Samtgemeinde Heeseberg

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Rat der Samtgemeinde Heeseberg

Dienstag, 13. Juni 2023 , 19:00 Uhr
Heeseberg-Museum, Ringstraße 3, 38384 Gevensleben OT Watenstedt



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Der Ratsvorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er gratuliert den Ratsmitgliedern Weihe und Gritzan im Namen des Rates nachträglich zum Geburtstag. 

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Heidebroek erklärt, dass die Einladung nebst Vorlagen fristgemäß im RIS veröffentlicht wurden. Die Ratsmitglieder Spindler, Unrau, Siemann und Gritzan fehlen entschuldigt. Das Ratsmitglied Richter verspätet sich (19.20 Uhr). Die Beschlussfähigkeit des Rates ist gegeben.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird festgestellt. 

 
TOP 4 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 18.04.2023

Protokoll:

Die Niederschrift der Sitzung vom 18.04.23 wird einstimmig genehmigt. 

 
TOP 5 Berichte aus der Verwaltung

Protokoll:

Philipp Ralphs für den Fachbereich I:

Jugendratswahl: Die erste Jugendratswahl in der Samtgemeinde Heeseberg ist gescheitert. Es haben sich zur  angegebenen Frist lediglich eine Bewerberin und ein Bewerber gefunden. Laut Satzung wären mindestens 4 Personen notwendig gewesen. Der zweite und für diese Legislatur abschließende Wahlgang soll am 05.11.23 erfolgen.

Asylbewerbe und Ukraine: Bis zum Herbst sollen der Samtgemeinde 6 Asylbewerberinnen / Asylbewerber zugeteilt werden. Laut Aussage des Landkreises ist Stand heute in diesem Zeitraum nicht mit weiteren Zuweisungen von ukrainischen Flüchtlingen zu rechnen.

Die Gespräche zwischen den Kommunen und dem Landkreis in Bezug auf die Unwirksamkeit der Heranziehungssatzung Asyl laufen aktuell, eine Lösung wurde noch nicht gefunden.

Nach den Sommerferien startet unter der Leitung von Frau Smirnova und Herrn Thienel ein Deutschkurs der Stufe A2.1, dieser erstreckt sich über 40 Termine bis hin in den Dezember und ist bereits ausgebucht. Als Mitorganisator im Hintergrund steht die Kreisvolkshochschule.

Der Partnerschaftsverein Solotschiw aus Schöningen hat eine Anforderung aus der Ukraine für Fahrzeuge/Anhänger/Fässer zum Trinkwassertransport erhalten. Wir wurden gebeten diese Anforderung weiterzutragen. Es handelt sich um eine Kaufanfrage, Spenden sind trotzdem willkommen.

Leichtathletikanlage: Die Leichtathletikanlage in Jerxheim wird am 08.07. offiziell eröffnet. Um 14.00 Uhr beginnt auf der Anlage das Heesebergsportfest. Entsprechende Einladungen werden noch verteilt. 

Grundschule Heeseberg - Inklusion: Zum Thema Inklusion und den damit verbundenen Umbauarbeiten in unserer Grundschule habe ich, wie zugesagt, mit Herrn Dr. Nolte telefoniert. Die Auslegung der Gesetze und die Sichtweise des Landesschulamtes wurden von hier ebenfalls wie in der nachher noch zu behandelnden Vorlage bestätigt. Wir haben einen weiteren Austausch über das Thema vereinbart, da der Landkreis sich als Träger der weiterführenden Schulen ebenfalls mit diesem Thema auseinandersetzten werden muss.

Post: Die Gespräche mit der Post und der Gemeinde Jerxheim sind abgeschlossen. Die Post wird zukünftig mit einer zusätzlichen Packstation in Jerxheim am Schützenzelt vertreten sein. Die Filiale bleibt hiervon unberührt. Ein genauer Zeitpunkt ist noch nicht bekannt.

Kreisentwicklungskonzept: Für die angekündigte Befragung vor Ort hat der Landkreis die Teilnahme am Volksfest in Jerxheim angemeldet. am 16.06. besteht auf dem Sportplatz die Möglichkeit den Fragebogen zum Kreisentwicklungskonzept auszufüllen. Eine zweite Meldung steht noch aus.

