Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2025, den Haushaltsplan 2025, den Investitionsplan 2025-2028, das Haushaltskonsolidierungskonzept 2025 und den Stellenplan 2025 der Gemeinde Söllingen
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Söllingen beschließt einstimmig die Haushaltssatzung 2025, den Haushaltsplan 2025, den Investitionsplan 2025-2028, das Haushaltskonsolidierungskonzept 2025 und den Stellenplan 2025 der Gemeinde Söllingen in der vorliegenden Fassung.
Protokoll:
Herr Maushake übergibt das Wort an Herrn Kaminsky. Herr Kaminsky erläutert gemäß Beschlussvorlage:
Der planerische Fehlbetrag reduziert sich im Haushaltsjahr 2025 im Gegensatz zum Haushaltsjahr 2024 um insgesamt 253.500 Euro. Die ordentlichen Erträge erhöhen sich um 95.800 Euro wo hingegen die ordentlichen Aufwendungen um 157.700 Euro reduziert werden konnten. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die folgenden Veränderungen:
Ordentliche Erträge:
- Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind ab dem Haushaltsjahr 2025 die
Erträge aus dem Vertrag gem. § 6 EEG mit der Landwind-Gruppe in Höhe von
87.500 Euro enthalten.
- Die Auflösungserträge aus Sonderposten wurden planerisch an die tatsächlichen
Erträge aus der Anlagenbuchhaltung angepasst. Der Ansatz wurde hier um 17.800 Euro
erhöht.
- Die Ansätze bei den privatrechtlichen Entgelten und den sonstigen ordentlichen
Erträgen wurden ebenfalls den tatsächlichen Ergebnissen entsprechend geringfügig
erhöht.
Ordentliche Aufwendungen:
- Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurden die folgenden
Maßnahmen für das Jahr 2025 berücksichtigt:
1) 40.000 Euro für den Abriss des im Jahr 2024 erworbenen, abrissreifen Gebäudes,
2) 10.000 Euro für Unterhaltungsmaßnahmen am alten Spritzenhaus Twieflingen,
3) 7.500 Euro für die Erneuerung des Fassadenanstrichs am DGH Wobeck,
4) sowie 8.000 Euro für die Unterhaltung der Gemeindespielplätze.
- Neu ab dem Haushaltsjahr 2025 ist das Produkt 4211 (Sportförderung) mit einem
Ansatz von 5.000 Euro enthalten. Diese sollen durch die Erträge aus dem o. g.
geschlossenen Vertrag gedeckt sein und stellen somit keine zusätzliche Belastung als
freiwillige Aufgabe dar.
Finanzhaushalt:
Neue Investitionen sind für das Haushaltsjahr 2025 nicht geplant. Der Ansatz in Höhe von 450.000 Euro wurde bereits in der mittelfristigen Planung im Jahr 2024 gebildet und steht für die Fortführung der Baumaßnahmen im Bereich Straßenbau zur Verfügung.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite des Haushaltsjahres 2025 liegt gemäß der Liquiditätsplanung analog zu den Ansätzen des Finanzhaushaltes bei 3.127.700 Euro.
Im Haushaltssicherungskonzept sind die Mehrerträge in Höhe von 87.500 Euro, der erneute Antrag der Samtgemeinde auf Bedarfszuweisungen sowie die insgesamte Reduzierung des Fehlbetrags enthalten.
Der Rat der Gemeinde Söllingen spricht kurz über die geplanten Maßnahmen.
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