ein Wärmenetz nicht wirtschaftlich sein wird. Diese Aussage kann jedoch ohne fachliche Unterstützung nicht von der Verwaltung getroffen werden und führt bei Anwendung dazu, dass die Einwohner der Samtgemeinde Heeseberg für die Umsetzung der vom Bund angestrebten Wärmewende alleinverantwortlich gemacht werden und ihren Haushalt dann bis 2045 selbstständig fossilfrei zu machen haben. Zudem gibt die vergleichsweise hohe Verfügbarkeit von Biogas, Windenergie und zukünftig Solarenergie keine Hinweise auf eine Nichtumsetzbarkeit. Seit Januar vorliegendes Kartenmaterial attestiert dem vorhandenen Gasnetz in den einzelnen Dörfern zudem eine moderate bis hohe Nutzbarkeit als Wärmenetz.

Über alles betrachtet ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die Wärmeplanung bis zum Erreichen des Zielzeitraumes zu erledigen ist. Hierfür wird neben der Vergabe an einen geeigneten Fachplaner im Wert von ca. 100.000 € ebenfalls zusätzliches Personal in der Bauverwaltung benötigt, um die zur Planung und im weiteren Verlauf zur Umsetzung der Planung notwendigen Schritte abarbeiten zu können. Ob und in welcher Höhe Fördermittel zur Verfügung stehen ist unklar und nach Beschluss des Wärmeplanungsgesetzes zumindest für den Zeithorizont nicht mehr relevant.

Samtgemeindeausschuss und Samtgemeinderat werden gebeten, vorstehende Rechtslage zu beraten.

Es kommt zu einer kurzen Diskussion ob eine Wärmeplanung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist. 


TOP 14 Beratung und Beschlussfassung über die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen im Niedersächsischen Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG)

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt eistimmig mit einer Enthaltung, die Ausnahmeregelungen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und § 2 S. 1 NBKAG in Anspruch zu nehmen.  



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende erläutert die Vorlage. 

Der Nds. Landtag hat in seiner 31. Sitzung in der 19. Wahlperiode am 07.02.2024 das Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) beschlossen.

Das Gesetz beinhaltet zusammengefasst die folgenden Regelungen:

1.    Die Kommune kann durch Beschluss des Rates bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse bis einschließlich 2022 davon absehen, den Anhang gem. § 128 Abs. 2 Nr. 4 NKomVG (Rechenschaftsbericht, Anlagenübersicht, Schuldenübersicht, Rückstellungsübersicht, Forderungsübersicht und Übersicht Haushaltsreste) zu erstellen und 

2.    die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen gem. § 52 Abs. 3 und § 53 Abs. 2 KomHKVO zu erstellen. 

3.    Ferner kann der Rat beschließen, dass die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2022 von der Prüfpflicht gem. § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG ausgeschlossen werden und das Rechnungsprüfungsamt somit erst ab dem Jahr 2023 wieder in die Prüfung einsteigt.

Die Verwaltung und insbesondere der Fachbereich Finanzen befürworten die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen, nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt, dass der Haushaltsplan 2028 erst dann zur Prüfung bei der Kommunalaufsicht vorgelegt werden darf, wenn mindestens der Jahresabschluss für das Jahr 2024 beschlossen wurde. Gleiches gilt für die Haushaltspläne der Folgejahre bis einschließlich 2031, einhergehend mit den Jahresabschlüssen der Jahre 2025 – 2027.

Das RPA des Landkreises Helmstedt äußerte sich zur Fragestellung, wie sich die         Wiederaufnahme der Prüfung ab dem Jahr 2023 gestalten würde, wie folgt:

„Unseren „Wiedereinstieg“ sieht der Gesetzgeber so vor, dass die regelmäßige Prüfung wieder mit dem Jahresabschluss 2023 unter Berücksichtigung des ungeprüften Jahresabschlusses 2022 beginnt. Eine nachgelagerte Prüfung vorangegangener Jahre ist mit der Regelung in Absatz 1 ausdrücklich nicht gewollt und von den Rechnungsprüfungsämtern demnach nicht vorzunehmen. Ein solches Verfahren würde dem Ziel des Gesetzes zuwiderlaufen.“

Die Jahresabschlüsse 2017 der Samtgemeinde Heeseberg und der Mitgliedsgemeinden befinden sich derzeit in der Prüfung. Somit würde die Ausnahmeregelung insgesamt 25 Jahresabschlüsse, d. h. je Gemeinde die Abschlüsse 2018 – 2022 betreffen.