Bürgermeisterdienstbesprechung: Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden haben sich zu einer Besprechung getroffen. Auf den kommenden Ratssitzungen wird vorgeschlagen grundsätzliche Gespräche zum Thema Einheitsgemeinde aufzunehmen. Dies bedeutet jedoch ausdrücklich noch keinen Beschluss zur Bildung einer Einheitsgemeinde.

Feuerwehr - Fahrzeuge: Die Rohbauabnahme d3er HLF´s für die Standorte Nord und Süd ist am 31.05 beim Aufbauer erfolgt. Die Auslieferung für beide Fahrzeuge ist mit Einweisung am 13.07./14.07. geplant. Nach Ankunft werden die Fahrzeuge noch foliert und es erfolgt die Funkumstellung. Die Indienststellung beider Fahrzeuge ist für August geplant. Der MTW für den Standort Mitte ist bereits in den Dienst gestellt. Eine offizielle Übergabe der drei Fahrzeuge ist für Ende August/Anfang September an einem Ort geplant.

Feuerwehr - Beschaffungen Landkreis: Aus den Feuerschutzsteuermitteln hat der Landkreis einheitliche Beschaffungen für die Feuerwehren im Landkreis getätigt. An die Samtgemeinde Heeseberg wurden je Standort zwei Waldbrandrucksäcke und zwei Waldbrandhaken übergeben. Außerdem hat die Samtgemeinde zwei Schlauchtragekörbe Waldbrand erhalten. Die Anschaffungen werden zur Zeit inventarisiert und anschließend an die Ortswehren verteilt. 

Feuerwehr - Jugendwettkämpfe: Die Gemeinewettkämpfe der Jugendwehren für den Bereich Heeseberg / Nord-Elm und Schöningen haben am 3.06. in Watenstedt stattgefunden. Die Jugendfeuerwehr Standort Mitte war mit zwei Gruppen vertreten, ebenso bei den Kreiswettkämpfen am vergangenen Wochenende. 

Kai Fredrich für den Fachbereich II:

Projekt Jahresabschlüsse: Der Jahresabschluss 2016 der Samtgemeinde liegt dem RPA zur Prüfung vor. Vorbehaltlich der Prüfung und Genehmigung soll die Vorbereitung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2016 am 11.07.23 im Verwaltungsausschuss erfolgen, die Beschlussfassung im Samtgemeinderat ist für den 29.08. vorgesehen.

Haushaltsplan 2023 Samtgemeinde (Klage): Zwischenzeitlich haben wir die Stellungnahme des MI erhalten. Es wird seitens des MI kein Einschreiten gegen den Landkreis erfolgen, die Teilversagung bleibt bestehen. Die Einreichung der Klage war zur Fristwahrung nötig. Es ist fraglich, ob sich das Verwaltungsgericht ebenfalls dieser Rechtsauffassung anschließt.  Die Samtgemeinde hält weiterhin an der Klage fest. Entgegen der ursprünglichen Planung wird aber auf ein vorläufiges Rechtschutzverfahren verzichtet. Die Stellungnahme Appelhagen lautet wie folgt: Würde das VG Braunschweig der Samtgemeinde in einer einstweiligen Anordnung aber erlauben, zusätzliche Kredite in Höhe von 600.000€ aufzunehmen, würde die Samtgemeinde verbindliche Kredite [...] abschließen, wodurch vollendete Tatsachen geschaffen würden, bevor das Hauptsachverfahren entschieden ist. Daher müssten wir damit rechnen, das einstweilige Rechtschutzverfahren zu verlieren und zusätzliche Kosten für die Samtgemeinde verursachen. 

Bedarfszuweisungen 2023: Der Antrag wurde fristgerecht (bis 15.06.23) gestellt und wird derzeit durch das MI geprüft. Besondere Bedarfszuweisungen können nach Bewilligung des Hauptantrages voraussichtlich im 3. Quartal gestellt werden (Neubau der Feuerwehrgerätehäuser in Ingeleben und Watenstedt). Brandschutz könnte laut Hinweisen des MI wieder Förderschwerpunkt sein. 

Finanzausschuss 04.07.23: Schwerpunktthema des Ausschusses werden erste Hochrechnungen für den Haushaltsplan 2024 sein. 

