Samtgemeinde Heeseberg

Ratsinformationssystem

Gemeinderat Söllingen

Montag, 17. Juni 2024 , 19:30 Uhr
DGH Wobeck, Berliner Straße 20, 38387 Söllingen OT Wobeck



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Maushake eröffnet die Sitzung um 19.30 Uhr und begrüßt die Anwesenden. 

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Be-schlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Maushake stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgt ist und die Beschlussfähigkeit des Rates gegeben ist.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird gemäß Erweiterung vom 17.06.2024 einstimmig festgestellt:

TOP 12: Beratung und Beschlussfassung über die Einfriedung des Spielplatzes in Wobeck

TOP 13: Aktuelle Anliegen in den einzelnen Ortsteilen

TOP 14: Einwohnerfragestunde

TOP 15: Anfragen und Anregungen

 
TOP 4 Feststellung Sitzverlust im Rat der Gemeinde Söllingen (Vorlage V039/24)

Beschluss:

Der Bürgermeister Herr Maushake führt die Verpflichtung (§ 60 NKomVG) für Herrn Thoma und die anwesenden Ratsmitglieder zu dem § 40, § 41 und § 42 NKomVG durch.



Protokoll:

Herr Maushake erläutert die Vorlage der Verwaltung. 

Frau Sonja Spindler hat mit Schreiben vom 03.01.2024 ihren Mandatsverzicht im Rat der Gemeinde Söllingen erklärt.

Gemäß § 52 Abs.1 Satz 1 NKomVG verliert Frau Spindler somit ihren Sitz im Rat der Gemeinde Söllingen.

Nachrücker der Bürgerliste Söllingen ist Herr Axel Thoma.

Die Vertretung (der Rat) stellt gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG den Sitzverlust in seiner nächsten Sitzung fest.

Mit schriftlicher Annahme (14.01.2024) des Herrn Thoma geht der Sitz mit der Feststellung des Sitzverlustes von Frau Spindler auf Herrn Thoma über.


TOP 5 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 21.03.2024

Beschluss:

Die Niederschrift über die Sitzung vom 21.03.2024 wird mit einer Enthaltung genehmigt.

 
TOP 6 Bericht des Bürgermeisters

Protokoll:

Herr Maushake führt aus:

-Am 20.04.2024 wurde die Kinderfeuerwehr Nord gegründet. Die Veranstaltung war gut besucht und mit der Dorfralley ein voller Erfolg. 

-Nächstes Jahr wird die Samtgemeinde Heeseberg 55 Jahre. Die Feier soll voraussichtlich vom 27. bis 29.06.2025 stattfinden. Freiwillige Helfer sind herzlich willkommen.

-Auf der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung wurde mitgeteilt, dass die Bahnstrecke zwischen Schöningen und Jerxheim-Bahnhof endgültig entwidmet wurde. Die Gemeinden sollen darüber nachdenken, wie mit der Situation umgegangen werden kann und eventuell Kaufinteresse an den Grundstücken besteht.

-Es gab ein Gespräch mit Herrn Maushake vom Unterhaltungsverband über den Graben „Am Dorfe“ in Söllingen. Da es sich um einen Kanal handelt, geht die Unterhaltung des Grabens ab 01.01.2025 wieder auf die Gemeinde Söllingen über. 

-Der Graben in Dobbeln am Friedhof (Richtung Twieflingen) wurde bisher vom Unterhaltungsverband nicht gepflegt, da der Bauhof die Mäharbeiten übernommen hat. Dieser geht ab 01.01.2025 ebenfalls wieder auf die Gemeinde über.

-Am Sportheim in Söllingen ist der Parkplatz teilweise abgesackt. Die Schäden wurden kurzfristig beseitigt. Vermutlich sind dort alte Schächte von der Ziegelei drunter. 

 
TOP 7 Bericht aus der Verwaltung

Protokoll:

Herr Kaminsky berichtet:

 

-Die Errichtung der privaten Wallbox in Wobeck kann umgesetzt werden.

-In der Schulstraße in Söllingen möchte ein Anwohner sein Tor in der Einfahrt erneuern und würde minimal auf Gemeindegrundstück kommen. Dies wurde bereits genehmigt.

