Samtgemeinde Heeseberg

Ratsinformationssystem

Rat der Samtgemeinde Heeseberg

Dienstag, 13. Dezember 2022 , 19:00 Uhr
DGH Wobeck, Berliner Straße 20, 38387 Söllingen OT Wobeck



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Heidebroek eröffnet die Sitzung um 19.02 Uhr und begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder, die Zuhörer, Herrn Jäkel von der Presse und Mitarbeiter der Verwaltung. 

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Heidebroek stellt fest, dass die Einladung formgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgt ist. Die Ratsmitglieder Sebastian, Richter, Spindler und Weihe fehlen entschuldigt. Das Ratsmitglied Unrau verspätet sich. Die Beschlussfähigkeit des Samtgemeinderates ist gegeben. 

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird festgestellt. 

 
TOP 4 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 20.09.2022

Protokoll:

Die Niederschrift über die Sitzung vom 20.09.2022 wird einstimmig genehmigt.

 
TOP 5 Berichte aus der Verwaltung

Protokoll:

Herr Ralphs berichtet für die Fachbereiche I und II:

 

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Aktuell sind 74 Personen in der Samtgemeinde untergebracht. Drei weitere Wohnungen sind zum Ende des Jahres in Jerxheim-Bahnhof bezugsbereit.

Der Sprachkurs in der Samtgemeinde Heeseberg endet zum Ende Dezember planmäßig.
Aufgrund der guten Arbeit der beiden Dozenten Thienel und Smirnova wird der Kurs ab Januar im nächst höheren Qualifizierungslevel weiterhin angeboten. Dieser Kurs wird dann bis Ende Juni laufen.

Der Kurs ist ausgebucht, eine Kinderbetreuung wird nebenher in den Räumen der Schule angeboten.
In den drei Ankunftszentren des Landkreises sind aktuell noch 69 Personen untergebracht, für die aktuelle KW sind keine weiteren Zuweisungen angekündigt.

Zur Weitergabe der vom Land in Aussicht gestellten finanziellen Mittel will der Landkreis zeitnah informieren.

 

Asylbewerber
Insgesamt sind in der Samtgemeinde Heeseberg 34 Personen untergebracht. Eine Differenz bei dieser Zahl wird aktuell weiterhin mit dem Landkreis geklärt.
Tagesaktuell gibt es ein Urteil des Sozialgerichts zur Heranziehungssatzung Asyl. Die Kreisangehörigen Kommunen haben gewonnen, die Satzung des LK ist rechtswidrig und wird aufgehoben und muss rückwirkend neu erlassen werden.

Eine Berufung wird zugelassen, ein schriftliches Urteil ist abzuwarten.

 

PD
Nach der Einführung auf dem Heeseberg haben bereits die Interviews mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stattgefunden. Die Auswertung wird morgen im Rahmen eines Workshops stattfinden.

 

Projekt Jahresabschlüsse

Aktuell sind zwei Mitarbeiterinnen im Rahmen einer Projektarbeit bis zum Ende März für die Aufholung der Jahresabschlüsse aus dem Tagesgeschäft ausgelöst. Die bisher mit dem Landkreis getroffenen Zeitpläne sind nicht mehr zu beachten. 

   

Corona
Insgesamt konnten von Anfang Dezember 2021 bis Anfang Dezember 22 13 Impftermine in der Samtgemeinde Heeseberg angeboten werden. Die zu impfenden Personen pro Termin lagen zwischen 5 bis 372. Insgesamt konnten 708 Impfungen verabreicht werden.
Weitere Termine sind vorerst nicht geplant, da die mobilen Impfteams eingestellt wurden, ebenfalls ist weiterhin kein Testzentrum am Heeseberg vorgesehen.

Die täglich übersandten Fallzahlen sind wenig aussagekräftig und liegen in der Samtgemeinde Heeseberg im Großteil zwischen 10 und 20 positiven Fällen.

 

Kindergarten
Zum Thema Kindergarten haben wir diverse Zahlen und Abrechnungen aufgearbeitet. Ich möchte hier das Angebot eines Extratermines für diese Zahlen noch einmal erneuern und bitte um Rückmeldung. Eine Richtungsentscheidung hinsichtlich Ingeleben und / oder Gevensleben sollte diskutiert werden.

 

Htp
In den Ortschaften Jerxheim, Jerxheim-Bahnhof und Twieflingen, wurden die notwendigen Quoten jeweils erreicht. Nach diesen erfreulichen Ergebnissen wird die Firma htp im neuen Jahr mit den Bauvorbereitungen beginnen.


In Beierstedt und Gevensleben hat htp die Bauarbeiten beendet und die Glasfaseranschlüsse aktiviert. In Söllingen ist der Tiefbau abgeschlossen, zurzeit finden die Aktivierungen der Anschlüsse statt.

