|
TOP 1
|
Eröffnung der Sitzung
Protokoll:
Herr Maushake eröffnet die öffentliche Sitzung um 19.00 Uhr und begrüßt die Anwesenden.
|
|
|
TOP 2
|
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Protokoll:
Herr Maushake stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgt ist und die Beschlussfähigkeit des Rates gegeben ist.
|
|
|
TOP 3
|
Feststellung der Tagesordnung
Protokoll:
Herr Hoppe bittet um Ergänzung des Tagesordnungspunktes "Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Laienspielgruppe Ingeleben von 1981 e.V." als neuen TOP 19.
Die Tagesordnung wird nach Ergänzung des neuen TOP 19 einstimmig gemäß Einladung festgestellt. Die folgenden Punkte rücken jeweils einen Punkt nach hinten.
|
|
|
TOP 4
|
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 10.09.2025
Protokoll:
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 10.09.2025 wird einstimmig genehmigt.
|
|
|
TOP 5
|
Bericht des Bürgermeisters
Protokoll:
Herr Maushake berichtet, dass die Transporte der Windenergieanlagen durch Söllingen gut verlaufen sind. Es wurden bisher keine Schäden verzeichnet. Er bedankt sich bei den Bürgern für das Verständnis.
Volkstrauertrag hat in allen Orten der Gemeinde Söllingen stattgefunden und es wurden Kränze niedergelegt.
Im Februar/März soll seitens des Rates eine Ortsbegehung in allen Ortsteilen der Gemeinde Söllingen stattfinden, um eventuelle Schäden etc. aufzunehmen. Sollten die Einwohner Hinweise haben, können Sie sich gerne an den Rat der Gemeinde Söllingen wenden.
Letzte Woche gab es teilweise Probleme mit den Schneemengen und einige Anwohner haben sich beschwert. Zukünftig wird es kleine Verbesserungen des Winterdienstes geben aber es können keine Firmen dafür vorgehalten werden und eine zeitnahe, komplette Räumung aller Gemeindestraßen kann nicht gewährleistet werden. Eine genaue Absprache diesbezüglich wird es intern im Rat geben.
|
|
|
TOP 6
|
Bericht aus der Verwaltung
Protokoll:
Frau Jura teilt mit, dass am Montag, 19.01.2026 um 17.00 Uhr eine Informationsveranstaltung durch den Landkreis Helmstedt zum Katastrophenschutz stattgefunden hat. Vorab hat die Verwaltung der Samtgemeinde Heeseberg die Mitarbeiter über den Katastrophenschutz in der Samtgemeinde informiert. Es wurde über die Standorte der Leuchttürme und Abläufe gesprochen. Die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde wurden ebenfalls in einer zusätzlichen Informationsrunde aufgeklärt. Die Veranstaltungen waren sehr gut besucht. Alle Informationen dazu werden nochmal in der App veröffentlicht.
Die Kommunalwahl findet am 13.09.2026 statt. In der Gemeinde Söllingen wird es zwei feste Wahllokale geben. Einmal im KUSS (Kulturzentrum) in Ingeleben und im Sportheim in Söllingen. Für die Auszählung der Briefwahlen wird ein Briefwahlvorstand eingerichtet, welcher direkt im Rathaus sitzt. Es werden insgesamt 22 Wahlhelfer benötigt. Freiwillige können sich sehr gerne in der Verwaltung melden. Laut Gesetzt beträgt die Vergütung 35 Euro pro Wahlhelfer. Mit den anderen Kommunen im Kreis soll eine einheitliche Vergütung festgelegt werden. Diese wird wahrscheinlich 50 Euro oder sogar etwas mehr pro Wahlhelfer betragen.
|
|
|
TOP 7
|
Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Herr Maushake dankt der Verwaltung für den Bericht und leitet zur Einwohnerfragestunde über.
Herr Beese teilt mit, dass die gestrige Veranstaltung zum Thema Katastrophenschutz sehr informativ war und sich ein Besuch gelohnt hat. Vielen Dank an die Verwaltung für die Organisation.
Herr Anthes äußert seinen Unmut zum Thema Winterdienst. Dieser ist in einigen Ortschaften der Gemeinde Söllingen sehr schlecht und sollte sich dringend ändern.
Herr Strumpf weist darauf hin, dass die Gemeinde eine Räum- und Streupflicht hat. Es muss möglich sein den Winterdienst in allen Orten zu gewährleisten. Einen Streudienst zu finden, sollte kein Problem sein. Die Einwohner müssen auch sicher zu Fuß durch den Ort kommen.
