Beratung und Beschlussfassung über die weiteren Baumaßnahmen an der Grundschule Heeseberg
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt den weiteren Umgang der Planungs- und Bauleistung an der Grundschule. Hierzu entscheidet er mit 6-Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen, dass abweichend vom Ursprungsbeschluss eine neue Zweifeldhalle nach Abriss der alten Halle geplant und errichtet wird.
Protokoll:
Herr Johns erläutert die Vorlage der Verwaltung.
Der Rat der Samtgemeinde Heeseberg beauftragte die Verwaltung die für die Durchführung des Ganztages notwendigen Neu- und Umbaumaßnahmen an ein Planungsbüro zu vergeben. Hierzu wurde aus vergaberechtlichen und betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten der Weg eines Planungswettbewerbes gewählt. Vorgabe für den Wettbewerb waren der Erhalt des brandschutztechnisch sanierten Bestandsgebäudes und eine Sanierung der vorhandenen Turnhalle.
Im Zuge des Planungswettbewerbes kristallisierte sich heraus, dass von den Teilnehmern des Wettbewerbes als auch von der objektiven Fachpreisrichterjury ein Erhalt der Halle eher kritisch gesehen wurde. Die in der Jury als Sachpreisrichter vertretenen Kommunalpolitiker baten die Verwaltung um eine erneute Bewertung und Abwägung zwischen Sanierung und Neubau einer Zweifeldhalle.
Hiermit wurde seitens der Verwaltung das Büro Dohle und Lohse beauftragt. Dies ermittelte anliegend präzise aufgeschlüsselte Kosten, wog Vor- und Nachteile ab, und stellte eine mögliche Ansicht eines Neubaus dar. Kostenschätzung und Grafik sind der Vorlage beigefügt. Vor- und Nachteile stellen sich wie folgt dar:
Variante 1 Sanierung:
Vorteile:
1.Im Planungswettbewerb als Aufgabe enthalten und im jetzigen Planungsstand mitberücksichtigt. Zeitgewinn in der Planung gegenüber Neubau.
2. Umweltfreundlicher da durch den Erhalt der Außenwände und des Daches weniger CO² durch Abriss und Neubau verbraucht wird.
3. Gewohntes Erscheinungsbild der Schule, welches nur durch den Neubau geändert wird.
4. Kosteneinsparung in Höhe von ca. 2 Millionen € im Vergleich zum Neubau.
Nachteile:
1. Weiterhin keine DIN gerechten Spielfelder da durch den einzubauenden Prallschutz an den Wänden das Spielfeld verkleinert wird.
2. Mögliche Herausforderungen beim Umbau im Bestand werden erst während der Bauphase entdeckt und können zu Verzögerungen im Bauablauf führen.
3. Die nicht vorhandene Dämmung der Halle muss im Außenbereich stattfinden und mit der neu einzubauenden Heizungs- und Belüftungsanlage kalibriert werden. Aufgrund des Baujahres (1970er) und der Bauphysik kann dies zu Einschränkungen in der langfristigen Wirtschaftlichkeit führen.
4. Die jetzige Halle liegt höher als das neu zu errichtendem Schulgebäude. Diese Höhe muss barrierefrei überwunden werden und führt zu zusätzlichem Aufwand im Neubau der Schule.
5. Eine Abtrennung der Spielfelder ist nicht sinnvoll möglich. Energieeinsparungen und Doppelbelegung sind dadurch verunmöglicht.
Variante 2 Neubau:
Vorteile:
1. Durch Aufwuchs in der Länge von derzeit 33 m auf dann ca. 45 m (regelkonforme Zweifeldhalle) können alle Sportarten mit wettbewerbstauglichen Spielfeldern angeboten werden. Ebenso sind die Felder sinnvoll teilbar und können entweder Doppelbelegt oder energiesparend einfach genutzt werden.
2. Durch den Abbruch der Bestandshalle können die Höhen auf das neue Schulgebäude justiert werden. Die Barrierefreiheit ist somit ohne Angleichungen und Rampen im EG gewährleistet. Ebenso ist durch den Bau auf der dann „grünen Wiese“ mit Zeiteinsparungen im Bauablauf für das gesamte Projekt zu rechnen.