 

Geopark
Aus dem letzten DEUZ-Ausschuss kam der Auftrag im Samtgemeindeausschuss über den Beitritt in den Geopark zu beraten. Die Kosten betragen 2.000 € pro Jahr. Wir werden mit dem Geopark die Modalitäten besprechen und gesondert auf den Rat zukommen.

RIS
Die ersten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung hatten bereits eine Schulung durch die Stadt Helmstedt, ebenfalls die Ratsmitglieder. Das RIS ist ebenfalls bereits mit abgelaufenen Sitzungen für das Archiv befüllt und Stand heute aktuell.
Folgendes wurde auch unter Einbeziehung der Stadt Helmstedt festgelegt:

- Es werden die Sitzungen der Legislatur 2021 – 2026 nachgepflegt
- Die Aufnahme der Sitzungsführung im RIS beginnt ab 01.01.2023
- Einladungen werden vorerst weiterhin noch zusätzlich per Mail versendet
- Die Gemeinden sollen nach Beschluss um ein Jahr zeitversetzt einsteigen

Gelber Sack vs. Gelbe Tonne

Ich habe hierzu einige Rückläufer erhalten. Ein eindeutiger Gewinner ist nicht auszumachen. Ich werde diese Tendenz in Richtung Landkreis melden. Bei allen Entscheidungen steht weiterhin die Möglichkeit sich die Gelbe Tonne privat anzuschaffen im Raum.

Umsatzbesteuerung
Die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts wurde per Beschluss im Bundestag um weitere zwei Jahre verschoben. Die Pflicht greift also erst ab dem Jahr 2025.

Sonderbedarfszuweisungen
Die für die kreisangehörigen Kommunen festgelegten Sonderbedarfszuweisungen innerhalb des Landkreises haben wir entsprechend beantragt, es stehen knapp 260.000 € in Aussicht.

 

Feuerwehr

Dienstanweisungen
Es sind drei Dienstanweisungen an die Feuerwehren ergangen:
- Dienstanweisung Notlagen (hier Kraftstoff und Meldeempfänger)
- Dienstanweisung Einsatzbekleidung (hier private Kleidung und Lagerung)
- Dienstanweisung für Gemeinde- und Ortsbrandmeister 

Förderverein Feuerwehr Heeseberg
Die angekündigte zweckgebundene Spende ist bisher nicht eingegangen.
 

Beschaffung Fahrzeuge

Für die beiden HLF gibt es weiterhin kein konkretes Lieferdatum.
Die Firma MAN hat mit voraussichtlich April 2023 ein loses Auslieferdatum für die Fahrgestelle an Rosenbauer verlauten lassen.

Für die Beschaffung des MTW liegen Angebote vor, es müssen weitere Angebote eingeholt werden.

Umstellung Fahrzeuge

Die Fahrzeugumstellung MTW Mitte und GWL Süd sind wie geplant vollzogen. 

Fortbildungen
Es haben zwei Fortbildungen für Führungskräfte stattgefunden und eine Praxisübung für AT-Träger.

 

 

 

Herr Kaminsky berichtet für den Fachbereich III:

 

F-Plan „Klimapark“

Die Ergebnisse der Kartierung im FFH Gebiet bleiben abzuwarten um in die frühzeitige Beteiligung der TÖB und der Öffentlichkeit einzusteigen. Das Gespräch mit den umliegenden Kommunen war insofern interessant, als das auch dort über eine Wiedervernässung des Großen Bruches denkbar scheint.

 

F- Plan „Feuerwehr Watenstedt“

läuft reibungslos und steht kurz vor der Phase §§ 3 und 4 III BauGB endgültige Beteiligung und Auslegung.

 

Gemeindliche Bebauungspläne

Klimapark wartet noch auf den F Plan, Söllingen Wind ist in der Aufstellung beschlossen.

 

 

Feuerwehr

Das Raumprogramm wird zu nächster Woche erwartet. Eine kurzfristige Absprache hat mit den OBM stattgefunden. Dort wurden fachliche Fragen zum Raumprogramm besprochen. Nach endgültiger Fertigstellung soll das Programm der Politik vorgestellt werden. Die PD bereitet derzeit die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor und sollte Ende Februar endgültige Aussagen zur wirtschaftlichsten Vergabeart sagen können.

 

Jerxheim Bahnhof

Derzeit und noch bis ca. zum 09.12. wird in Jerxheim Bahnhof die Asphaltdecke von der OD Ausfahrt in Richtung Dedeleben erneuert. Der aktuelle Baufortschritt liegt innerhalb des geplanten Zeitraums. Der nächste Abschnitt wird dann von der Kreuzung Fabrikweg in Richtung Zufahrt Thormann vorwärts getrieben.