Herr Anthes möchte wissen, wann die Halteverbotsschilder auf der Schulstraße in Söllingen entfernt werden? Die Schulstraße ist mittlerweile zur "Rennbahn" geworden. Die Mitarbeiter des Windparks rasen zur Zeit so über die Schulstraße und halten sich nicht mehr an die Geschwindigkeiten. -Der Rat gibt die Frage an die Verwaltung weiter und lässt die Antwort in die Niederschrift aufnehmen. -Die Anordnung einer Verkehrsbeschränkung besteht vom 16.06.2025 bis 15.05.2026.
|
|
|
TOP 8
|
Beratung und Beschlussfassung über die Weiterführung des Straßensanierungsprogramms
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
1. das Sanierungsprogramm für Gemeindestraßen mit dem 3. Bauabschnitt im Jahr 2026 abzuschließen,
2. die zusätzlichen Erneuerungsmaßnahmen an der Schulstraße, dem Pabstorfer Weg, einem Teil des Lärchenweges sowie dem Parkplatz des VfL Söllingen umzusetzen,
3. hierfür im Haushaltsjahr 2026 investive Mittel in Höhe von bis zu 1,6 Mio. € bereitzustellen.
Protokoll:
Herr Maushake erläutert den Sachverhalt gemäß Beschlussvorlage.
Das laufende Sanierungsprogramm zur Reparatur stark beschädigter Gemeindestraßen in Söllingen befindet sich derzeit im 3. Bauabschnitt und soll planmäßig im Jahr 2026 abgeschlossen werden. Im Zuge der Fortschreibung der Investitionsplanung besteht zusätzlicher Handlungsbedarf bei weiteren Straßen- und Verkehrsflächen, deren Zustand eine zeitnahe Erneuerung erforderlich macht.
Neben dem Abschluss des 3. Bauabschnitts des bestehenden Sanierungsprogramms sollen im Haushaltsjahr 2026 folgende zusätzliche Maßnahmen umgesetzt werden:
Schulstraße und Pabstorfer Weg
Grundhafte Erneuerung der Fahrbahn einschließlich Unterbau und Entwässerung.
Kostenansatz: 1.450.000 €
Teilabschnitt Lärchenweg
Reparatur eines stark geschädigten Straßenabschnitts mit lokaler Trag- und Deckschichterneuerung.
Kostenansatz: 12.500 €
Parkplatz VfL Söllingen
Erneuerung des abgängigen Parkplatzes zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit.
Kostenansatz: 35.000 €
Die Summe der konkret bezifferten Einzelmaßnahmen beträgt 1.497.500 €. Zur Abdeckung von Baupreissteigerungen, unvorhergesehenen Mehrleistungen sowie planerischen Nebenleistungen wird ein pauschaler Risikozuschlag eingeplant, sodass für das Haushaltsjahr 2026 ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 1,6 Mio. € vorgesehen wird.
Die vorgesehenen Maßnahmen sind aus technischer und verkehrssicherheitsrechtlicher Sicht erforderlich. Eine Bündelung der Arbeiten im Jahr 2026 ermöglicht wirtschaftliche Ausschreibungen und einen geordneten Abschluss des bestehenden Sanierungsprogramms. Die Erneuerung der Schulstraße und des Pabstorfer Weges stellt dabei den Schwerpunkt dar, ergänzt durch kleinere, aber sicherheitsrelevante Einzelmaßnahmen.
Herr Brune weist darauf hin, dass in diesem Zuge auch die kleine Stichstraße von der Hauptstraße zur Schulstraße saniert wird.
|

|
|
TOP 9
|
Beratung und Beschlussfassung über die Einplanung von Mitteln für die Sanierung gemeindeeigener Liegenschaften
Beschluss:
Der Gemeinderat Söllingen lehnt einstimmig ab, im Haushalt Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Ableitung konkreter Maßnahmen aus dem energetischen Sanierungsprogramm der 25 gemeindeeigenen Liegenschaften bereitzustellen.
Protokoll:
Herr Maushake übergibt das Wort an Frau Jura. Frau Jura verliest die Beschlussvorlage.
Die Gemeinde hat im Jahr 2025 insgesamt 25 gemeindeeigene Liegenschaften einer energetischen Bestandsaufnahme unterzogen. Ziel war es, den energetischen Ist-Zustand systematisch zu erfassen und daraus einen realistischen Soll-Zustand abzuleiten.
Hierbei kamen neben klassischen Gebäudeanalysen auch KI-gestützte Auswertungen zum Einsatz, um Energieverbräuche, bauliche Schwachstellen und Einsparpotenziale objektiv und vergleichbar zu bewerten.
Die Analysephase ist abgeschlossen. Zur Umsetzung der Ergebnisse sind nun strukturierte nächste Schritte erforderlich.
Die vorliegenden Ergebnisse stellen eine fundierte Entscheidungsgrundlage dar, ersetzen jedoch noch keine umsetzungsreifen Maßnahmen. Insbesondere fehlen derzeit:
- zeitliche Umsetzungsfahrpläne (Sanierungsreihenfolge),
- Fördermittelprüfungen (Land/Bund/EU),
- Abgleich mit Haushalts- und Investitionsplanung,
- ggf. Vorplanungen und Leistungsbeschreibungen.
