Beratung und Empfehlung über die Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung einstimmig. Die Mittel sind über einen Nachtragshaushalt zur Verfügung zu stellen und der Förderantrag soll rechtzeitig gestellt werden, um die Förderquote von 90 % in 2023 zu erreichen.
Protokoll:
Herr Höltermann stellt die Firma Energethik vor und erläutert, dass Deutschland hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien gut aufgestellt ist. Lediglich die Wärmeerzeugung erfolgt noch zu 95 % aus fossiler Energie.
Ziel der Kommunalen Wärmeplanung ist es, alle möglichen Akteure unter einen Hut zu bringen, Fakten und Daten auszuwerten und eine "gebäudescharfe" Wärmeplanung zu erstellen. Die Wärmeplanung endet jedoch darin, die sinnvollste Wärmeversorgung für jedes Gebäude im Gebiet unter Berücksichtigung der vorhandenen Gegebenheiten zu ermitteln. Die Umsetzungsplanung ist nicht Bestandteil der Wärmeplanung.
Die Schritte hierzu werden in Bestandsanalyse-Potentialanalyse-Maßnahmenkatalog gegliedert.
Die Durchführung einer Kommunalen Wärmeplanung wird nur noch dieses Jahr mit bis zu 90 % gefördert und die Bearbeitung des Antrages dauert ca. 5 Monate. Antragsberechtigt sind lediglich Kommunen.
Nach durchgeführter Wärmeplanung stehen Aufgaben und Akteure fest und für die Umsetzung der Maßnahmen müssen weitere Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden. Hier sind dann auch Dritte antragsberechtigt; zum Beispiel ein gegründetes Unternehmen, etc..
Herr Hochgrebe weist darauf hin, dass keine finanziellen Mittel vorhanden sind. Herr Heidebroek stellt klar, dass die Samtgemeinde Heeseberg bei Wärmeplanungskosten von angenommen 100.000 € nach Förderung lediglich 10.000 € zu finanzieren hat. Die Mittel müssten durch einen Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden.
Herr Hochgrebe fragt an, ob die Wärmeleistung der Biogasanlagen für die Versorgung der Gebäude in der Samtgemeinde Heeseberg reicht. Herr Heidebroek erklärt, dass die Leistung der Biogasanlagen alleine nicht ausreichen wird und Alternative Energien und Wärmeerzeugungen Bestandteil der Planung sein werden.
Herr Höltermann erklärt, dass die Wärmeplanung ergebnisoffen ist. Es werden alle möglichen und sinnvollen Lösungen genutzt. Auch eine Betriebssicherheit bei Ausfall von Versorgungskomponenten wird geplant und gewährleistet.
Herr Johns weist darauf hin, dass eine mögliche erforderliche Nachtragshaushaltsgenehmigung aufgrund der kritischen Haltung des Landkreises Helmstedt zumindest in Frage gestellt werden muss.
Herr Ralphs erklärt hierzu, dass dieses Vorhaben in Verbindung mit einem möglichen Nachtragshaushalt dem Landkreis Helmstedt bereits angekündigt wurde. Aber dennoch können Schwierigkeiten hier nicht ausgeschlossen werden.
Herr Johns erklärt, dass die Biogasanlagen bereits 20 Jahre alt sind und aus den Vorgaben des EEG herauslaufen. Insofern wären diese Anlagen in der Planung kritisch hinsichtlich des zuverlässigen Weiterbetriebes zu betrachten.
Herr Kaminsky weist darauf hin, dass die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung einen höheren Personalbedarf im Fachbereich III auslöst.
|