Samtgemeinde Heeseberg

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Haushalts- und Finanzausschuss

Donnerstag, 10. November 2022 , 18:30 Uhr
Feuerschutzzentrum Mitte, Nordstraße 28, 38381 Jerxheim



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Bräuer eröffnet die Sitzung um 18.33 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Neben den bereits erwähnten Anwesenden ist Herr Hubertus Budde als Zuhörer erschienen.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Der Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung ordnungsgemäß ergangen ist und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Es gibt keine Änderungswünsche seitens der Anwesenden. Die Tagesordnung wird durch Herrn Bräuer somit festgestellt. 

 
TOP 4 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 06.10.2020

Protokoll:

Die Niederschrift über die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 07.10.2021 wird einstimmig genehmigt. 

 
TOP 5 Bericht des Ausschussvorsitzenden

Protokoll:

- Der Haushaltsplan 2022 der Samtgemeinde Heeseberg wurde bereits im Januar 2022

  genehmigt. Herr Bräuer bedankt sich für die Arbeit der Verwaltung.

 

- Weiterhin soll die Verwaltung unter TOP 7 zur Zielvereinbarung und deren Umsetzung

  berichten.

 
TOP 6 Beratung und Empfehlung über die Änderung der Berechnungsweise und Erhöhung der Samtgemeindeumlage ab dem Haushaltsjahr 2023

Beschluss:

Anschließend empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss einstimmig die Änderung der Berechnungsweise und einen Hebesatz in Höhe von 70 v. H. ab dem Haushaltsjahr 2023. Für das Haushaltsjahr 2023 entspricht dies einer Erhöhung der Samtgemeindeumlage auf 2.243.296 Euro. 



Protokoll:

Herr Bräuer erläutert kurz die derzeitige Berechnungsweise der Samtgemeindeumlage übergibt das Wort an Herrn Fredrich, der ausführlich den Sachverhalt erläutert.

Herr Fredrich erklärt, dass die Thematik „Samtgemeindeumlage“ bereits auf der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 07.10.2021 besprochen und auf das Kalenderjahr 2022 vertagt wurde. Herr Richter hat hier um eine Gegenüberstellung der zwei gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsvarianten.

Diese wurde nun zur Besprechung des HHP 2023 vorgelegt und entsprechend in das Zahlenwerk eingearbeitet.

Seit dem Haushaltsjahr 2017 liegt die Samtgemeindeumlage unverändert bei 1.800.000 Euro und wird je zur Hälfte nach der Einwohnerzahl und der Steuerkraftmesszahl für Umlagen festgesetzt. Es wird seitens der Verwaltung eine Umstellung der Berechnungsweise sowie eine Umlagesatz in Höhe von 70 v. H. vorgeschlagen, was für das Haushaltsjahr 2023 einer Samtgemeindeumlage in Höhe von 2.243.300 Euro entsprechen würde.

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2017 haben sich die Kosten insbesondere in den Bereichen Kindergärten, Abwasser, Grundschule und Feuerwehr sowie die allgemeinen Personalkosten erhöht.

 

Alleine die Erhöhung des Fehlbetrags im Produkt 3651 (Kindergärten) um 404.400 Euro gegenüber des Ergebnisses 2018 rechtfertigt die Erhöhung der Samtgemeindeumlage.

 

Anschließend erläutert Herr Fredrich die Berechnungsweise selbst und die Vorteile dieser Art der Berechnung. Es wird hier ausschließlich die Steuerkraft der Gemeinden als Berechnungsgrundlage herangezogen, d. h. die Mitgliedsgemeinden, deren Steuererträge höher sind, trägt einen größeren Anteil an der Samtgemeindeumlage.

 

So werden sowohl „stärkere“ als auch „schwächere“ Haushaltsjahre gerecht in die Berechnung einbezogen. Weiterhin kann somit immer zeitnah, sobald die Zahlen der Steuerkraftmeldung vorliegen, eine Berechnung der Samtgemeindeumlage vorgenommen werden und der Hebesatz kann entsprechend angepasst werden, falls die Umlage zu hoch oder zu niedrig ausfallen sollte.

 

Aus Sicht des FB Finanzen ist es also demnach keine Frage, dass die Umstellung der Berechnung und eine Erhöhung der Samtgemeindeumlage als Konsolidierungsmaßnahme für die Haushaltspläne 2023 ff. unumgänglich ist.

 

Herr Bräuer fragt nach der Zusammensetzung der Messbeträge. Herr Fredrich erläutert, dass sich diese aus den tatsächlichen Ist-Beträgen der entsprechenden Steuerarten und Gemeindeanteilen errechnen.