Um aus den analysierten Daten einen belastbaren Sanierungsfahrplan für jede einzelne gemeindeeigenen Liegenschaften zu entwickeln, ist eine fachliche und politische Weiterbearbeitung notwendig.
Mit der Bereitstellung von 50.000 € sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:
- Überführung der Analyseergebnisse in konkrete, priorisierte Sanierungsmaßnahmen für jedes Gebäude,
- Vorbereitung von Förderanträgen und Ausschreibungen,
- Reduzierung langfristiger Energie- und Betriebskosten,
- Beitrag zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (GEG, Klimaschutz- und Energieziele),
- Sicherstellung einer strategischen und wirtschaftlichen Mittelverwendung.
Die energetische Sanierung kommunaler Liegenschaften ist eine Pflicht- und Zukunftsaufgabe. Ohne eine strukturierte Ableitung der nächsten Schritte besteht die Gefahr, dass die bereits durchgeführten Analysen wirkungslos bleiben.
Die Bereitstellung der Mittel ermöglicht:
-Planungssicherheit für Rat und Verwaltung,
-eine sachgerechte Priorisierung statt Einzelentscheidungen,
-langfristige Haushaltsentlastung durch sinkende Energiekosten,
-Vermeidung ungeplanter Ad-hoc-Maßnahmen.
Die Maßnahme ist damit wirtschaftlich sinnvoll, fachlich notwendig und politisch verantwortbar.
Der Rat diskutiert den Sachverhalt. Herr Thoma merkt an, dass der Termin zur Vorstellung der Sanierungsfahrpläne durch die PD schlecht gewählt wurde. Dieser lag direkt in der Arbeitszeit und konnte von dem Großteil der Ratsmitglieder nicht wahrgenommen werden. Die Sanierungsfahrpläne wurden auf Nachfrage ohne Kommentar an die Ratsmitglieder versendet. Der Rat der Gemeinde Söllingen möchte sich erst eingehend mit den Sanierungsfahrplänen beschäftigen und ggf. eine Prioritätenliste erstellen bevor weitere Schritte unternommen werden.
|

|
|
TOP 10
|
Beratung und Beschlussfassung über die endgültige Erschließung im Baugebiet Söllingen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mit einer Enthaltung, im Haushalt Mittel in Höhe von 460.000 € für die endgültige Erschließung einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung mit dem (bereits beauftragten) Ingenieurbüro König bis zur Vergabereife voranzutreiben.
Protokoll:
Herr Maushake erläutert nochmal den Sachverhalt und verweist auf die Beschlussvorlage.
Die Gemeinde Söllingen hat ein Baugebiet geplant und im Jahr 2021 bis zur Baureife erschlossen. Ziel war und ist die Veräußerung der Grundstücke zu Preisen von ca. 100–120 €/m².
In den kalkulierten Verkaufspreisen sind 85 €/m² für die endgültige Erschließung (u. a. Straßenbau, Beleuchtung, Entwässerung, Nebenanlagen) enthalten.
Aufgrund der weltpolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ab dem Jahr 2022 (insbesondere Baukostensteigerungen, Zinsentwicklung und allgemeine Investitionszurückhaltung) konnte bislang kein Grundstück veräußert werden.
2. Problemstellung
Die endgültige Erschließung ist bislang nicht umgesetzt und soll nach ursprünglicher Planung erst im Zuge der Bebauung erfolgen. Dieses Vorgehen birgt jedoch folgende Risiken:
-Weitere Kostensteigerungen bei Bauleistungen und Materialien
-Unsicherheit der Kalkulation der Erschließungskosten je Quadratmeter
-Verminderte Attraktivität des Baugebiets für Kaufinteressenten
-Risiko, dass die im Verkaufspreis enthaltenen 85 €/m² künftig nicht mehr kostendeckend sind
Ohne zeitnahe Umsetzung der endgültigen Erschließung besteht die Gefahr, dass sich das Baugebiet wirtschaftlich für die Gemeinde nachteilig entwickelt und eine Vermarktung weiter verzögert wird.
3. Zielsetzung
Durch die Vorziehung der endgültigen Erschließung vor der Bebauung sollen:
-die derzeit noch kalkulierbaren Erschließungskosten gesichert,
-die Wirtschaftlichkeit des Baugebiets erhalten,
-die Vermarktungsfähigkeit der Grundstücke verbessert und
-Planungssicherheit für Gemeinde und Erwerber geschaffen werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung der endgültigen Erschließung sind Haushaltsmittel in Höhe von 460.000 € erforderlich.