 

Schule

Die Auslobung ist gestartet und wird ab 14.12. mit dem Auslobungstext ergänzt. Das Exemplar wird den in der Jury befindlichen Ratsmitgliedern übersandt.

 

Mit Abschluss der Bewerbungsphase haben sich 16 Büros um Teilnahme beworben. Eines erfüllte die Mindestkriterien (hier Nachweis Referenzobjekte) nicht. Es bleiben somit 15 Büros welche zum Kolloquium antreten.

 
TOP 6 Berichte der Ausschussvorsitzenden

Protokoll:

Bau-, Planungs-, Abwasser- und Friedhofsausschuss

Der Ausschussvorsitzende Johns berichtet über die Sitzung des Ausschusses am 05.10.22. Es wurden aktuelle Baumaßnahmen der Samtgemeinde besprochen. Ferner erläutert er, dass ein Arbeitskreis zum Thema Bauhof gegründet wurde, hier soll die Zukunft des Bauhofes der Samtgemeinde Heeseberg geplant werden. Es sind noch keine Ergebnisse zu berichten.

Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Senioren, Jugend und Sport

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Gritzan berichtet über die Sitzung vom 01.11.2022. Es wurde die Satzung des Jugendrates des Samtgemeinde Heeseberg thematisiert und empfohlen. Herr Gritzan hebt hervor, dass es sich um den ersten Jugendrat im Landkreis Helmstedt handeln wird. Er berichtet fernen, dass die alte Vereinbarung zum Thema Jugendpflege mit dem Landkreis Helmstedt gekündigt und eine neue erarbeitet wurde. Abschließend berichtet er über die Planung eines Jugendfestes in der Samtgemeinde. Das Thema soll aber durch den Jugendrat (nach Gründung) erarbeitet werden.

 

Haushalts- und Finanzausschuss

Der Ausschussvorsitzende Bräuer berichtet, dass der Haushalt 2023 auf der Sitzung am 10.11.22 sehr ausführlich beraten und abschließend auch empfohlen wurde. Themen waren unter anderen die Anpassung der Samtgemeindeumlage. Die geplanten Investitionen für das Jahr 2023 betragen rund 9,3 Mio. Die Investitionen sind alle auf Pflichtaufgaben der Samtgemeinde zurückzuführen. Ferner weist der Haushalt 2023 einen Fehlbetrag von 1,6 Mio. aus und liegt somit unter dem Ansatz des Vorjahres.

 

Ausschuss für Digitalisierung, Energie, Umwelt und Zukunft

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Siemann berichtet dass bislang noch keine richtigen Ideen in diesem Ausschuss entstanden sind, obwohl aus seiner Sicht sehr viel Potential besteht.

Auf der Sitzung am 15.11.22 hat Herr Dr. Zellmer einen Vortrag über seine Tätigkeiten im Bereich Geopark gehalten. Auch die Einführung des RIS wurde thematisiert, inzwischen hat eine Schulung der Ratsmitglieder stattgefunden.

Er wendet sich abschließend an die Fraktionen mit der Bitte Ideen in den Ausschuss einzubringen.

 
TOP 7 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es gibt keine Wortmeldungen.

 
TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung für den Jugendrat der Samtgemeinde Heeseberg (Vorlage 2022-24)

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig die Satzung für den Jugendrat der Samtgemeinde Heeseberg.



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende erläutert die Vorlage der Verwaltung. Die Samtgemeinde Heeseberg beabsichtigt als Interessenvertretung für die in der Samtgemeinde Hesseberg lebenden Jugendlichen eine ehrenamtliche Jugendvertretung zu bilden.

Die Bezeichnung dieser Vertretung lautet Jugendrat.

Der Jugendrat soll die Interessen der Jugendlichen der Samtgemeinde Heeseberg nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber dem Samtgemeindebürgermeister, der Samtgemeindeverwaltung und dem Samtgemeinderat vertreten und wirkt aktiv an der Samtgemeindeentwicklung mit.

Die Amtszeit des Jugendrates soll 3 Jahre betragen.

Anmerkung aus dem Fachausschuss vom 01.11.2022:

Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig unter folgender Empfehlung in §4 Abs. 4:

Bewerber, die am Wahltag das 18. Lebensjahr noch nichtvollendet haben, <s>müssen</s> sollten eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beifügen.

 Es erfolgen keine Wortmeldungen.


TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Entgeltordnung, hier nur Betreuungszeiten (Vorlage 2022-27)

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig die Anpassung der Betreuungszeiten in der Entgelttabelle Krippe und Hort der Samtgemeinde Heeseberg. 



Protokoll:

Herr Heidebroek erläutert die Vorlage.