-Die größeren Baumaßnahmen haben begonnen. Die Firma Arno Schulze ist zur Zeit in der Straße „Am Holzberg“ in Wobeck tätig und erneuert die Gehwege sowie die Gossen. Im Anschluss wird der Weg zum Friedhof in Wobeck erneuert. Nach Fertigstellung in Wobeck, voraussichtlich Ende Juli, werden die Baumaßnahmen in Ingeleben, Dobbeln und Twieflingen beginnen.

-Die Baumaßnahme Bürgermeisterkanal in Ingeleben wird durch die Firma Osterich durchgeführt. Die Firma Avacon Wasser hat sich jetzt entschieden die Baumaßnahme zu begleiten und in diesem Zuge ihre 300er Transportleitung zu erneuern.

-Der Breitbandausbau ist in allen Orten abgeschlossen. In Twieflingen wurde dabei eine Wasserleitung beschädigt und im Auftrag der TTG kurzfristig durch Firma Heider wieder instandgesetzt. Der Schaden soll über die Versicherung der polnischen Baufirma abgewickelt werden. Dies gestaltet sich schwierig und die TTG bittet um Unterstützung aus der Verwaltung, um alle rechtlichen Fragen zu klären. Der Rat der Gemeinde Söllingen ist sich einig, dass Herr Kaminsky der TTG unterstützend zur Seite stehen sollte.

-Herr Kaminsky entschuldigt sich, dass der Tagesordnungspunkt 10, nicht wie vorab angekündigt, auf einer Sitzung in Söllingen besprochen wird. 

 
TOP 8 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Folgende Fragen werden seitens der Einwohner gestellt:

-Warum wurden, entgegen des Ratsbeschlusses, in der Poststraße in Söllingen alle Bäume gefällt? Herr Kaminsky teilt mit, dass vor Ort entschieden wurde alle Bäume zu fällen und sich bereits in der letzten Sitzung entschuldigt wurde, gegen den Ratsbeschluss gehandelt zu haben.

Des Weiteren wartet Herr Behse seit über zwei Jahre auf eine Antwort aus der Verwaltung bezüglich der Reinigung der Parkbuchten auf der Hauptstraße in Söllingen. -Laut Auskunft des Ordnungsamtes werden die Parkbuchten nicht durch den Bauhof gereinigt. Dieser hat zurzeit keine Kapazitäten frei.

-Werden bei der Baumaßnahme von der Firma Arno Schulze in Ingeleben die Gehwege erneuert? Herr Kaminsky bejaht die Frage. Die angemeldeten Pflasterarbeiten auf den Gehwegen werden umgesetzt.

-In Söllingen Hauptstraße 37 ist das Verbundpflaster auf dem Gehweg abgesackt. Der Anwohner hat mittlerweile selbständig was drauf gestellt, damit niemand stürzt. Herr Kremling wurde von Herrn Faust darüber informiert.

-Herr Brune wurde gefragt, ob es schon einen Plan für die neuen Mülleimer in Söllingen gibt. Herr Unrau hat die Mülleimer bereits gezählt und 23 Stück aufgelistet. Die Söllinger Ratsmitglieder wollen sich zusammensetzen und in kleiner Runde darüber sprechen. 

 
TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Söllingen (Vorlage V040/24)

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Söllingen beschließt einstimmig, die Anpassung der Aufwandsentschädigungssatzung gemäß der Vorlage.   



Protokoll:

Herr Maushake erläutert den Sachverhalt gemäß Beschlussvorlage:

Durch die Einführung des Ratsinformationssystems und die damit verbundene Überlassung von I-Pads für die Ratsarbeit ist eine Anpassung der Aufwandsentschädigung notwendig. Die Änderungen sind dem § 2a der Satzung zu entnehmen. 


TOP 10 Beratung und Beschlussfassung über die Streckenführung von Schwerlasttransporten zum Repowering von Windenergieanlagen in Söllingen (Vorlage V041/24)

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Söllingen beschließt einstimmig, der Sachdarstellung zu folgen und dem geplanten Streckenverlauf und den beschriebenen Regelungen zuzustimmen.



Protokoll:

Herr Maushake bittet Herrn Kaminsky das Wort zu übernehmen.