Die Kosten sind im Verkaufspreis der Grundstücke bereits anteilig berücksichtigt und sollen langfristig über die Grundstückserlöse refinanziert werden. Eine Vorfinanzierung durch die Gemeinde ist jedoch erforderlich.
|

|
|
TOP 11
|
Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung von finanziellen Beteiligungen an Windenergieanlagen (Akzeptanzabgaben)
Beschluss:
Die Gemeinde Söllingen beschließt einstimmig die grundsätzliche Verwendung der finanziellen Mittel aus den Beteiligungsverträgen gem. § 6 EEG 2023 zur Deckung der Aufwendungen für freiwillige Leistungen im Ergebnishaushalt.
Protokoll:
Herr Maushake verweist auf die Beschlussvorlage.
Die Gemeinde Söllingen hat aus den bisherigen Verträgen zur finanziellen Beteiligung an Windenergieanlagen Erträge in Höhe von rund 98.600 Euro erhalten. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist eine Verwendung dieser Mittel für freiwillige Aufgaben (bzw. haushaltsrechtliche Produkte) angedacht.
Hierzu zählen insbesondere die Bereiche Vereins- und Sportförderung, Heimat- und Kulturpflege sowie Kinderspielplätze. Der Gesetzgeber definiert ebenfalls die haushaltsrechtlichen Produkte Straßenreinigung und Straßenbeleuchtung zu 80 Prozent als freiwillige Aufgabe. Die Übersicht der freiwilligen Leistungen als Anlage zum Haushaltssicherungskonzept bietet hierzu einen detaillierten Überblick.
Insgesamt wurden im Jahr 2024 rd. 58.000 Euro bzw. 2,21 Prozent der Gesamtaufwendungen für nach dem Gesetz als freiwillige Leistungen definierte Aufgaben verwendet. Der Planansatz des Jahres 2025 liegt aufgrund der geringeren Gesamtaufwendungen bei 3,28 Prozent. Im Jahr 2026 sinkt dieser trotz einer leichten monetären Erhöhung prozentual wieder auf 2,57 Prozent. Insgesamt sind für das Jahr freiwillige Leistungen in Höhe von rd. 86.400 Euro geplant.
Die oben genannten Mittel aus den Beteiligungsverträgen sind für die Gemeinde Söllingen im Gesamthaushalt für jegliche Aufgaben frei einsetzbar. Die Verwaltung empfiehlt wie eingangs bereits beschrieben die Nutzung der vorhandenen Mittel zur Abdeckung der freiwilligen Leistungen des jeweiligen Haushaltsjahres. Einzelentscheidungen über Anträge der Vereine, z. B. im Rahmen der Sportförderung, bleiben hiervon unberührt und werden weiterhin als eigener Tagesordnungspunkt zu den Sitzungen eingebracht.
Da es einige Unklarheiten gibt, bittet der Rat Herrn Fredrich den Sachverhalt nochmal zu erläutern und diskutiert anschließend über die weitere Vorgehensweise. Der Rat möchte sich nochmal zusammensetzen und festlegen auf welche Art und Weise sie mit Anträgen umgehen und das Verfahren durchführen können.
|

|
|
TOP 12
|
Beratung und Beschlussfassung über die Neupflanzung von Bäumen im Gemeindegebiet
Beschluss:
Der Gemeinderat Söllingen beschließt mit einer Enthaltung und zwei Gegenstimmen, im Haushalt 15.000 Euro für die Neuanpflanzung bereitzustellen.
Protokoll:
Herr Maushake verliest die Beschlussvorlage.
Im Verlaufe des Jahres 2025 wurden im Gebiet der Gemeinde Söllingen vereinzelt Bäume entnommen aber nicht wieder nachgepflanzt. Im Vordergrund stand 2025 die Entnahme an der Strecke für den Transport der WEA und im Bereich des Regenrückhaltebeckens Ingeleben als auch an der neuen Feuerwehr Ingeleben. Es wird gebeten, für Neuanpflanzungen 15.000 Euro im Haushalt bereitzustellen. Die Neuanpflanzungen im Bereich der Transportstrecke WEA wird dabei außerhalb dieses Budgets betrachtet.
Der Rat spricht über den Sachverhalt und würde gerne vor der Neupflanzung wissen, um wie viel Bäume es sich handelt und ob die Möglichkeit besteht, dass durch die Neustrukturierung und Mitarbeiteraufstockung die Bäume durch den Bauhof gepflanzt werden können. Die Summe sollte auf jeden Fall im Haushalt bereitgestellt werden und Angebote durch die Gemeinde Söllingen geprüft werden.
|

|
|
TOP 13
|
Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2026, die Haushaltssatzung 2026, das Haushaltskonsolidierungskonzept 2026, das Investitionsprogramm 2026-2029 und den Stellenplan 2026
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Söllingen beschließt einstimmig den Haushaltsplan 2026, die Haushaltssatzung 2026, das Haushaltskonsolidierungskonzept 2026, das Investitionsprogramm 2026-2029 und den Stellenplan 2026 in der vorliegenden Fassung.