Aufgrund des tatsächlich anfallenden Betreuungsbedarfes in den Krippen und Hortgruppen der Samtgemeinde Heeseberg, wurden nach Mitteilung die Betreuungszeiten durch das DRK angepasst.

Die angebotenen Betreuungszeiten entsprechen und übertreffen das gesetzliche Mindestmaß.

Die Kindergartengebühren wurden aufgrund der Beitragsfreiheit in Niedersachsen aus der Tabelle gestrichen.


TOP 10 Beratung und Beschlussfassung über die Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe zwischen dem Landkreis Helmstedt und der Samtgemeinde Heeseberg (Vorlage 2022-28)

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig die Vereinbarung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe zwischen dem Landkreis Helmstedt und der Samtgemeinde Heeseberg abzuschließen.



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende erläutert die Vorlage der Verwaltung.

Mit Beschluss des Samtgemeinderates vom 24.05.2022 wurde die bisherige Vereinbarung über die Wahrnehmung der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Helmstedt fristgerecht zum 31.12.2022 gekündigt. Die Kündigung soll keine Rücknahme der Aufgaben bedeuten, sondern die Option einer Neuausarbeitung der Vereinbarung mit günstigeren Konditionen für die Kommunen im Landkreis Helmstedt erwirken. Diese Neufassung der Vereinbarung ist dieser Vorlage beigefügt wie auch eine Synopse mit dem aktuellen Stand 12.10.2022.

 

Aufgrund des vom Gesetzgeber in §24 SGB VIII normierten Förderumfangs in Bezug auf die Rechtsanspruchserfüllung Kindertagesbetreuung ist es Aufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, die Betreuung der Kinder im Krippen- und Kindergartenalter sowie der schulpflichtigen Kinder in eigenen Einrichtungen zu betreiben oder in Verbindung mit § 13 Abs 1 AG-KJHG (Nds. Ausführungsgesetz zum SGB VIII) auf die kreisangehörigen Kommunen zu übertragen. Grundsätzlich obliegt dem Landkreis Helmstedt als Träger der örtlichen Jugendhilfe die Planungsverantwortung und vor allem die Gewährleistungspflicht gemäß §79 SGB VIII, auch bei Wahrnehmung der Aufgaben durch die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden.

Um den Familien im Landkreis Helmstedt eine Infrastruktur im Bildungsbereich Kindertagesstätten entsprechend des regional vorliegenden Bedarfs bieten zu können, ist die Fortführung der Vereinbarung notwendig.

 

Die kreisangehörigen Kommunen können somit auf die örtliche Situation reagieren und durch bedarfsorientierte Betreuungs- und Bildungsangebote die Wohnattraktivität in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöhen.

 

Die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung ist seit Einführung des Rechtsanspruchs auf Betreuung der unter Dreijährigen zum 01.08.2013 weiterhin kontinuierlich steigend. Ferner ist deutlich geworden, dass eine ebenfalls weiter steigende Nachfrage an einer ganztägigen Betreuung bzgl. aller Altersjahrgänge vorliegt, damit Eltern eine selbstversorgende Erwerbstätigkeit aufnehmen können bzw. eine bestehende Erwerbstätigkeit nicht gefährdet wird.

 

Die bis zum 31.12.2022 bestehende Vereinbarung wurde von allen kreisangehörigen Kommunen fristgerecht zum 30.06.2022 mit Wirkung zum 31.12.2022 gekündigt. Bereits seit April wird über eine Fortsetzung der Vereinbarung mi Rahmen einer Arbeitsgruppe mit den Hauptverwaltungsbeamten verhandelt.

 

Zusammengefasst die wichtigsten Neuerungen der Vereinbarung:

 

Betriebskostenförderung Kindertagesstätten (§3 Abs. 1)

Das bereits in 2012 abgestimmte Verfahren zur Betriebskostenförderung wurde in den Verhandlungen modifiziert und erfährt im Alterssegment Kindergarten dahingehend eine Änderung, dass der Zuschuss des Landkreises stufenweise von 32% auf 50% steigt.

 

Die Bezuschussung zum Hortbereich entfällt zum 01.01.2026 gänzlich, Hintergrund ist die eintretende Rechtslage bzgl. Rechtsanspruch auf Ganztagsgrundschulbetreuung.

 

Ausbildungsförderung

Der Landkreis fördert zusätzliche Kräfte, die sich in Ausbildung befinden und bereits in den Kindertagesstätten tätig sind mit dem Ziel, diese schon frühzeitig in das Arbeitsfeld der Kinderbetreuung einzubinden. Für diese Förderung stellt der Landkreis insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung. (In Anlehnung an die gesetzliche Frist in §30 NKiTaG Besondere Finanzhilfe für Kräfte in Ausbildung mit Wirkung zum 01.08.2022 bis zum 31.12.2028)

 

Investitionskostenförderung (§3 Abs. 6 und §5 Abs. 1)

Aufgrund der Erfahrungen bzgl. der Preisveränderungen der letzten Jahre im Baubereich sowie der nicht zu prognostizierenden Entwicklung im Bau- und auch Energiebereich wird ein Anpassungsfaktor (Herausgeber: Bundesamt für Statistik) angewendet, der Bereich des Neubaus von Wohngebäuden abbildet.  Somit steigt der Basisbetrag zur Investitionskostenförderung ab 2024 entsprechend des Preisindizes an.