Aktuelle Haushaltszahlen:

  • Liquiditätskredite: 5.7923.568,69 €
  • langfristige Darlehen: 19.068.511,73 €
  • Gesamtfehlbetrag (31.12.2022): 4.014.797,71 €
    • davon kameral: 367.518,57 €
    • davon doppisch: 3.647.279,14 €

Michael Kaminsky für die Fachbereich III:

F-Plan Klimapark: Die Entscheidung der UNB Landkreis Helmstedt steht noch aus. Im Anschluss beginnt die Phase der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3/4 I BauGB 

Feuerwehr: Am 15.05.23 erfolgte die Kick-Off Veranstaltung zum Beginn der Erstellung der Vergabeunterlagen für die Neubauten in Ingeleben und Watenstedt. Derzeit werden alle Unterlagen zusammengestellt. Hierfür trifft sich regelmäßig mittwochs ein 7-köpfiges Team per Videokonferenz zur Vorbereitung. Beginn der Vergabe ist der 14.09. mit Versand der Unterlagen. 
Am 09.11. beginnt die erste (von zwei geplanten) Angebotsphasen.

Kanalbau Jerxheim - Schöninger Stieg: Die Arbeiten sind abgeschlossen. 

Tiefbauarbeiten Jerxheim Bahnhof: Die Bauabschnitte 0, 1, 2 und 4 von der Landesgrenze bis Höhe Bahnübergang sind weitestgehend abgeschlossen. Die Zufahrt "Alter Bahnhof" und Fabrikweg sind frei. Die Maßnahme hat den Kreuzungsbereich überschritten und die Durchfahrt von Beierstedt nach Dedeleben ist sei dem 05.06.23 wieder möglich. der Abschnitt Jerxheim-Bahnhof bis Jerxheim ist voraussichtlich bis zum Beginn der Schulferien für den Verkehr gesperrt.

Grundschule: Das Preisgericht tagte am 05.05.23 im Feuerschutzzentrum und einigte sich einstimmig auf den Sieger des Wettbewerbes. Hiernach folgte die mittlerweile erfolgreich beendete Vergabevorprüfung sowie das erste Gespräch mit dem Büro Dohle und Lohse aus Braunschweig. Es steht noch ein Gespräch mit den Preisgerichtsteilnehmern der Politik aus um dann endgültig den ausgeschriebenen Vertrag unterzeichnen zu können. Dieser wird stufenweise vereinbart und kann je nach Fortschritt der Förderkulisse weiterbetrieben oder beendet werden. In diesem Monat ist mit den Ergebnissen des Fördermittelchecks der PD zu rechnen. 

Kläranlage: Als Sachverständiger für das selbstständige Beweissicherungsverfahren wurde die Ingenieurgesellschaft Prof. Dr.-Ing. Macke mbH aus Braunschweig vom LG Braunschweig festgelegt. Die Gegenseite hat um Fristverlängerung zur Akteneinsicht bis zum 14.06.23 gebeten. Danach ist kurzfristig mit Beginn der Begutachtung zu rechnen. 

Freiflächen PV: Abschluss der Beteiligung des Flächeneigentümer. Eingetroffene Wünsche werden eingearbeitet. Noch im Juni ist das letzte Treffen des Arbeitskreises geplant.

HTP: in allen Dörfern finden derzeit Arbeiten statt. Während Jerxheim und Twieflingen noch angeschlossen werden, steht in Beiertedt und Gevensleben die Abnahme an. Absehbar werden für die Gemeinden Zeitaufwände für erforderliche Nacharbeiten erforderlich. 

Ratsmitglied Gerhard Richter erscheint verspätet um 19.20 Uhr und nimmt an der Sitzung teil. 

 
TOP 6 Berichte der Ausschussvorsitzenden

Protokoll:

DEUZ 25.04.2023

Herr Heidebroek berichtet, dass am 25.04 der Ausschuss für Digitalisierung, Energie, Umwelt und Zukunft getagt hat. Es wurden die Themen Freiflächenphotovoltaik und kommunaler Wärmeplan besprochen. 

 
TOP 7 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es gibt keine Wortmeldungen. 

 
TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zum Geopark-Trägerverein Braunschweiger Land - Ostfalen e.V.

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig den Beitritt zum Geopark-Trägerverein Braunschweiger Land – Ostfalen e. V. zum 01.01.2024.