Protokoll:
Herr Maushake übergibt das Wort an Herrn Fredrich und bittet ihn um eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Punkte.
Der Haushaltsplan 2026 wurde entsprechend den Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sowie der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) aufgestellt.
Der Ergebnishaushalt ist im Gesamtergebnis jedoch weiterhin nicht ausgeglichen planbar. Die ordentlichen Erträge betragen 1.856.400 Euro wohingegen die ordentlichen Aufwendungen mit insgesamt 3.361.800 Euro geplant wurden. Somit ergibt sich für das Planjahr 2026 ein Fehlbetrag in Höhe von 1.505.400 Euro.
Dieser Fehlbetrag relativiert sich aber bei folgender Betrachtung:
Die Transferaufwendungen in Form der Kreisumlage (1.024.000 Euro, Hebesatz 55 v. H.) sowie der Samtgemeindeumlage (1.305.200 Euro, Hebesatz 70 v. H.) machen bereits 73 Prozent der ordentlichen Aufwendungen aus. Diese beiden Transferaufwendungen allein übersteigen die geplanten Gesamterträge bereits um rund 600.000 Euro.
Die Realsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und betragen:
Grundsteuer A: 565 v. H.
Grundsteuer B: 139 v. H.
Gewerbesteuer: 385 v. H.
In den Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2026 sind im Wesentlichen außerdem neu enthalten:
-Aufwendungen für den Sanierungsbedarf gemeindeeigener Liegenschaften
in Höhe von 50.000 Euro (Produkt 1122),
-Abrisskosten für das im Jahr 2025 erworbene Gebäude in Höhe von 53.000
Euro (Produkt 1122),
-Aufwendungen für weitere Folgekosten für den Umbau des Spritzenhauses
Twieflingen in Höhe von 45.000 Euro (Produkt 1122),
-sowie Aufwendungen für die Baumunterhaltung in Höhe von 15.000 Euro.
Das Haushaltskonsolidierungskonzept sieht ab dem Jahr 2026 die Einbeziehung der bisher bereits geflossenen und auch zukünftig nach Inbetriebnahme weiter fließenden finanziellen Beteiligungen am Windpark Söllingen als Konsolidierung im Bereich der freiwilligen Leistungen vor. Weiterhin soll das durch die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH erstellte Sanierungskonzept der gemeindeeigenen Liegenschaften mittel- bis langfristig zu Einsparungen im Bereich der ordentlichen Aufwendungen führen (z. B. energieeffiziente Sanierung, Verkauf, Abriss).
Für Investitionen sind Auszahlungen in Höhe von insgesamt 4.357.000 Euro vorgesehen. Die einzelnen Investitionen sind dem Investitionsprogramm 2026-2029 zu entnehmen und wurden bereits als eigene Tagesordnungspunkte in der Sitzung behandelt.
|

|
|
TOP 14
|
Beratung und Beschlussfassung über Anpassungen des Nutzungsvertrages mit dem SV Ingeleben
Beschluss:
Der Gemeinderat Söllingen beschließt einstimmig, die Verwaltung mit der vertraglichen Umsetzung der o.g. Punkte zu beauftragen.
Protokoll:
Herr Maushake verliest die Beschlussvorlage.
Die damalige Gemeinde Ingeleben hat mit dem SV Ingeleben im Jahre 2002 einen Nutzungsvertrag geschlossen. Dieser regelt Überlassung und Umgang mit der Sportanlage und dem Vereinsheim. Unter Punkt 4 c wird die Laufzeit des Vertrages bei unveränderter Nutzung jeweils jährlich verlängert.
2025 hat der SV Ingeleben eine Förderung zur Errichtung eines Ballfangzauns bei LEADER beantragt und auch erhalten. Eine Bedingung aus dem Zuwendungsbescheid ist es, dass der Verein im Rahmen der Projektumsetzung und für die Dauer der Zweckbindungsfrist (12 Jahre) das alleinige wirtschaftliche Risiko trägt. Daher muss der Ballfangzaun für die Dauer der Zweckbindung durch den Verein instandgehalten werden. Des Weiteren ist eine Bestätigung notwendig, dass es nicht beabsichtigt ist, den bestehenden Vertrag innerhalb der nächsten 12 Jahre zu kündigen.
Dies kann durch zweierlei Anpassungen erfolgen. Zum ersten kann der bestehende Nutzungsvertrag unter Punkt 4a (Vertrag als Anlage beigefügt) um den Satz:
-Die Wartung und Instandhaltung der vom Verein errichteten baulichen Anlagen oder die Wartung und Instandhaltung von durchgeführten Änderungen an baulichen Anlagen durch den Verein werden vom Verein getragen.
erweitert werden.