 

Förderung von Ganztagsgrundschulen (§4)

Nach Auswertung der Kostenentwicklung in den kreisangehörigen Kommunen durch die Arbeitsgruppe ist es geboten, die Förderpauschalen im Hinblick auf die Ausgaben für das fachpädagogische Personal sowie entsprechende Sachausgaben in den drei Finanzierungsmordulen zu erhöhen.

 

Förderung der Integration und Inklusion (§5 Abs. 1 und 2)

Die Betriebs- als auch Investitionskostenförderung der integrativen Krippen- als auch Kindergartengruppen ist bereits Teil der aktuellen Vereinbarung und wird fortgesetzt. Im Sinne einer vor allem qualitativen Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung wird jetzt die Neuschaffung von heilpädagogischen Betreuungsplätzen in die Betriebskostenförderung aufgenommen, ebenso Umbauten zur Herstellung sowie Gewährleistung der Barrierefreiheit, um den Weg zur inklusiven frühkindlichen Förderung zu unterstützen. Auch im Hinblick auf die Weiterbildung und auch Akquise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kindertagesstätten werden die Träger der Einrichtungen finanziell unterstützt – auch hier mit dem Ziel einer flächendeckenden inklusiven frühkindlichen Förderung, Erziehung und Bildung

 

Ratsmitglied Johns merkt an, dass die Inhalte im Vergleich zur vorherigen Vereinbarung günstiger sind für die Samtgemeinde Heeseberg.

Herr Ralphs ergänzt, dass die Zusammenarbeit im Arbeitskreis zwischen Hauptverwaltungsbeamten und Landkreis sehr gut war. Die Vereinbarung gilt für die kommenden fünf Jahre. 


TOP 11 Beratung und Beschlussfassung über die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen (Vorlage 2022-29)

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Heeseberg über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, den Ersatz von Verdienstausfällen und die Erstattung von Fahrtkosten.   



Protokoll:

Herr Heidebroek erläutert die Vorlage der Verwaltung.

Auf Vorschlag der Fraktionen sollen die folgenden Positionen der der oben genannten Satzung zum 01.01.2023 wie folgt angepasst werden:

 

§ 1 (1)

Anhebung des Sitzungsgeldes pro Sitzung des Samtgemeinderates, der Ausschüsse und Fraktionen von 20 € auf 30 €

 

§ 1 (2)

Anhebung der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende je Ausschusssitzung von 20 € auf 30 €

Anhebung der Aufwandsentschädigung für den leitenden Ratsvorsitzenden je Samtgemeinderatssitzung von 20 € auf 60 €

 

§ 1 a

Aufwandsentschädigung in Bezug auf das Ratsinformationssystem

 

§ 2 (1)

Senkung der monatlichen Aufwandsentschädigung für den <s>1. Stellvertretenden Bürgermeister</s> Ratsvorsitzenden von 75 € auf 50 €

 

<s>§ 2 (7)</s>

<s>Jährliche Zahlung an die Ortswehen in Höhe von 500,00 €. </s>

Weiterer Klärungsbedarf

 

§ 5 (1)

Die Höchstsätze für die Erstattung von Auslagen sollen von 15 € auf 30 € je Tag bzw. von 75 € auf 125 € je Woche erhöht werden.

 

Bei den Punkten „jährlich Zahlung an die Ortswehren“ und Senkung der monatlichen Aufwandsentschädigung für den 2. Stellvertretenden Bürgermeister gibt es weiteren Klärungs- und Beratungsbedarf. 


TOP 12 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Heeseberg (Vorlage 2022- 30)

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Heeseberg.



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende erläutert die Vorlage der Verwaltung.

In den vergangenen Monaten kam es vereinzelt mit Kameraden und Kameradinnen zu arbeitsaufwendigen und zeitintensiven Diskussionen in Bezug auf die Zugehörigkeit zu Ortswehren der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Heeseberg. Um für die Zukunft Probleme in diesem Bereich auszuschließen wurde in der oben genannten Änderungssatzung im § 9 „Angehörige der Einsatzabteilung“ der unbestimmte Rechtsbegriff „Wohnsitz“ durch die Definition „Hauptwohnsitz“ ersetzt.