 

Herr Voß fragt nach vergleichbaren Hebesätzen bzw. Kommunen. Herr Fredrich erklärt, dass ein Vergleich mit anderen Samtgemeinden nicht sinnig sei, da die zu deckenden Kosten grundsätzlich immer unterschiedlich sein werden.

 

Es folgen kurze Zusammenfassungen von Herrn Fredrich und Herrn Richter zum Tagesordnungspunkt.

 
TOP 7 Beratung und Empfehlung über den Haushaltsplan 2023

Beschluss:

Weitere Fragen ergeben sich nicht. Anschließend empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss einstimmig die Ansätze im Gesamtergebnishaushalt, im Gesamtfinanzhaushalt, in den Teilergebnis- und Finanzhaushalten und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2023.



Protokoll:

Zunächst übergibt Herr Bräuer das Wort an Herrn Ralphs, der vom Termin der Hauptverwaltungsbeamten und Fachbereichsleiter Finanzen mit Herrn Wendt und Herrn Vorbrod vom Landkreis Helmstedt berichtet:

 

- Negative Nettopositionen in vielen Gemeinden,

- teilweise prekärer Rückstand bei den Jahresabschlüssen,

- dadurch wird die dauernde Leistungsfähigkeit in Frage gestellt.

 

Ein Erlass aus dem Jahr 2021 würde die Kommunalaufsicht grundsätzlich dazu ermächtigen, die Kreditermächtigung zu beanstanden und ggf. in Teilen zu versagen.

 

Herr Wendt bestätigte auf Nachfrage das Vorgehen, alle Haushaltspläne 2023, die einen Fehlbetrag aufweisen, zu beanstanden und ein Anhörungsverfahren in Gang zu setzen.

 

Die Samtgemeinde Heeseberg macht von dem Angebot Gebrauch, dass Herr Wendt und Herr Vorbrod den Entwurf des Haushaltsplans 2023 vor Ort in Jerxheim auf seine Genehmigungsfähigkeit hin erläutern werden. Außerdem soll Herr Vorbrod erläutern, welche der letztjährigen Investitionen ausschließlich in Bezug auf ihren künftigen wirtschaftlichen Erfolg genehmigt worden sind.  

 

Herr Richter führt aus, dass bereits mehrfach Zeitpläne zur Aufholung von Jahresabschlüssen beschlossen worden seien und diese dem Landkreis auch bekannt sind. Herr Fredrich bejaht dies und dass der zuletzt beschlossene Zeitplan bisher eingehalten wurde. Dieser Zeitplan ist ebenfalls mit dem RPA abgestimmt. Herr Wendt bzw. die Kommunalaufsicht hat diese Zeitplanung aber grundsätzlich für nichtig erklärt.

 

Herr Ralphs berichtet, dass ab dem 01.12.2022 zwei Mitarbeiterinnen aus dem FB Finanzen in ein Projekt „Jahresabschlüsse“ ausgegliedert werden. Die Erstellung wird dann größtenteils aus dem Home-Office erfolgen.  

 

Weiterhin wird kurz das Thema Einheitsgemeinde und Fusion diskutiert. Hierzu sollen ebenfalls Gespräche zwischen dem MI, dem Landkreis und den entsprechenden Kommunen stattfinden.

 

Herr Fredrich erklärt zum Abschluss auf Nachfrage von Herrn Voß, dass der Erlass, auf den sich Herr Wendt grundsätzlich bezieht, ausschließlich die Teilversagung von investiven Krediten zulässt. Der Ergebnishaushalt wäre somit erstmal außen vor, da auch hier kaum                 nennenswerte Aufwendungen für freiwillige Leistungen enthalten sind.

 

Anschließend werden Fragen zum Haushaltsplan 2023 von Herrn Fredrich beantwortet:

 

Herr Siemann fragt nach dem Defizit im Produkt 3155. Herr Fredrich erläutert, dass nicht alle Kosten vom Landkreis erstattet werden. Grundsätzlich sind fast alle Produkte mit einem Fehlbetrag geplant. Jedoch konnte der Fehlbetrag insgesamt auch durch die geplante  Übertragung von Haushaltsresten im Aufwandsbereich zusätzlich reduziert werden.

 

Herr Gritzan erkundigt sich nach dem Objekt Am Thie 2 in Jerxheim. Herr Fredrich bestätigt, dass das Gebäude nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt wird und weiterhin veräußert werden soll. Die laufenden Kosten wären bei einem Verkauf selbstverständlich nicht mehr vorhanden.