Zum zweiten wird der Punkt 4 c dahingehend ergänzt, dass seitens der Gemeinde Söllingen der Vertrag bis zum 31.12.2037 verlängert wird und sich danach wiederum jährlich verlängert. Grundvoraussetzung bleibt, dass der SV Ingeleben als Verein bestehen bleibt.
|

|
|
TOP 15
|
Beratung und Beschlussfassung über die Vertragsverlängerung mit dem TSV Twieflingen
Beschluss:
Der Gemeinderat Söllingen beschließt einstimmig, der Verlängerung zuzustimmen.
Protokoll:
Herr Maushake erklärt den Sachverhalt.
Mit Schreiben vom 03.11.2025 bat der TSV Twieflingen um eine Verlängerung des 1984 geschlossenen und 2005 verlängerten Nutzungsvertrages um weitere 20 Jahre. Der Rat wird gebeten, der Verlängerung bis zum 31.10.2045 zuzustimmen.
|

|
|
TOP 16
|
Beratung und Beschlussfassung über die Entnahme eines Baumes in Ingeleben
Beschluss:
Der Gemeinderat Söllingen beschließt einstimmig, der Bitte zu entsprechen.
Protokoll:
Herr Maushake führt aus gemäß Beschlussvorlage:
Mit nachstehend zitierter Mail vom 30.10.25 wandte sich eine Einwohnerin Ingelebens an den Rat.
Sehr geehrte Damen und Herren des Rates Söllingen,
unsere Tanne auf dem Dorfplatz in Ingeleben dient seit vielen Jahren als Weihnachtsbaum. Dieser wird in Ehrenamt Jahr um Jahr von dem dort lebenden Ehepaar Grube Wellegehausen aufwendig mit Lichtern geschmückt, wobei die Energiekosten ebenfalls von diesen getragen werden. Ein Schmücken des Baumes ist jedoch nicht mehr möglich, da dieser unterdessen zu hoch geworden ist. Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass neben der Tanne weitere sehr hoch gewachsene Bäume stehen.
Nun kam im Dorf die Idee auf, die Tanne zu fällen (was alle sehr bedauerlich finden) und durch eine neue zu ersetzen (Mindesthöhe dieser 2,5 Meter). Die Kosten für den neuen Baum würde die Dorfgemeinschaft tragen. Um das Vorhaben bei positivem Ratsbeschluss noch in diesem Jahr umsetzen zu können, bleibt den Akteuren nur noch ein sehr kleines Zeitfenster. Zudem würde der gefällte Baum dann der Kirche gespendet und dort aufgestellt werden. Es wäre jedoch auch möglich, das Vorhaben in das nächste Jahr zu verschieben.
Wir bedanken uns bereits im Vorfeld dafür, dass Sie, verehrte Ratsmitglieder*innen, sich unserem Vorhaben annehmen und stehen bei Rückfragen natürlich sehr gern zur Verfügung.
Herr Johns weist darauf hin, dass es sich hierbei um sogenannte Flachwurzler handelt und diese sehr schwer anwachsen.
Herr Hochgrebe möchte, als Ingeleber Anwohner, noch die Idee anbringen, dass man eventuell eine entsprechende Lichterkette kauft und diese das ganz Jahr über an dem Baum belässt.
|

|
|
TOP 17
|
Beratung und Beschlussfassung über ein Jugendzeltlager in Ingeleben
Beschluss:
Der Gemeinderat Söllingen beschließt einstimmig, der Platznutzung nach o.g. Sachdarstellung zuzustimmen.
Protokoll:
Herr Maushake berichtet über die Anfrage.
Die evangelische Jugend Propstei Schöppenstedt veranstaltet jedes Jahr ein Pfingstzeltlager mit ca. 100 Personen zwischen 6 und 27 Jahren. In den letzten wurde der Sportplatz in Groß Dahlum für das Lager genutzt. Dieser kann dieses Jahr nicht genutzt werden.
Hieraus resultierte die Anfrage, ob das Zeltlager in der Zeit vom 22.05. bis zum 25.05.26 auf dem Sportplatz in Ingeleben stattfinden kann. Der Aufbau würde am 20.05. stattfinden und der Saal des KUSS wäre in die Nutzung mit einbezogen.
Im Rahmen der Vorabstimmung konnte ermittelt werden, dass die sonstigen Nutzer der Anfrage positiv entgegenstehen.
