Beratung und Empfehlung über die weitere Vorgehensweise zum Haushalt 2023 der Samtgemeinde Heeseberg
Protokoll:
Herr Bräuer fasst zunächst den Sachverhalt noch einmal zusammen:
Da die Kreditermächtigung um 600.000 Euro gekürzt wurde, muss die Vertretung zunächst einen Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung fassen, damit der Haushaltsplan 2023 rechtswirksam verkündet werden kann.
Anschließend berichtet Herr Ralphs über den chronologischen Werdegang bis zur Teilversagung der Kreditaufnahme:
- Im Dezember fand bereits ein Vorgespräch über den Entwurf des HHP 2023 der Samtgemeinde zwischen den drei Fachbereichsleitern und der Kommunalaufsicht (Herr Wendt, Herr Vorbrod und Frau Rauhut) statt. In einem dreistündigen Gespräch wurden alle Investitionen und auch zukünftige Projekte, wie z. B. die Schaffung von Flächen für PV-Anlagen, ausgiebig durch die Vertreter der Samtgemeinde erläutert.
- Beschlussfassung des HHP 2023 Ende Dezember mit Eingangsbestätigung der Kommunalaufsicht zum 03.01.2023 (Ende der Genehmigungsfiktion am 03.04.2023).
- Das Anhörungsverfahren fand am 17.03.2023 via Videokonferenz statt. In der Einladung war eine Kürzung der Kreditermächtigung um 3 Mio. Euro angekündigt worden. Teilnehmer waren hier die Fachbereichsleiter, der Samtgemeindebürgermeister und Herr Meyer von der Kanzlei Appelhagen auf Seiten der Verwaltung und Herr Radeck, Herr Wendt, Herr Vorbrod und Frau Rauhut vom LK Helmstedt. Es wurden wiederum alle Investitionen ausgiebig erläutert, eine tatsächliche Abwägung des Landkreises war nicht zu erkennen. Das Protokoll der Anhörung ist fehlerhaft und soll korrigiert werden.
- Die Genehmigung enthält letztendlich eine Teilversagung der Kreditermächtigung in Höhe von 600.000 Euro. Es wird hierbei lediglich auf die haushaltsrechtliche Abwägung eingegangen. Die Höhe der Versagung kann weiterhin nicht nachvollzogen werden.
Anschließend verliest Herr Fredrich die Einschätzung des Herrn Meyer der Kanzlei Appelhagen (als Anlage beigefügt). Eine Teilversagungsgegenklage mit gleichzeitigem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz lautet die Empfehlung, d. h. die Samtgemeinde würde nur gegen die nicht genehmigte Kreditermächtigung in Höhe von 600.000 Euro klagen. Durch den auf jeden Fall zu fassenden Beitrittsbeschluss wäre der genehmigte Teil des Haushaltsplans 2023 rechtskräftig.
Herr Kaminsky ergänzt, dass es sich bei den Investitionen ausschließlich um Pflichtaufgaben handelt, die von Bund, Land und Landkreis an die Kommunen übertragen.
Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, dem Landkreis vorab in einem Anschreiben durch die Kanzlei Appelhagen die beabsichtigte Klage anzudrohen und so die Kommunalaufsicht ggf. zu einem Umdenken zu bewegen. Das Land Niedersachsen (MI) soll eine Abschrift erhalten. Die Klagefrist läuft am 02.05.2023 ab.
Nach ausgiebiger Diskussion empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss bei vier Ja-Stimmen und einer Enthaltung die von der Verwaltung angestrebte Klage. Am 18.04.2023 sollen Samtgemeindeausschuss und Samtgemeinderat über die Angelegenheit beschließen.
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