Herr Kaminsky führt aus:

Der Rat der Gemeinde Söllingen hat mit Beschluss vom 14.06.2023 den oben genannten Bebauungsplan als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde der Weg für das anstehende Repowering im Windpark Söllingen freigemacht.

Zur endgültigen Umsetzung der Neuerrichtung der geplanten Windenergieanlagen ist es notwendig, eine Wegführung für die Transporte der Anlagenbauteile festzulegen.

Nach sorgfältiger Erkundung der möglichen Zufahrtswege, bat die Landwind Gruppe, die Gemeinde Söllingen ihr eine Zuwegung von der B 244 kommend über die Schulstraße in den Papstorfer Weg und von dort zum Sonnenhof zu ermöglichen.

Die geplante Trasse wird ausschließlich für die Transporte der Anlagenteile der Windenergieanlagen benötigt, weil diese aufgrund der Abmessungen anders nicht sinnvoll zum Aufstellort transportiert werden können. Der ebenfalls für das Repowering notwendige klassische Baustellenverkehr wird um das Dorf herum über die Wirtschaftswege geleitet.

Sollte der Rat diese Streckenführung beschließen, werden mit der Landwind Gruppe folgende Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag getroffen:

1.    Die vom Transport betroffenen Gemeindestraßen Schulstraße und Papstorfer Weg werden durch die Landwind Gruppe grundhaft erneuert. Hierbei wird die Planung durch die Gemeinde Söllingen vergeben und bezahlt. Der eigentliche Ausbau wird von der Landwind Gruppe durchgeführt und zu 2/3 der anfallenden Kosten bezahlt. Die Gemeinde Söllingen beteiligt sich mit 1/3 an den Kosten. Der Kanal ist hiervon ausgenommen. 

2.    Vor Beginn der Transporte wird durch einen unabhängigen Gutachter eine Beweissicherung an den Gebäuden an den Gemeindestraßen durchgeführt und der Ist-Zustand der Gebäude festgehalten. 

3.    Im Streckenverlauf sind 4 Bäume dauerhaft zu entnehmen. Die Landwind Gruppe verpflichtet sich, diese an anderer geeigneter Stelle in gleicher Anzahl zu ersetzen und die Anwuchspflege zu übernehmen. Die Gemeinde Söllingen verpflichtet sich im Gegenzug, nach der Brut- und Setzzeit die Fällung der Bäume zu genehmigen und zu veranlassen.

4.    In der Einmündung von der Hauptstraße kommend, müssen ein Stein und ein altes Betonbecken entfernt werden. Der Stein soll nur temporär weichen und wieder in dem Bereich aufgestellt werden. Im Bereich des Spielplatzes muss der Verkehrsweg dahingehend gesichert werden, dass vom Spielplatz kommend keine Gefährdung für Kinder ausgeht. Dies wird durch die Landwind Gruppe sichergestellt. Die Wiederherstellung der Flächen wird ebenfalls durch Landwind sichergestellt.

5.    Alle notwendigen Umsetzungen von Laternen und Verkehrszeichen werden durch die Landwind Gruppe durchgeführt.

Bei der anschließenden Erneuerung der Straßen werden keine Straßenausbaubeiträge anfallen. 


TOP 11 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag nach § 12 BauGB Vorhaben- und Erschließungsplan hier: Klimapark (Vorlage V042/24)

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Söllingen beschließt mit einer Gegenstimme, dem anliegenden Antrag auf Beginn des Verfahrens nach § 12 BauGB zuzustimmen und im benannten Gebiet einen vorhabenenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.



Protokoll:

Herr Maushake übergibt das Wort wieder an Herrn Kaminsky:

Herr Kaminsky begrüßt Herrn Vogler als Zuschauer und bittet um Korrektur, falls Informationen fehlen.  

Wie bereits mehrfach berichtet und im Rahmen der 14.Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Heeseberg bereits angestoßen, beabsichtigt die Klimapark Großes Bruch GmbH u.a. in der Gemarkung Söllingen eine Freiflächen Photovoltaik Anlage zu errichten.

Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich derzeit in der Phase der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Im Zuge dieses Verfahrens sind durch den Kreistag und die Kreisverwaltung noch Beschlüsse, in Bezug auf den Landschaftsschutz und das derzeit noch vorhandene Überschwemmungsgebiet zu fassen und umzusetzen.