Ferner wurde in der Satzung ergänzt, dass die Ortsbrandmeister im Vorfeld von Neuaufnahmen in ihre Ortswehren den Hauptwohnsitz durch die Verwaltung bestätigen lassen.

Die Ausnahmeregelung wurde um das Wort „einmalig“ ergänzt um einen ständigen Wechsel der Ortswehren zu vermeiden.

 

Die Änderungen dienen dazu Arbeitsabläufe zu optimieren, unnötigen Arbeitsaufwand zu minimieren und Rechtssicherheit in Bezug auf die Aufnahme von neuen Mitgliedern in der Freiwilligen Feuerwehr Heeseberg zu schaffen.  


TOP 13 Beratung und Beschlussfassung über den Grundsatzbeschluss zum Umgang mit Freiflächenphotovoltaikanlagen (Vorlage 2022-31)

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig aufgrund des zunächst notwendigen Auswahl- und Planungsprozesses zum Umgang mit Freiflächenphotovoltaikanlagen vorerst keine Änderungen im Flächennutzungsplan zuzulassen. 



Protokoll:

Herr Heidebroek erläutert die Vorlage der Verwaltung.

Der Umbau der Energiewirtschaft in Deutschland hin zu einer deutlich verstärkten Nutzung der sog. regenerativen Energien, wie Windenergie und Photovoltaik ist auf Bundesebene durch entsprechende politische Beschlüsse eingeleitet und ist gekoppelt an das derzeitige Ziel, die Emission klimaschädlicher Gase bis 2030 um 55 % bezogen auf den Stand 2019 zu reduzieren.

 

Auf der höchsten raumordnerischen Planungsebene des Landes, dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) und damit als nachfolgende Planung auch in der Regionalen Raumordnung (RROP), konnten bisher nur Flächen zur Nutzung von solarer Strahlungsenergie herangezogen werden, die nicht als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft festgelegt sind.

 

Die erfolgten Änderungen im LROP führten dazu, dass die bislang ausgeschlossenen Flächen nunmehr durch die Samtgemeinde und die Mitgliedsgemeinden beplant werden können. Zur grundsätzlichen Festlegung im weiteren Umgang mit dieser Möglichkeit wurde ein Arbeitskreis aus Mitgliedern der Samt- und Mitgliedsgemeinden initiiert. Dieser versucht grundsätzliche Festlegungen und mögliche Flächen gemeinsam zu erarbeiten. Bei erfolgreichem Abschluss besteht die Möglichkeit, mögliche Flächen für die Samtgemeinde im F Plan gesammelt festzulegen. Dieser Prozess wird ca. 2 Jahre bis zum rechtskräftigen Abschluss benötigen.

 

Um schon jetzt auftretenden Projektierern aber auch der Bevölkerung aufzuzeigen, dass die Räte der Samt- und Mitgliedsgemeinden das Thema proaktiv bearbeiten wird empfohlen bis zur Umsetzung der eigenen Planungen eine Bauleitplanung zu dem Thema grundsätzlich auszuschließen.

 

Der Ratsvorsitzende regt an bis zum Sommer 2023 die Planungen abgeschlossen zu haben.

Ratsmitglied Johns merkt an, dass es sich um einen sehr pauschalen Beschluss handelt. Sich mit dem Thema zu befassen, hält er grundsätzlich für richtig, ergänzt aber auch dass die Gemeinden zuständig sind. Es geht um keine pauschale Ablehnung des Themas, sondern um die Schaffung von Struktur und Ordnung. Es regt daher die Ergänzung des Wortes „vorerst“ in der Beschlussfassung an. Es gibt keinen Widerspruch zu der Ergänzung zum Beschluss.


TOP 14 Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung von hydraulischen Messungen im Abwassernetz (Vorlage 2022-32)

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig die angebotenen Messungen nach Freigabe durch das Rechnungsprüfungsamt zu beauftragen. 



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende gibt das Wort an Herrn Kaminsky. Dieser gibt eine Sachstandszusammenfassung.

Herr Kaminsky berichtet, dass das Planungsbüro GA Abwasser Insolvenz angemeldet hat.

Es bestehen im Bereich der Abwasserbeseitigung große Probleme, die auf Planungsfehler zurückzuführen sind. Zum einen wurde in allen Betonbauwerken der falsche Beton verbaut (Expositionsklasse entspricht nicht den Anforderungen derartiger Bauwerke) was dazu führt das bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Bauwerke Beschädigungen aufweisen. Des Weiteren wurden bei den Planungen keine hydraulischen Messungen durchgeführt. Es gibt keine Ermittlung des Ist-Zustandes, dies führt dazu das zum Teil Teiche und Pumpen überlastet sind.