 

Weiterhin fragt Herr Gritzan nach der Investition Radweg aus dem Haushaltsjahr 2022. Herr Ralphs erläutert, dass nach eingehender Prüfung die Gemeinde Jerxheim zuständig für einen eventuellen Bau sei und dies schon Bauausschuss der Samtgemeinde thematisiert wurde.

 

Herr Bräuer fragt nach den Investitionen im Bereich der Grundschule. Frau Hänel-Münch erläutert, dass die Baumaßnahme zunächst hauptsächlich aus Haushaltsresten weitergeführt werden soll.

 

Herr Richter fragt nach der Umsetzung der Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen und wo die Umsetzung der Maßnahmen zu erkennen sei. Herr Fredrich stellt klar, dass im 2. Jahresbericht zur Zielvereinbarung dem MI die Abgabe nach dem EEG, die die Landwind Gruppe nach Fertigstellung der Windenergieanlagen in Söllingen und Gevensleben in Höhe von zunächst rd. 460.000 angekündigt hat, als Konsolidierungsmaßnahme vorgelegt und auch durch das MI anerkannt wurde. Somit müssen die „alten“ Maßnahmen nicht mehr umgesetzt werden.

Herr Budde fragt nach dem gestiegenen Defizit im Bereich der Kindergärten. Herr Fredrich erläutert, dass durch die neue Gruppe im Kindergarten Jerxheim, generell gestiegene Personalkosten durch tarifliche Erhöhungen und den erhöhten Personalschlüssel für die Betreuung einer Gruppe erhebliche Mehrkosten in diesem Bereich ergeben. Die Vorauszahlung in Höhe von 1.000.000 Euro ergibt sich aus der Plankalkulation des DRK abzüglich der zu erwartenden Erträge durch die Wahrnehmungsvereinbarung mit dem LK Helmstedt, die zu hundert Prozent an das DRK weitergeleitet werden.

 

Herr Siemann fragt nach den geplanten Ansätzen für Bedarfszuweisungen. Herr Fredrich stellt klar, dass Bedarfszuweisungen nicht als Ertrag geplant werden dürfen, da es sich um eine Finanzhilfe des Landes für besonders finanzschwache Kommunen handelt und diese nur auf Antrag genehmigt wird, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

 

Weiterhin fragt Herr Siemann nach den Schwankungen bei den Personalkosten. Herr Fredrich erklärt, dass die höheren Personalaufwendungen im Jahr 2021 hauptsächlich auf die Nachbuchung der Pensionsrückstellungen für den SGB zurückzuführen sind. Durch Tariferhöhungen, Erfahrungsstufen oder ggf. Beförderungen erhöhen sich die Ansätze für Personalkosten aber grundsätzlich in jedem Jahr.     

 

Herr Fredrich weist in Bezug auf den Ergebnishaushalt noch auf die gestiegenen Zinsen sowohl im Bereich der langfristigen Darlehen als auch bei den Liquiditätskrediten hin. Hier ist eine erhebliche Erhöhung des Ansatzes ab dem Haushaltsjahr 2023 notwendig.

 
TOP 8 Beratung und Empfehlung über den Stellenplan 2023

Beschluss:

Weitere Fragen ergeben sich nicht und der Ausschuss empfiehlt einstimmig den Entwurf des Stellenplans 2023. 



Protokoll:

Herr Ralphs erklärt, dass möglicherweise noch eine Saisonkraft im Bereich des Bauhofs dazukommen könnte. Dies werde bis zum Samtgemeindeausschuss geklärt.

Herr Gritzan fragt, ob weiterhin die Besetzung des Ausbildungsplatzes vorgesehen sei. Herr Ralphs antwortet, dass im Bereich der Abwasserbeseitigung bzw. Kläranlage eine Ausbildung vorgesehen ist. 

 
TOP 9 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es sind keine Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. 

 
TOP 10 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Herr Ralphs erinnert an den bereits erfolgten Versand der Terminplanung 2023 und dass auch der Haushalts- und Finanzausschuss zwei feste Termine im neuen Jahr hat. Es sollen Sitzungen am 04.07.2023 und am 02.11.2023 stattfinden. Es lädt der Samtgemeindebürgermeister in Absprache mit dem Ausschussvorsitzenden ein.

 

Mit Dank für die Mitarbeit schließt Herr Bräuer die Sitzung um 20.00 Uhr.  

 

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