Der Investor beabsichtigt gemäß anliegendem Antrag, den unkritischen Teil der Gesamtfläche mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Erschließungs- und Genehmigungsreife zu entwickeln.

Gemäß § 12 Baugesetzbuch kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Absatz 1 verpflichtet (Durchführungsvertrag).

Der nach § 12 Absatz 2 hierfür erforderliche Antrag ist als Anlage beigefügt. Die weiteren notwendigen Unterlagen sind im Verlauf des Verfahrens zu entwickeln und spätestens zum Satzungsbeschluss vorzulegen.

-Herr Thoma möchte wissen, ob es vom Gesetzgeber eine angegebene Mindestfläche gibt, die für Freiflächen Photovoltaik vorgehalten werden muss? Es gibt in dem Fall keine Vorschrift. Es sollen in Niedersachsen 15 Gigawatt durch Freiflächen Photovoltaik erzielt werden. Werden die Gemeinden verpflichtet einen Mindestbeitrag zu leisten? Das ist durch den Landesgesetzgeber für FFPV noch nicht abschließend geklärt.

-Herr Siemann fragt, wie der weitere Zeitplan aussieht? Der Vertrag wird von Frau Schwerdt entwickelt und fortlaufend vorgestellt und veröffentlicht. Ein genauer Zeitraum kann für die weitere Vorgehensweise nicht genannt werden. 


TOP 12 Beratung und Beschlussfassung über die Einfriedung des Spielplatzes in Wobeck

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Söllingen beschließt einstimmig, für die Erneuerung der Einfriedung des Spielplatzes in Wobeck 2500 Euro zur Verfügung zu stellen. 



Protokoll:

Herr Maushake teilt mit, dass der Rat sich vor der Sitzung bereits den Zaun am Spielplatz angeguckt hat. Der Zaun muss erneuert werden. Das Fundament und die Eisenpfähle sind dagegen noch gut erhalten. Lediglich die Holzelemente müssen ersetzt werden. Die Materialkosten belaufen sich auf ca. 2000 Euro.

Der Wobecker Feuerwehr- und Kulturverein möchte das Dorf mit seiner Arbeitskraft unterstützen und die Arbeiten in Eigenleistung machen.

Herr Maushake schlägt vor, dass die Gemeinde Söllingen 2500 Euro für die Erneuerung des Zaunes zur Verfügung stellt.

Die Angebote werden über die Verwaltung eingeholt. 

 
TOP 13 Aktuelle Anliegen in den einzelnen Ortsteilen

Protokoll:

-Herr Hochgrebe fragt an, ob der Mülleimer in Ingeleben an der Kreuzung zum Föhrberg – Kreitelbach wieder angebracht werden soll? Der Rat macht sich nochmal Gedanken darüber. Zurzeit befinden sich in Ingeleben an den Bushaltestellen, im kleinen Park, Am Spring und am Spielplatz Mülleimer. Diese sollten eigentlich ausreichend sein.

Des Weiteren merkt Herr Hochgrebe an, dass am Messeschnellweg in Ingeleben das Schild ab ist und noch nicht wieder angebracht wurde und die Brücke sehr marode ist.

-Für den Messeschnellweg wurde ein neues Schild bestellt. Die Brücke wurde bereits besichtigt und ist nicht marode oder einsturzgefährdet. Die Bretter müssen nur noch einmal richtig befestigt werden. 

Die Straßenreinigungspflicht lässt in Ingeleben nach und müsste seitens der Verwaltung wieder kontrolliert werden.  -Auf Grund des Mitarbeiterwechsels hat sich dies verschoben.

-Herr Siemann berichtet, dass das Projekt Gemeindebrau- und Backhaus in Twieflingen weiter voran geht. Der Förderbescheid von LEADER muss jetzt noch abgewartet werden. 

-Herr Thoma teilt mit, dass im letzten Herbst/Winter bei den starken Niederschlägen die Straße am Friedhof in Twieflingen überspült wurde. Grund hierfür ist eine defekte Brücke an der Bundesstraße, die bei der Rübenabfuhr beschädigt und noch nicht wieder instandgesetzt wurde. Hat die Gemeinde die Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen, dass diese Brücke wieder hergerichtet wird? -Ansprechpartner für den Sachverhalt ist die Feldmarkinteressentschaft. Herr Siemann leitet dies an den Pächter der Fläche weiter.