 

Die Rechtanwaltskanzlei Appelhagen ist mit der Prüfung des Umgangs mit diesen Planungsfehlern beauftragt. Es ist derzeit in Prüfung ob aufgrund der Insolvenz ein Schadenersatz gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden kann um einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen.

 

Die Hydraulik ist das wesentliche Problemthema. In Twieflingen haben bereits Messungen stattgefunden. Die Messungen haben ergeben, dass etwa das 120- fache des erwarteten Wassers durch das System transportiert werden muss. Es ist anzunehmen, dass in den übrigen Orten der Samtgemeinde ein ähnliches Problem vorliegen wird. Um eine Überlastung des Systems zu vermeiden, muss soviel Wasser wie möglich (Niederschlagswasser) aus dem System gezogen werden. In Twieflingen könnte ein Bodenretentionsfilter als Lösungsansatz herangezogen werden.

Um einen Ist-Zustand für das gesamte Netz zu erhalten, sind Messungen wie in Twieflingen an allen Standorten notwendig. Die Kosten für den Süd- und Mittelstrang belaufen sich auf 123.000,00 € brutto. Neben der Kalibrierung der Anlage werden die Ergebnisse der Messungen auch für die Beweislage im Falle eines Streitverfahrens notwendig.

 

Der Ratsvorsitzende weist darauf hin im weiteren Verlauf eng mit Appelhagen zusammenzuarbeiten. Herr Kaminsky erklärt, dass bereits jetzt kein Schritt ohne Abstimmung erfolgt und an dieser Vorgehensweise auch in Zukunft nichts geändert wird.

 

Ratsmitglied Maushake fragt nach ob die Anwaltskanzlei die Messungen befürwortet. Herr Kaminsky erklärt, dass die Ergebnisse der Messungen als Beweismittel dienen. Eine bloße Vermutung zu dieser Thematik würde im Streitfall nicht ausreichen sein.

 

Ratsmitglied Budde fragt nach ob die Messungen vor Gericht als Gutachten ausreichen. Herr Kaminsky bejaht.

 

Ratsmitglied Johns fragt nach ob die Haftpflichtversicherung des Planungsbüros aufgrund der Insolvenz überhaupt noch greift. Desweitern regt er an den oben genannten Rezessionsfilter zunächst in Twieflingen zu verbauen und ein Ergebnis abzuwarten bevor weitere Messungen beauftragt werden.

 

Anmerkung 16.12.2022:  Nach Rücksprache mit der Kanzlei wird das Augenmerk nunmehr auf ein Verfahren gemäß den Regelungen des § 115 Versicherungsvertragsgesetz gelegt. Hiernach können wir unter bestimmten und noch endgültig zu prüfenden Bedingungen direkt auf den Versicherer zurückgreifen. Die Tatbestandsmerkmale der genannten Norm sind gleichermaßen einschlägig wie komplex und tragen demnach nicht zur Vereinfachung des Verfahrens bei. Gleichwohl scheinen unsere noch endgültig festzustellenden Ansprüche nicht mit der GA Abwasser untergegangen.

 

Herr Kaminsky erklärt, dass die Kanzlei Appelhagen derzeit prüft ob der Schaden über die Versicherung abgewickelt werden kann. Ferner erklärt er, dass zunächst die tatsächlichen Wassermengen ermittelt werden müssen um Lösungsansätze zu finden. Nur weil der Filter in Twieflingen ggfs. zu Behebung des Problems herangezogen werden könnte, ist dies nicht gleichzeitig auch die Lösung für die anderen Standorte. Bei den Messungen sollen die Zahlen ermittelt werden, die eigentlich bereits 2012 für die Planung benötigt wurden sind.

 

Ratsmitglied Budde erkundigt sich nach der Grundlage der damaligen Planung.

Herr Kaminsky erklärt, dass scheinbar die Trockenwetterlage als Grundlage herangezogen wurden, aber keinerlei Niederschläge berücksichtigt wurden. Derzeit wird mit Unbekannten gearbeitet, die dringend beziffert werden müssen um sinnvoll weiter arbeiten zu können.

 

Der Ratsvorsitzende bezeichnet die Lage als frustrierend. Herr Kaminsky erklärt, dass die Verwaltung die Situation genauso frustrierend empfindet. Er erklärt weiter, dass es nicht sinnvoll ist weiter Schritte zu beschreiten ohne das Gesamtsystem zu berücksichtigen. Nur so sind die Lage und die Kosten in den Griff zu bekommen.

 

Ratsmitglied Siemann fragt nach ob die Messungen zeitnah erfolgen sollen. Herr Kaminsky bejaht. Vorranging sollten die Messungen am Südstrang (besondere Bedeutung im Verfahren, die hier die Betonwerke die größten Schäden aufweisen) erfolgen, der Mittelstrang aber direkt im Anschluss.