 

 


TOP 15 Beratung und Beschlussfassung über den Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Helmstedt zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig mit zwei Enthaltungen den Beitritt zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Helmstedt vom 27.02.2024 zur Haushaltssatzung der Samtgemeinde Heeseberg für das Haushaltsjahr 2024 inklusive der Änderungen 1. – 3. in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan 2024 in der vorliegenden Fassung.



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende erläutert die Vorlage der Verwaltung.

Der Rat der Samtgemeinde Heeseberg hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Mit Schreiben vom 04.12.2023 wurde der Haushaltsplan 2024 zur Prüfung bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Helmstedt vorgelegt.

In seiner Genehmigungsverfügung vom 27.02.2024 erteilt der Landkreis Helmstedt die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 7.475.200 Euro, d. h. die Kreditermächtigung zur Aufnahme von Investitionsdarlehen wird um 400.000 Euro gekürzt.

Die restlichen Bestandteile der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024 werden ohne Auflagen oder Kürzungen genehmigt.

Der Beitritt zur Genehmigungsverfügung ist erforderlich, damit der Haushaltsplan 2024 auch in den genehmigten Teilen öffentlich bekanntgemacht und ausgelegt werden kann, um anschließend die Rechtskraft zu erhalten.

Daraus ergeben sich die folgenden Änderungen in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan 2024:

1. In § 2 der Haushaltssatzung wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen

    Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von

    7.875.200 Euro um 400.000 Euro reduziert und auf 7.475.200 Euro neu

    festgesetzt.

2. Daraus resultierend wird in § 1 der Haushaltssatzung der Haushaltsplan

    2024 im Finanzhaushalt der jeweilige Gesamtbetrag

    der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                        1.000 €

    der Auszahlung für Investitionstätigkeit                    7.476.200 €

    Saldo                                                                      (-7.475.200 €)

 

    der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit            7.475.200 €

    der Auszahlung für Finanzierungstätigkeit               1.200.000 €

    Saldo                                                                      (-6.275.200 €)

    neu festgesetzt. 

3. Durch die Reduzierung des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen streicht die Samtgemeinde

Heeseberg die Investition INV-068 (Grundsanierung Friedhofshalle Jerxheim) aus

dem Haushaltsplan 2024.

Ratsmitglied Bräuer äußert sich kritisch zu den Kürzungen, da es sich bei allen Maßnahmen der Samtgemeinde um Pflichtaufgaben handelt. 

Herr Weihe ergänzt, dass die erlaubten freiwilligen Leistungen auch nicht ausgeschöpft wurden. 

 


TOP 16 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Herr Duderstadt fragt nach dem Sachstand zur Vorgehen der Samtgemeinde gegen die Kürzungen des Landkreises beim Haushalt 2023. Der Samtgemeindebürgermeister erklärt, dass das Verfahren seitens der Samtgemeinde zurückgezogen wurde.

Herr Friedrichs erkundigt sich nach Ausnahmeregelungen zu den Zugehörigkeitsregelungen der Satzung der Feuerwehr. Der Samtgemeinde erläutert, dass Altbestände Bestandschutz haben. Ab Gültigkeit der neuen Satzung greift die darin enthaltenen Regelungen zu den Wortortzugehörigkeiten. Aus wichtigem Grund kann einmalig nach einem vorgegebenen Verfahren die Ortswehr gewechselt werden. 

 
TOP 17 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Der Samtgemeindebürgermeister teilt der CDU/WGH mit, dass Sonja Spindler als Vertreterin des Rates für den Förderverein Heeseberg-Museum benannt war. Dies muss durch die Gruppe neu besetzt werden. Herr Weihe erklärt, dass dies abgesprochen werden muss. 

 

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