Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig:
A)
a) des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 inklusive Anhang und Anlagen zum Anhang,
b) des Schlussberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und der Stellungnahme der Verwaltung zum Schlussbericht.
B) Der Jahresabschluss für das Jahr 2016 wird empfohlen / beschlossen.
C) Das Jahresergebnis 2016 (Fehlbetrag i. H. v. 148.805,72 €) wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
D) Für das Haushaltsjahr 2016 wird dem Bürgermeister die Entlastung gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG erteilt.
Protokoll:
Nach § 129 Absatz 1 Satz 1 NKomVG ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist konnte auf Grund von Verzögerungen durch die Nachholung doppischer Jahresabschlüsse nicht eingehalten werden. Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Abschlusses konnte erst zum 29.06.2023 endgültig festgestellt werden, daher konnte der Jahresabschluss 2016 auch nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Das Referat für Rechnungsprüfung des Landkreises Helmstedt hat den Jahresabschluss 2016 geprüft und fasst das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung in seinem Schlussbericht vom 16.10.2023 wie folgt zusammen:
Die Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung wurden ordnungsgemäß aus den Büchern entwickelt. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung, der sonstigen Teile des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Kassen- und Vergabewesens ergab die dargestellten Feststellungen. Die Vermögenswerte waren richtig und vollständig nachgewiesen.
Einwendungen gegen die Buchführung, den Jahresabschluss und den Rechenschaftsbericht sind nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung grundsätzlich nicht zu erheben.
Die Prüfung ergab, dass die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung berücksichtigt wurden.
Die Bilanz sowie die Ergebnis- und Finanzrechnung wurden den kommunalen und den analog anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend aufgestellt.
Der Anhang enthielt grundsätzlich alle vorgeschriebenen Anlagen.
Weiterhin gibt das Rechnungsprüfungsamt die folgende Erklärung ab:
Der Jahresabschluss 2016 der Samtgemeinde Heeseberg ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.
Insgesamt ist festzustellen, dass der Haushaltsplan insgesamt eingehalten wurde, die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften überwiegend unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und das Vermögen richtig nachgewiesen ist.
Ferner hat die Prüfung ergeben, das der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt und die Bücher nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung geführt wurden.
Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Samtgemeinde Heeseberg wird wie folgt zusammengefasst:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Samtgemeinde entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften.
Die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität werden im Jahresabschluss entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen dargestellt.
Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde überwiegend nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
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