-Herr Unrau fragt an, ob auf dem Spielplatz in Söllingen schon was bezüglich des defekten Spielgerätes passiert ist? -Das Spielgerät wurde gesperrt und der defekte Pfosten wird ersetzt.

In der Schulstraße muss unbedingt das Loch gefüllt werden. -Herr Kaminsky erteilt Fa. Heider den Auftrag. Der Bauhof hat keine Kapazitäten im Moment.

-Herr Hoppe weist ebenfalls auf die Überprüfung der Straßenreinigungspflicht in Wobeck hin.

-Herr Brune erkundigt sich nach dem Haus Am Dorfe in Söllingen. Der Kauf ist bereits beim Notar beurkundet.

-Frau Plantikow schließt sich bezüglich der Straßenreinigungspflicht in Dobbeln an.

Am Hallberg in Dobbeln ist ein Straßenablauf abgängig und muss repariert werden.

-Herr Maushake teilt mit, dass die Reinigungskraft in der Alten Schule gekündigt hat und hier wieder eine Stelle frei wird. Die Stelle wird öffentlich ausgeschrieben. 

 
TOP 14 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es werden folgende Fragen seitens der Einwohner gestellt:

-Herr Vogler berichtet, dass das Projekt Anfang April beim Umweltminister in Hannover vorgestellt wurde und er dafür ein gutes Feedback erhalten hat. Im Großen Bruch gibt es kein Überschwemmungsgebiet mehr. Die Bauleitplanung zum F-Plan ist bezüglich des Landschaftsschutzgebietes noch in Klärung.

Er bedankt sich für die tolle Unterstützung aus den Räten und der Verwaltung.

-Haben die Anwohner in Söllingen Mitsprachrecht bei der Auswahl des Gutachters? -Im Zuge der Baumaßnahmen wird dies ausgeschrieben und darauf geachtet, dass der Gutachter nicht aus der näheren Umgebung stammt. Die Gutachten sollen für jeden Hauseigentümer zugänglich sein.

-Gibt es nach der Baumaßnahme in Söllingen noch ein zweites Gutachten der Häuser?

-Ein zweites Gutachten wird nur bei Streitigkeiten erstellt. Die Probleme werden erst bei der Straßenerneuerung auftreten.

-Kann gleich am Anfang der Baumaßnahme ein Straßenschild für ein LKW Durchfahrtsverbot aufgestellt werden? -Hierfür ist der Landkreis zuständig und muss genehmigt werden. Sollten trotz Absprache mehrere LKW’s über die Schulstraße fahren, dann kann man sich kurzfristig mit dem Landkreis in Verbindung setzen.

-Die Firma, die den Klimapark errichtet, will Gewinne erzielen. Kann die Akzeptanzabgabe seitens der Gemeinde nicht erhöht werden? -Dies ist nicht möglich, da die

Akzeptanzabgabe in Höhe von 0,2 Cent gesetzlich geregelt ist.

-Herr Thoma möchte wissen, ob die Einnahme aus der Akzeptanzabgabe zweckgebunden ist? Die Einnahme darf nur für freiwillige Leistung mit Bezug zu den erneuerbaren Energien genutzt werden.

-In Ingeleben am Messeschnellweg ist auch der Zaun abgängig.

-Werden im Windpark die alten Fundamente komplett entfernt? -Zu 99,5% werden diese komplett entfernt.

-Die vielen Mülleimer in Söllingen sind sinnvoll, da dadurch mehr Hundekot eingesammelt wird.

-Kann die Gemeinde für die Hauptstraße in Söllingen einen Blitzer anschaffen? -Die Überwachung des Verkehres erfolgt nicht durch die Gemeinde.

-Wie wird ein Gutachten der Häuser in Söllingen aussehen? -Es soll eine Außen- und Innenaufnahme gemacht werden. Die Eigentümer werden von dem Gutachter für eine Terminvereinbarung kontaktiert.   

 
TOP 15 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Es liegen keine weiteren Anfragen seitens des Rates vor.

 

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