Beratung und Beschlussempfehlung über den Haushaltsplan 2024, die Haushaltssatzung 2024,das Investitionsprogramm 2024-2027 und das Haushaltskonsolidierungskonzept 2024
Beschluss:
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt nach eingehender Beratung einstimmig den Haushaltsplan 2024, die Haushaltssatzung 2024, das Haushaltskonsolidierungskonzept 2024 und das Investitionsprogramm 2024-2027 in der vorliegende Fassung.
Protokoll:
Herr Bräuer erläutert die Vorlage der Verwaltung:
Der Haushaltsplan 2024 der Samtgemeinde Heeseberg weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 2.221.000 Euro aus. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöht sich der Fehlbetrag somit um 594.900 Euro.
Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die folgenden Gründe:
· Höhere Personalaufwendungen durch den Tarifabschluss (+5,5 % ab März 2024, bis dahin monatliche Zahlung der Inflationsprämie) und der Schaffung von zwei neuen Stellen (Sachbearbeiter FB III und FB I). Eine Erhöhung der Beamtenbesoldung wurde entsprechend ebenfalls eingeplant; Insgesamt wurde der Ansatz hier um rd. 180.000 Euro erhöht.
· Erhöhung der sonstigen ordentlichen Aufwendungen durch höhere Vorauszahlungen an das DRK für den Betrieb der Kindertagesstätten. Gemäß der Planzahlen 2024 muss die Samtgemeinde Vorauszahlungen in Höhe von 1.500.000 Euro leisten. Der Ansatz erhöht sich hier um 500.000 Euro.
· Erhöhte Abschreibungen durch die (geplante) Aktivierung von Anlagen im Bau. Erhöhung des Ansatzes 2024 um 91.800 Euro.
· Erhöhte Zinsaufwendungen durch die notwendige Aufnahme langfristiger Kredite und erhöhte Kassenkreditzinsen. Erhöhung des Ansatzes 2024 um 82.500 Euro.
· Erhöhung des Ansatzes der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, hauptsächlich in den Produkten Feuerwehr, EDV und Abwasser, da hier im Jahr 2023 mit Haushaltsresten gearbeitet wurde. Außerdem sind hier die Kosten für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans (FFPV-Anlagen) enthalten.
· Die höheren Transferaufwendungen ergeben sich aus der vorläufigen Berechnung der Schlüsselzuweisungen. Diese sind maßgeblich für die Berechnung der Kreisumlage (90 % der Schlüsselzuweisungen x 55 % Hebesatz für die Kreisumlage).
Herr Fredrich beantwortet ausführlich die Rückfragen des Ausschusses zu den Themen Kindergärten, Bedarfszuweisungen, Jahresergebnis 2023, kostenrechnende Einrichtungen und Schuldenlage der Samtgemeinde. Weiterhin geht Herr Fredrich näher auf die Themen freiwillige Leistungen, mögliche Konsolidierungen und Bedarfszuweisungen ein.
Frau Jura erläutert auf Nachfrage die Investition Ganztagsschule und erklärt, dass es weiterhin keine Richtlinien über eine Förderkulisse seitens des Landes Niedersachsen oder des Bundes gibt.
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