3. Klimatisierung und Dämmung können passgenau auf den Neubau ausgerichtet werden. Probleme mit der Bauphysik können im Vorfeld vermieden werden. Langfristig zieht dies erwartbar Einsparungen im Betrieb nach sich.
4. Die optische Anpassung von Turnhalle zu Schulneubau führt zu einem harmonischeren Einfügen des Schulneubaus auf dem Schulgelände.
Nachteile:
1. Kostenerhöhung um ca. 2 Millionen €.
2. Höhere CO² Belastung durch den Abriss der Bestandshalle und damit weniger klimafreundlich in der Errichtung.
3. Verdichtung der Planungsarbeiten und damit möglicherweise Zeitverzug.
Mögliche Fördermittelkulissen werden derzeit intensiv geprüft. Die Bundesmittel stehen weiterhin zur Verfügung. Das Land Niedersachsen hat bislang jedoch noch keine Förderrichtlinie beschlossen und umgesetzt. Seitens der Verwaltung wird ein Gespräch mit der Landesregierung weiterhin mit Nachdruck angebahnt. Bis zum Beginn der Leistungsphase 6 (Beginn Vergabe) im Juni 2024 sind wir fördermittelunschädlich. Aussagen zur Förderung können derzeit trotzdem nicht getroffen werden.
Herr Maushake merkt an, dass hinsichtlich der Sportvereine und des Sportangebotes innerhalb der Samtgemeinde ein Neubau der Sporthalle einen besonderen Charme hätte. Er spricht sich grundsätzlich für einen Neubau aus.
Herr Gritzan erkundigt sich nach den Richtlinien der Förderprogramme für Sanierung und Neubau. Herr Kaminsky erklärt, dass bei einer Sanierung der KFW70 Standard eingehalten werden muss, bei einem Neubau der KFW40 Standard.
Herr Maushake fragt nach wie es sich mit den Ausfallzeiten bei Neubau oder Sanierung verhält. Herr Kaminsky erklärt, dass der Unterschied marginal sein sollte.
Herr Johns erkundigt sich nach der Notwendigkeit einer 2-Feld-Halle und ob auch der Neubau einer 1-Feld-Halle förderfähig wäre. Herr Kaminsky erklärt, dass er dazu keine verbindliche Aussage treffen kann. Grundsätzlich aber eine 2-Feld-Turnhalle bei dem Förderprogramm Neubau Vorteile hätte.
Herr Richter merkt an, dass es eine sehr schwierige Entscheidung ist. Die letzte Sanierung ist deutlich teurer geworden, als geplant. Er befürchtet, dass dies wieder der Fall sein könnte. Ferner wäre bei einer Sanierung das Problem der Barrierefreiheit innerhalb der Grundschule nicht behoben. Ein Neubau wäre nach derzeitiger Kostenschätzung teurer, man würde aber alle Bestandsprobleme beheben. Darüber hinaus wäre es ein deutliches Signal an alle Vereine. Die beiden Felder können energetisch getrennt und unabhängig voneinander genutzt werden.
Herr Weihe fragt nach ob die Möglichkeit besteht den Startschuss für einen Neubau zu geben und ggfs. im Juni des nächsten Jahres auf eine Sanierung umzuschwenken, wenn es zu einer Absage von Fördermitteln für einen Neubau käme. Herr Kaminksy verneint, ein Umschwenken ist nicht möglich.
Herr Unrau fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, die Kosten für eine 1-Feld-Halle ermitteln zu lassen. Herr Kaminsky verneint aufgrund zeitlich fehlender Ressourcen. Herr Maushake ergänzt, dass ein Neubau einer 1-Feld-Halle keine Alternative ist.
Herr Bräuer merkt an, dass eine Sanierung sinnvoll durchgeführt werden kann. Aufgrund der finanziellen Situation der Samtgemeinde sollte die kostengünstigere Sanierung durchgeführt werden. Herr Gritzan antwortet, dass die Samtgemeinde weder 8 Millionen für eine Sanierung noch 10 Millionen für einen Neubau habe.
Herr Ralphs erklärt abschließend, dass er auch das Land und den Bund in der Pflicht sieht. Wenn die in Aussicht gestellten Mittel für den Umbau auf Ganztag nicht bis zu den Kommunen durchdringen, ist immer noch ein Stopp der gesamten Maßnahme im Sommer 2024 denkbar.
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