 

Ratsmitglied Johns erkundigt sich nach den Kapazitäten der Firma zur zeitnahen Messung um die erhöhten Niederschläge bis April zu nutzen.

Herr Kaminsky erklärt, dass die Firma die Messungen in den nächsten Monaten durchführen kann.

 

Ratsmitglied Maushake fragt nach ob nicht Rückschlüsse von einzelnen Standorten auf übrige Standorte gezogen werden könnten.

Herr Kaminsky verneint. Es sind überall Messungen erforderlich.

 

Herr Ralphs sichert der Politik eine lückenlose Berichterstattung zu. 


TOP 15 Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023, die Haushaltssatzung 2023, das Haushaltssicherungskonzept 2023, das Investitionsprogramm 2023-2026 und den Stellenplan 2023 (Vorlage 2022-33)

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig den Haushaltsplan 2023, die Haushaltssatzung 2023, das Haushaltssicherungskonzept 2023, das Investitionsprogramm 2023-2026 und den Stellenplan 2023.



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende gibt das Wort an Herrn Fredrich.

Herr Fredrich erklärt, dass der Haushaltsplan 2023, die Haushaltssatzung 2023, das Haushaltssicherungskonzept 2023, das Investitionsprogramm 2023-2026 und den Stellenplan 2023 inkl. Samtgemeindeumlage und Stellenplan einstimmig im Haushalts- und Finanzausschuss und im Verwaltungsausschuss empfohlen wurden. Er fasst die wesentlichen Zahlen kurz zusammen:

 

Erhöhung SG-Umlage und Änderung der Berechnung:

 

Die Samtgemeindeumlage wurde bisher je zur Hälfte nach der Einwohnerzahl und der Steuerkraftmesszahl für Umlagen berechnet. Die neue Berechnung basiert, wie im Gesetz vorgesehen, rein auf den Steuerkraftmesszahlen der Gemeinden.

 

Die Erhöhung ist notwendig da alleine durch den Bereich KiGa ein höheres Defizit um 404.400 Euro gegenüber dem Ergebnis 2018 besteht. Das Defizit im Bereich Grundschule ist um 105.000 Euro höher, im Bereich Brandschutz um 210.500 Euro im Vergleich zu 2018.

 

Die Neuberechnung der SG-Umlage ergibt 2.243.300 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung um 443.300 Euro. Der Hebesatz für das Jahr 2023 beträgt 70 v. H.

 

Liquiditätskredit: Stand 31.12.2022: vrs. rd. 5,8 Mio Euro

 

Langfristige Darlehen: 31.12.2022: 19 Mio. Euro

 

Termin mit LK HE:

 

Herr Wendt, Herr Vorbrod und Frau Rauhut waren am 08.12.22 zu einem gemeinsamen Gespräch vor Ort. Hauptsächlich wurden die investiven Maßnahmen der Samtgemeinde durchgesprochen. Bei allen Investitionen handelt es sich um pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben, die gut durch die Fachbereichsleitungen begründet werden konnten. Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Haushaltsgenehmigung.

 

Ratsmitglied Gritzan erkundigt sich um die anstehenden Anwaltskosten (mögliches Streitverfahren Abwasser) im Haushalt mit eingeplant sind.

Herr Fredrich erklärt, dass ausreichend Mittel aus 2022 zur Verfügung stehen, die ins Haushaltsjahr 2023 übertragen werden können.

 

Der Ratsvorsitzende erkundigt sich nach dem Zinssatz der Kredite.

Herr Fredrich erklärt, dass aufgrund der derzeitigen Prognose von 3,5 % mit einem Prozentsatz von 4,5 % für das Jahr 2023 kalkuliert wurde. 


TOP 16 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Martin Bülte erkundigt sich wo er die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr einsehen kann.

Herr Ralphs erklärt, dass die geänderte Satzung nach Bekanntgabe auf der Homepage der Samtgemeinde veröffentlicht wird.

 
TOP 17 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Ratsmitglied Bräuer merkt an, dass der Boden der Turnhalle an der Grundschule seit einiger Zeit zu glatt ist. Herr Kaminsky erklärt, dass die Problematik nach seinem Kenntnisstand behoben ist.

 

Herr Ralphs fragt nach ob das nächst Treffen des Arbeitskreises Bauhof statt im Januar im Februar 23 stattfinden kann. Ratsmitglied Johns bejaht. Herr Ralphs wird einen Termin einstellen.

 

Herr Heidebroek bedankt sich bei allen Anwesenden für die Mitarbeit. Ferner richtet er seinen Dank an alle Ratsmitglieder und alle Mitarbeiter/innen der Samtgemeinde Heeseberg für die geleistete Arbeit im Jahr 2022. Er wünscht allen Frohe Weihnachten und schließt die Sitzung um 20:30 Uhr. 

 

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