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende erläutert die Vorlage der Verwaltung. Die Aufgaben und das Leitbild des Geopark-Trägervereins Braunschweiger Land – Ostfalen e. V. sind im Leitbild im Anhang dargestellt. Die Samtgemeinde Heeseberg kann für 2.000 € Jahresbeitrag Mitglied des Vereins werden. Die Samtgemeinde Heeseberg hat mit den vorherrschenden topographischen und geologischen Gegebenheiten an vielen Stellen Alleinstellungsmerkmale. Als Beispiele sind hier der Heeseberg, das Lohl, die Salzwiesen etc. zu erwähnen. Um diese Geopunkte dem extensiven Tourismus zuführen zu können, ist eine Zusammenarbeit und Weiterentwicklung der vorhandenen touristischen Erschließung notwendig und sinnvoll. Diese Weiterentwicklung kann aufgrund fehlender fachlicher und personeller Ressourcen nicht allein von der Samtgemeinde Heeseberg geleistet werden. Eine Mitgliedschaft und Intensivierung der Zusammenarbeit ist insofern erstrebenswert. Mit der Mitgliedschaft geht auch das Erschließen eines Netzwerkes einher, welches an verschiedenen Stellen von Nutzen sein kann. Nach dem Beitritt hat die Samtgemeinde Heeseberg die Möglichkeit der Mitwirkung und Mitgestaltung an Geopunkten und Geopfaden im eigenen Gebiet. Auch die Weiterentwicklung und Erschließung neuer Geopunkte wie z. B. die Darstellung der Hünenburg können initiiert und vorangetrieben werden. Die Mitgliedschaft führt zur Möglichkeit der Unterstützung in den Bereichen Naturschutz, Geotopschutz und zum Thema „Nachhaltiger Tourismus“. Weiterhin können verschiedene Bereiche der neuen Zusammenarbeit erschlossen werden. Hier sind insbesondere Projekte mit dem Heeseberg-Museum, Erstellung von Flyern und Veranstaltungen für Geopark-Interessierte und zum Thema der nachhaltigen Entwicklung zu erwähnen. Durch die Mitgliedschaft im kommunalen Ausschuss können gemeinsame Projekte mit anderen Kommunen entstehen und das Netzwerk weiter ausgebaut werden.

Ratsmitglied Johns merkt an, dass es fraglich sein könnte einen Verein beizutreten, der die Planungen auf dem Heeseberg nicht unterstützt. Herr Heidebroek erklärt, dass man als Mitglied des Vereins ein Mitspracherecht hat. Ratsmitglied Weihe ergänzt, dass es vor kurzem einen Vorstandwechsel gegeben hat.


TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt mit neun Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme die Planung zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes.



Protokoll:

Herr Heidebroek erläutert die Vorlage der Verwaltung. 

Auf Initiative der örtlichen Biogasanlagen wurde gemeinsam mit den Mitgliedsgemeinden Jerxheim und Söllingen über eine mögliche Nutzung der vorhandenen Biogasanlagen in Söllingen, Jerxheim und Beierstedt gesprochen. Der Fachplaner und Berater der Biogas vom Unternehmen Energethics stellte Förderprogramme zum Thema „Energetische Quartiersentwicklung“ vor. Gleichzeitig wurde in dem Termin auch über eine weitergehende kommunale Wärmeplanung gesprochen. Da die Anwesenden mehrheitlich eine Wärmeplanung gegenüber der kleinteiligeren Quartierslösung als sinnvoller erachteten, wurde das Thema seitens der Verwaltung näher betrachtet. Grundsätzlich ist festzustellen, dass seit der Novellierung des Niedersächsischen Klimagesetzes am 28.06.2022 kommunale Wärmeplanung eine gesetzliche Pflichtaufgabe geworden ist. Diese betrifft jedoch ab 2024 zunächst nur die 95 Mittel- und Oberzentren. Aus Sicht der niedersächsischen Landesregierung ist eine konsequente Reduzierung des Wärmebedarfes bei gleichzeitiger Abkehr von fossilen Brennstoffen erklärtes Ziel bei der Erreichung der Klimaziele. Ein kommunaler Wärmeplan ist, ebenfalls aus Sicht der Landesregierung, ein Strategieinstrument für eine effiziente, treibhausgasneutrale Wärmeversorgung, ein Teil der öffentlichen Vorbildfunktion und erfüllt eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit. Die gesetzlich verpflichteten Mittel- und Oberzentren erhalten im Rahmen der Konexität ab 2024 für die Planung 16.000 € zzgl. 0,25 €/EW und ab 2027 für die Fortschreibung 3.000 € zzgl. 0,06 €/EW. Eine weitergehende Förderung ist für diese nicht möglich. Die nicht verpflichteten Kommunen können die Erstellung eines Wärmeplans wie folgt über den Bund fördern lassen:

„Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %.

Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020 ) können 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten. Bei Antragsstellung bis 31.12.2023 profitieren sie von einer erhöhten Förderquote von 100 %.

Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.

Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.“

 Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber kann der Antrag vor der Ausschreibung/Beauftragung des externen Dienstleisters mittels einer Angebotsabfrage gestellt werden. Dies ist insofern wichtig, als dass die ersten Schätzungen Kosten von ca. 350.000 € erwarten lassen. Hierfür ist dann eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistung die gesetzlich vorgeschrieben Vergabeart.

Der Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung sieht für das Jahr 2023 die nächste Novelle im Klimaschutzgesetz vor. Explizit angestrebt wird die Ausweitung der Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung auf alle Kommunen. Absehbar wird die Samtgemeinde dieser Verpflichtung also nachkommen müssen. Wie die Förderkulisse dann gestaltet sein wird kann nicht sicher vorhergesagt werden. Absehbar werden die Mittel aber vermutlich analog zu den schon jetzt verpflichteten Zentren verteilt werden.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Umstellung der Wärmeversorgung in den Dörfern von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien nachdrückliches Ziel der Landesregierung ist. Zusammen mit den derzeitigen Planungen zu den Photovoltaikanlagen und den bestehenden Windenergie- und Biogasanlagen kann der Wärmeplan tatsächlich ein strategisches Instrument zur richtigen Zeit sein. Der Unterzeichner erlaubt sich jedoch den Hinweis, dass diese Planungen und die denklogisch anknüpfenden Baumaßnahmen zur Umsetzung dieser Planungen jedes Dorf betreffen und beträchtliche Auswirkungen haben werden.  

Herr Heidebroek ergänzt, dass am heutigen Tag die Information des Bundes in den Medien veröffentlicht wurde, dass ein Wärmeplan bis 2028 Pflicht für alle Kommunen werden wird. 

Ratsmitglied Johns äußert seine Bedenken: derzeit keine Pflicht für einen kommunalen Wärmeplan, bereits vorhandene Überlastung des Bauamtes, bei einer 90%igen Förderung bleiben Kosten für die Samtgemeinde, ist die Samtgemeinde überhaupt zuständig?, wie ist die Akzeptanz in der Bevölkerung?.

Ratsmitglied Hochgrebe begrüßt die Aufstellung eines kommunalen Wärmeplanes und sieht hierin einen großen Nutzen für die Bevölkerung. 

Es kommt zu einer kurzen Diskussion hinsichtlich des benötigten Personals. Herr Kaminsky bestätigt auf Nachfrage, dass die Aufgabe nur mit zusätzlichem Personal abgearbeitet werden kann. 

Der Ratsvorsitzende Heidebroek übergibt die Sitzungsleitung Herrn Budde und meldet sich als Ratsmitglied zu Wort. Er merkt an, dass sowohl die Regierung als auch die Gesellschaft positiv zu der Thematik stehen. Es sollte nicht wieder eine Aufgabe werden, die nach hinten verschoben wird, Förderungen werden sinken oder ggfs. ganz entfallen.

Herr Heidebroek übernimmt die Sitzungsleitung.

Die CDU/WGH beantragt eine fünf-minütige Sitzungsunterbrechung. 

Ratsmitglied Weihe meldet sich zu Wort und erklärt im Namen der CDU/WGH das der DEUZ einstimmig die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans empfohlen hat und die CDU/WGH dieser Empfehlung folgen wird.

Ratsmitglied Voß erkundigt sich nach den Gesamtkosten, in der Vorlage wurden 350.000 € genannt. Herr Kaminsky erklärt, dass man ursprünglich von einer Quartierslösung ausgegangen ist und die Kosten hier bei etwa 350.000 € gelegen hätten. In den Gesprächen hat sich ein Gesamtlösungsansatz für die ergeben, hierfür belaufen sich die Kosten auf rund 100.000 €.


TOP 10 Beratung und Beschlussfassung über das Vorhalten von Wohnraum

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig, die 4 Wohnungen in der Halberstädter Straße 6 bis auf weiteres vorzuhalten.