Für die Nutzung würden grundsätzlich folgende Kosten entstehen:
KUSS ganzer Saal pro Tag: 120 Euro zzgl. Nebenkosten
Gasverbrauch: 1 Euro pro m³
Sportheim inkl. einer Kabine pro Tag: 20 Euro zzgl. Nebenkosten
Gasverbrauch: 1 Euro pro m³
Wasserverbrauch: 5,50 Euro pro m³
Seitens der Verwaltung wird angeregt, auf die Erhebung der Saal-/Raummiete zu verzichten um die Jugendarbeit an der Stelle zu fördern. Gas und Wasser sollten hingegen abgerechnet werden.
|

|
|
TOP 18
|
Annahme einer Spende für das kommunale Gemeindebrauhaus
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Söllingen beschließt einstimmig, die Spende von der Dachdeckerei Hänel für das kommunale Gemeindebrauhaus in Höhe von 2.957,26 € anzunehmen.
Protokoll:
Herr Maushake verliest die Beschlussvorlage:
Für den Umbau des alten Spritzenhauses Twieflingen in ein kommunales Gemeindebrauhaus ist eine Spende von der Dachdeckerei Hänel in Höhe von 2.957,26 Euro eingegangen.
Das Material wurde ausschließlich für die Dachsanierung am Gemeindebrauhaus verwendet.
Nach § 26 KomHKVO entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden über einem Wert von 100,00 EUR.
|

|
|
TOP 19
|
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Laienspielgruppe Ingeleben von 1981 e.V.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Söllingen lehnt den Antrag vorerst mit einer Enthaltung ab.
Protokoll:
Herr Maushake teilt mit, dass die Laienspielgruppe aus Ingeleben einen Antrag gestellt hat und bittet Frau Jura diesen zu verlesen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Vorstand der Laienspielgruppe Ingeleben von 1981 e. V. stellt hiermit den Antrag, im Kulturzentrum Ingeleben im Bereich der Bühne einen separaten Bühneneingang (hinter dem Vorhang)einzubauen.
Hintergrund des Antrags ist eine Beschädigung der Wand neben der bestehenden Nebeneingangstür im Bühnenbereich. Da an dieser Stelle ohnehin bauliche Maßnahmen zur Instandsetzung erforderlich sind, soll geprüft werden, ob diese Maßnahme sinnvoll mit einer funktionalen Anpassung verbunden werden kann.
Derzeit ist das Betreten und Verlassen der Bühne ausschließlich über den Zuschauerraum möglich.
Dies stellt insbesondere bei geschlossenen Vorhängen, während laufender Veranstaltungen sowie bei Proben und technischen Umbauten eine erhebliche Einschränkung dar. Ein separater Bühneneingang würde eine deutliche Verbesserung der Veranstaltungsabläufe ermöglichen.
Aus Sicht der Veranstaltungsorganisation und der Sicherheit ergeben sich folgende Vorteile:
Verbesserte Sicherheit für Mitwirkende, da unnötige Wege durch den Zuschauerraum
entfallen und Bewegungen auf und hinter der Bühne klar getrennt werden können.
Reibungslosere Veranstaltungsabläufe, insbesondere bei Szenenwechseln, Auf- und Abtritten sowie bei parallelen Auf- und Abbauarbeiten.
Flexiblere Nutzung der Bühne, da diese auch bei geschlossenem Vorhang betreten und verlassen werden kann.
Mehrwert für andere Nutzer des Kulturzentrums, da die Bühne unabhängig vom Zuschauerraum vorbereitet, umgebaut oder geräumt werden kann.
Reduzierung von Störungen des Publikums bei Veranstaltungen aller Art.
Nach Einschätzung des Vorstands lässt sich die beschädigte Wand ohnehin nicht mehr in einem Zustand herstellen, der dem ursprünglichen optischen Erscheinungsbild vollständig entspricht. Vor diesem Hintergrund erscheint eine funktionale bauliche Anpassung an dieser Stelle sowohl wirtschaftlich als auch nachhaltig.
Der Vorstand der Laienspielgruppe Ingeleben von 1981 e. V. beantragt daher, den Einbau eines separaten Bühneneingangs im Zuge der notwendigen Reparaturarbeiten zu prüfen und einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen.
Der Verein erklärt sich grundsätzlich bereit, sich nach näherer Abstimmung finanziell an den entstehenden Kosten zu beteiligen.
Wir bitten um Beratung und Entscheidung im zuständigen Gremium und stehen für Rückfragen oder eine gemeinsame Ortsbegehung jederzeit zur Verfügung.
Der Rat diskutiert über den Antrag und bittet um Einreichung detaillierter Kosten und Zeichnungen seitens der Laienspielgruppe. Weiterhin müsste geklärt werden, ob überhaupt bauliche Veränderungen vorgenommen werden dürfen, da die Erneuerung des KUSS vor ein paar Jahren durch LEADER gefördert wurde. Da es sich bei dem Schaden um einen Versicherungsfall handelt ist zwingend zu klären, ob es dort Schwierigkeiten geben könnte. Die Instandsetzung des Schadens am Gebäude wird von der Versicherung übernommen.
|
|
|
TOP 20
|
Aktuelle Anliegen in den einzelnen Ortsteilen
Protokoll:
Herr Hoppe berichtet, dass in Wobeck alles in Ordnung ist und die Baustellen auf Grund der Witterung zur Zeit ruhen.
