Samtgemeinde Heeseberg

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Gemeinderat Söllingen

Mittwoch, 14. Juni 2023 , 19:00 Uhr
Gaststätte "Zur Elmsburg", Twieflingen



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Maushake eröffnet die Sitzung um 19.03 Uhr und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Maushake stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgt ist und die Beschlussfähigkeit des Rates gegeben ist.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Die Tagesordnung wird gemäß Einladung vom 05.06.2023 einstimmig festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20.03.2023

Protokoll:

Frau Jestel-Heiser bittet um Berichtigung im Tagesordnungspunkt 9. Der Rat der Gemeinde Söllingen hat die Anschaffung einer Kühltruhe für das Kulturzentrum nicht abgelehnt. Es wurde nicht über den Sachverhalt abgestimmt.

Die Niederschrift über die Sitzung vom 20.03.2023 wird gemäß der Änderung vom 14.06.2023 einstimmig genehmigt.

 
TOP 5 Bericht des Bürgermeisters

Protokoll:

Herr Maushake führt aus:

-In Söllingen wurde 175-jähriges Jubiläum der Söllinger Schützengesellschaft gefeiert. Das Fest war gut besucht und ein voller Erfolg. Herr Maushake bedankt sich im Namen des Rates.

-Der Feuerwehr- und Kulturverein in Wobeck will neue Bäume pflanzen. Bei Begutachtung der ausgewählten Flächen, wurde festgestellt, dass einige nicht der Gemeinde Söllingen gehören. Über einen Zuschuss kann der Rat der Gemeinde Söllingen nachdenken. Der Sachverhalt wird noch geklärt.

-Desweiteren hat der Feuerwehr- und Kulturverein in Wobeck neue Spielgeräte auf dem Spielplatz aufgebaut. Vielen Dank dafür.

-Die Erneuerung der Bushaltestellen ist soweit abgeschlossen. Es ist alles gut verlaufen. In Wobeck gab es mit einem Anwohner bezüglich des Aufstellungsortes des Fahrradständers ärger.

-Die Baumaßname im Kirchweg in Ingeleben ist abgeschlossen.

-Nach Untätigkeitsklage gegen den Landkreis zu der Baumaßnahme BGM-Kanal, ist nun die Genehmigung eingetroffen.

-Die Bürgermeister aus den Gemeinden haben in einer kleinen Runde zusammengesessen und über das Thema Einheitsgemeinde gesprochen. In der nächsten Ratssitzung soll darüber näher gesprochen werden.

-Der Haushalt der Gemeinde Söllingen wurde genehmigt.

 
TOP 6 Bericht aus der Verwaltung

Protokoll:

Herr Kaminsky berichtet:

-Für die Straßensanierungen in der Gemeinde Söllingen wurden 1,2 Mio Euro für einen Hausmeistervertrag eingestellt. Durch den Ingenieur Herrn Brokof und die Verwaltung wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt. Die Reparaturen der Straßen finden jetzt statt. Im Anschluss werden größere Maßnahmen, wie z.B. die Straße „Hinter dem Dorfe“ in Twieflingen, erledigt. Der Maßnahmenkatalog wird zur Information auf der Homepage der Samtgemeinde Heeseberg veröffentlicht.

Kurze Präsentation über dem Beamer mit Vorher/Nachher Bildern einiger Straßen.

-Die Baumaßnahmen von htp sind nicht zufriedenstellend. Einige Straßen wurden in einem schlechten Zustand hinterlassen. Es wurden bereits Gespräche mit den verantwortlichen geführt. Die Baumaßnahme kann im weiteren Verlauf untersagt werden, wenn die Arbeiten nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden. Die Nacharbeiten in Söllingen und Twieflingen werden von der Firma erledigt.

-Die Baumaßnahme Bürgermeisterkanal in Ingeleben wurde nach der Untätigkeitsklage gegen den Landkreis endlich genehmigt. Zeitlich ist die Maßnahme dadurch wieder in Verzug geraten. Erschwerend kommt hinzu, dass ab 01.08.2023 eine neue Baustoffersatzverordnung in Kraft tritt und alle Erdproben in einem neuen Verfahren geprüft werden müssen. Die Baumaßnahme soll zum 4. Quartal ausgeschrieben werden, damit zum Ende des Jahres eine Baufirma feststeht.