Protokoll:

Der Samtgemeindebürgermeister erläutert die Vorlage. Die Samtgemeinde Heeseberg ist verpflichtet, Flüchtlinge (AsylbewerberInnen, Ukraineflüchtlinge, etc.) nach Zuweisung und Verteilung durch die Landesaufnahmebehörden und den Landkreis Helmstedt unterzubringen.

Auch bei drohender Obdachlosigkeit ist eine sofortige Unterbringung der Personen durch Zuweisung von Wohnraum durch die Samtgemeinde Heeseberg notwendig.

Die Samtgemeinde Heeseberg hat keine eigenen Wohngebäude, so dass für die vorgenannten Zwecke Wohnraum angemietet und vorausschauend für zukünftige Bedarfe vorgehalten werden muss.

Die Samtgemeinde Heeseberg hat im Rahmen der Ukrainekrise und den angekündigten Flüchtlingszuweisungen 4 Wohnungen in der Halberstädter Straße 6, Jerxheim-Bahnhof, angemietet. Innerhalb der letzten Monate hat sich abgezeichnet, dass zunächst nicht mehr mit Flüchtlingen aus der Ukraine zu rechnen ist.

Insofern stehen 3 der Wohnungen leer und in einer Wohnung hat die vorübergehende Unterbringung eines Obdachlosen stattgefunden.

Für die nächsten 6 Monate ist der Samtgemeinde Heeseberg anhand der Quotenberechnung die Zuweisung von 6 Asylbewerbern angekündigt. Ob es sich hierbei um Familienverbände oder Alleinreisende handelt, kann noch nicht abgesehen werden und die Zuweisungen erfolgen teilweise auch sehr kurzfristig.

Die Vorhaltekosten der 4 Wohnungen betragen pro Monat ca. 1.800 €. 

Es ist davon auszugehen, dass bis Jahresende mindestens drei Wohnungen durch die Zuweisung von Asylbewerbern belegt werden müssen.

Es gibt keine Wortmeldungen. 


TOP 11 Beratung und Beschlussfassung über die Zusammenstellung und Weitermeldung der Schöffenliste für die Geschäftsjahre 2024-2028

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig, die folgenden Bewerber/innen zu melden:

Schöffen: Werner Hochgrebe, Melanie Wilke-Hartmann, Natalie Buller

Jugendschöffen: Rainer Exel, Sabine Brombach



Protokoll:

Herr Heidebroek erläutert die Vorlage. 

Die Samtgemeinde soll drei Schöffen und zwei Jugendschöffen melden. 

Die Vertretung hat die an das Amtsgericht zu meldende Liste der Schöffen zu beschließen. Es sollen, wenn möglich, alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung berücksichtigt werden.

Dem Aufruf zur Meldung über die Presse und die Homepage der Samtgemeinde sind bis zum 20.04.23 folgende Personen gefolgt und haben sich für das Ehrenamt zur Verfügung gestellt:

Schöffen: Werner Hochgrebe, Melanie Wilke-Hartmann, Natalie Buller

Jugendschöffen: Rainer Exel, Sabine Brombach


TOP 12 Beratung und Beschlussfassung über die Entlassung und Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Heeseberg

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig, die Ernennung von Karsten Kremling zum 1. Stellvertretenden Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Heeseberg für die Zeit vom 16.08.2023 bis zum 15.08.2029.

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig , die Ernennung von Martin Germer zum 2. Stellvertretenden Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Heeseberg für die Zeit vom 16.08.2023 bis zum 15.08.2029.



Protokoll:

Herr Heidebroek erläutert die Vorlage. Die Amtszeiten der beiden stellvertretenden Gemeindebrandmeister enden mit Ablauf des 15.08.2023. Am 08.05.2023 fanden Neuwahlen durch die Ortsbrandmeister/innen und Stellvertreter/innen statt. 

Karsten Kremling wurde einstimmig zum 1. Stellvertretenden Gemeindebrandmeister und Martin Germer mit 8 von 10 Stimmen (Gegenkandidat: Gerhard Richter) zum 2. stellvertretenden Gemeindebrandmeister gewählt. Die neue Amtszeit: 16.08.2023 - 15.08.2029.

Der Gemeindebrandmeister und der Kreisbrandmeister haben den Ernennungen zugestimmt. 

Nach der Beschlussfassung erfolgt die Übergabe der Ernennungsurkunden durch die Samtgemeindebürgermeister Philipp Ralphs und den Samtgemeinderatsvorsitzenden Alexander Heidebroek.