Herr Unrau teilt mit, dass in Söllingen leider der Winterdienst seitens der Anwohner nicht so gut funktioniert hat. Am Spielplatz zum Beispiel muss der Bauhof den Schnee auf die Grünfläche schieben. Die Anwohner räumen ihre Parkplätze aber nicht frei und stellen ihre Autos einfach an die Stellen, wo der Schnee hingeschoben wird. Der Bauhof hat dann Schwierigkeiten den Schnee von der Straße zu räumen.
Herr Siemann berichtet kurz über die Sanierung des Gemeindebrauhauses. Die Sanierung wird in Eigenleistung durch die Twieflinger Anwohner durchgeführt und durch LEADER gefördert. Für die Fertigstellung wurde eine Verlängerung bis zum 15.10.2026 beantragt.
Herr Thoma teilt mit, dass die Baustelle im Winkel auf Grund der Witterung ebenfalls ruht aber die Einfahrten und Gossen fast fertiggestellt sind.
Herr Johns weist nochmals auf die zwei Bäume, Ortsausgang Richtung Dobbeln, hin. Diese sollten unbedingt inkl. Wurzeln entnommen werden, da sie auf einem Kanal stehen.
|
|
|
TOP 21
|
Einwohnerfragestunde
Protokoll:
Folgende Fragen werden seitens der Einwohner gestellt:
Herr Beese möchte gerne wissen, ob entnommene Obstbäume auch wieder durch neue Obstbäume ersetzt werden? -Das kann der Rat nicht genau beantworten aber würde die Obstbäume lieber durch andere Bäume ersetzen.
Ein Anwohner möchte gerne wissen, warum die Nutzungsverträge der Sportvereine unterschiedlich verlängert werden? -Durch die Vereine wurden verschiedene Anträge gestellt. Die Nutzungsverträge bestehen schon länger und wurden lange vor der Fusion geschlossen, daher sind diese auch unterschiedlich. Die Nutzungsverträge zu vereinheitlichen wurde bereits geprüft und ist leider auf Grund verschiedener Kriterien nicht möglich.
Herr Berndt, als Vertreter des Schützenvereins Söllingen, möchte gerne dem Rat die aktuelle Situation des Schützenvereins erläutern. Der Schützenverein in Söllingen ist eine der ältesten Schützengesellschaft in der Region und betreibt noch aus Tradition ein dreitägiges Schützenfest, welches hauptsächlich aus Spenden finanziert wird. Der aktuelle Hauptspender dieser Veranstaltung wird voraussichtlich seine Spendenzahlungen einstellen und weist auf die Auszahlung der Akzeptanzabgaben an die Gemeinde Söllingen hin. Mit Eintrittsgeldern kann der Schützenverein diese Veranstaltung nicht stemmen. Die Eintrittsgelder müssten so sehr erhöht werden, dass keine Gäste mehr zu erwarten wären. Herr Berndt hofft auf die Unterstützung bzw. erwartet eine Unterstützung durch die Gemeinde Söllingen und möchte gerne wissen, wie der Schützenverein vorgehen muss. -Herr Thoma merkt an, dass sich der Rat der Gemeinde Söllingen unbedingt zusammen setzen muss und die genaue Vorgehensweise besprechen.
Herr Berndt und die Schützengesellschaft Söllingen würden sich freuen, wenn auch Anwohner aus den anderen Orten an dem Schützenfest in Söllingen teilnehmen. Jeder ist herzlich willkommen.
Herr Strumpf möchte gerne wissen, wie der Stand der Baumaßnahme in Ingeleben ist? -Fragen diesbezüglich können direkt an Herrn Kaminsky in der Verwaltung gestellt werden.
Des Weiteren äußert Herr Strumpf seinen Unmut über die Erhöhung der Abfallgebühren und Änderung der Abfuhrtermin durch den Landkreis Helmstedt.
|
|
|
TOP 22
|
Anfragen und Anregungen
Protokoll:
Herr Unrau bittet um ein Treffen in den nächsten zwei Monaten um intern im Rat über die Akzeptanzabgabe zu sprechen. Es wäre hilfreich, wenn die Ratsmitglieder in ihren Orten bis dahin einmal mit den Vereinen gesprochen haben.
Herr Maushake bedankt sich bei dem Rat und den Zuhörern für die Diskussion und Zusammenarbeit. In dem Zuge möchte er auf die Kommunalwahl hinweisen und würde sich freuen, wenn auch andere Leute sich als Kandidaten für den Gemeinderat aufstellen lassen würden.
Er hofft weiterhin auf eine gute Beteiligung und wünscht einen guten Heimweg.
|
|