TOP 13 Beratung und Beschlussfassung über die Kenntnisnahme und Bekanntgabe des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Heeseberg

Beschluss:

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Heeseberg beschließt einstimmig über die im Verfahren gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 2 BauGB vorgebrachten Bedenken und Anregungen jeweils gem. Vorlage mit den dazugehörigen Begründungen.

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Heeseberg beschließt einstimmig weiterhin nach Abwägung der im vorstehenden Aufstellungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen, Anregungen, Bedenken und Hinweisen die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Heeseberg nebst Erläuterungsbericht.



Protokoll:

Der Ratsvorsitzende erläutert die Vorlage. 

Für die 13. F-Planänderung im Bereich der Samtgemeinde Heeseberg wurde das Verfahren gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 4 a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Auslegungsfrist ist nunmehr abgelaufen und die letzten Bedenken und Anregungen sind eingegangen.

Über diese Bedenken und Anregungen hat der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Heeseberg in seiner Sitzung am 13.06.2023 zu beschließen.

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Heeseberg über die vorliegenden Bedenken und Anregungen dem Samtgemeinderat die Beschlussempfehlung gem. Vorlage abgibt.


TOP 14 Beratung und Beschlussfassung über Baumaßnahmen zur Inklusion in der Grundschule Heeseberg

Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig entsprechend der Ausführungen in der Sach- und Rechtslage den Beginn der Vergabeverfahren gemäß den Regelungen der VOB und UVgO und der Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebotes.  



Protokoll:

Herr Kaminsky erläutert die Vorlage.

Zum Jahresbeginn wurde die Samtgemeinde Heeseberg als Schulträger darüber informiert, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Einschulung einer hochgradig seheingeschränkten Schülerin im Schuljahr 2023/2024 anstehen würde. Nach längerer Zeit der Unklarheit seitens Schulverwaltung und Landesschulbehörde wurde am 22.03.2023 eine Stellungnahme des mobilen Dienstes der Landesschulbehörde mit notwendigen Materialien ans uns übersandt. Diese Aufstellung wurde durch die Samtgemeinde am 24.04.23 mit der Erstellerin abschließend besprochen.

In der Zwischenzeit wurde verwaltungsseitig die Zeit genutzt, um all in Frage kommenden Förderschulen hinsichtlich eine möglichen Beschulung der Schülerin zu befragen und Informationen zu notwendiger Ausstattung zu sammeln. Des Weiteren wurde die Landesblindenschule in Hannover besichtigt und um Beratung gebeten. Darüber hinaus wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Einschulung geprüft:

  • § 4 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) garantiert allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den öffentlichen Schulen.
  • Barrierefrei sind nach § 2 Abs. 3 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) "bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind".
  • Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 NSchG haben die kommunalen Schulträger die erforderlichen Schulanlagen zu errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten, damit alle Schülerinnen und Schüler einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang erhalten.

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass aufgrund der obenstehenden Regelungen sowohl die Einschulung als auch die sächliche Ausstattung durch den Schulträger sicherzustellen ist.

Dies bedeutet, dass sehr kurzfristig sehr umfassende Baumaßnahmen im Gebäude und im Außengelände stattfinden müssen. Der notwendige Kostenansatz kann derzeit nur grob geschätzt werden und liegt bei ca. 40.000 € + x €. Der Großteil der Kosten wird für die komplette taktile Ausgestaltung der Flure und Räumlichkeiten im Schulgebäude, sowie für die Ausstattung des Zimmers mit Raumkamera, extra Tisch und Stuhl sowie weiteren Hilfsmitteln aufgewandt werden müssen. 

Für den Außenbereich sowie die Turnhalle wurde mit dem mobilen Dienst vereinbart, dass die Betreuung des Kindes durch die Schulbegleitung sicherzustellen ist.


TOP 15 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es gibt keine Wortmeldungen. 

 
TOP 16 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Hans-Georg Fenski wird durch den Ratsvorsitzenden Alexander Heidebroek und den Samtgemeindebürgermeister für 30 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Samtgemeinderat und für fünf Jahre ehrenamtliche Tätigkeit als Bürgermeister der Gemeinde Gevensleben geehrt. Hierzu wird Herrn Fenksi eine Urkunde und Medaille des Städte- und Gemeindebundes verliehen. 

Ratsmitglied Maushake fragt nach dem Termin für den Bauausschuss. Dieser findet am 27.06.2023 statt. 

 

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