-Repowering Windkraftanlagen Söllingen: Die Unterschriftenliste bezüglich des Transportweges über die Schulstraße und den Pabstorfer Weg in Söllingen ist dem Rat zugegangen und wurde auch an den Projektträger weitergeleitet. Die Liste ist somit Bestandteil der Bauleitplanung. Im Rahmen der Bauleitplanung wurde das Anliegen bereits durch die Planer geprüft und festgestellt, dass sich die Punkte in der Verkehrsführung/Verkehrsrecht wiederfinden und nicht unter die Bauleitplanung fallen. Bevor der Transportweg genehmigt wird, wird es definitiv noch Gespräche über weitere Maßnahmen seitens des Rates geben. 

 
TOP 7 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Folgende Fragen werden seitens der Einwohner gestellt:

-Die Firma htp soll die Schäden reparieren. Was ist mit den Schäden nach der Reparatur? Wer trägt die Kosten? -Alle Schäden, die vor der Abnahme entstehen, werden von der Firma wieder behoben.

-Wann werden die Parkstreifen in Söllingen gereinigt? -Wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.

-Warum musste die Hauptstraße in Söllingen durch htp aufgemacht werden? Eine Querung sollte diagonaler verlaufen, damit die Erschütterung durch die Fahrzeuge nicht so hoch ist. -Es gab keine andere Möglichkeit, um alle Haushalte an das Glasfasernetz anzuschließen.

-Hat die Gemeinde sich schon Gedanken zum Thema Energiewende gemacht? -Auf der Sitzung des Samtgemeinderates wurde beschlossen eine Wärmeplanung für alle Gemeinden erstellen zu lassen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 100.000 Euro.

-Der Müll in der Ringstraße 1 und 2 wird nicht abgeholt. -Wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.

-Was kann man sich unter einer Einheitsgemeinde vorstellen? Ist das für die Verwaltung einfacher? -In der Verwaltung werden einige Vorgänge vereinfacht. Es besteht auch die Angst zukünftig die Gemeinderäte nicht mehr vollständig besetzen zu können. Um das Thema richtig aufzufassen müssen erstmal Gespräche in den Gemeinden geführt werden.

-Wann endet die Bauleitplanung für das Repowering Windenergieanlagen? -Die Bauleitplanung wird heute beschlossen. Danach kann der Projektträger einen Bauantrag beim Landkreis stellen.

-Es soll Berücksichtigt werden, dass die Häuser durch die Schwerlasttransporte beschädigt werden können. Wer haftet für Schäden an den Häusern? -Die Gemeinde haftet nicht für Schäden an den Häusern. Das wird ein Versicherungsfall werden.

Es wird definitiv vorher noch besprochen, welche Maßnahmen getroffen werden können um die Transporte einzudämmen.

-Entscheidend wird sein, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Transporte eingeführt wird.

-Was bringt es, wenn sich ein Gutachter vorher die Gebäude anguckt, wenn trotzdem niemand für Folgeschäden haftet? -Bei der Absicherung durch einen Gutachter bleibt meist ein Klageverfahren aus. Die Beweissicherung im Vorfeld wird durch einen öffentlich vereidigten Gutachter durchgeführt und über die Baumaßnahme abgewickelt.

 
TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss Bebauungsplan „Windenergieanlagen Söllingen“, zugl. Aufhebung des Bebauungsplans „Windenergie mit örtlicher Bauvorschrift“, Gemeinde Söllingen

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Söllingen beschließt,

  1. Über die vorgebrachten Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan „Windenergieanlagen Söllingen“ und der Aufhebungssatzung des Bebauungsplans „Windenergie mit örtlicher Bauvorschrift“ wird entsprechend der Anlage zu dieser Verwaltungsvorlage einstimmig beschlossen.

  1. Der Bebauungsplan „Windenergieanlagen Söllingen“ und die Aufhebungssatzung des Bebauungsplans „Windenergie mit örtlicher Bauvorschrift“ werden gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung einstimmig beschlossen. Der dazugehörigen Begründung wird zugestimmt.



Protokoll:

Herr Maushake übergibt das Wort an Herrn Kaminsky. Herr Kaminsky erläutert den Sachverhalt gemäß Beschlussvorlage:

Der Rat der Gemeinde Söllingen hat am 06.10.2022 den Aufstellungsbeschluss zu o. g. Bebauungsplan gefasst.

Für das Gebiet des „Windparks Söllingen“ besteht der Bebauungsplan „Windenergie mit örtlicher Bauvorschrift“ aus dem Jahr 2005, der in den Jahren 2006 und 2011 kleinräumige Änderungen (1. und 2. Änderung) erfuhr. Den aktuellen gesetzlichen Vorgaben gem. dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sowie den technischen Entwicklungen folgend, bilden die Festsetzungen des Bebauungsplans ein bauplanungsrechtliches Hindernis für den Ersatz der Altanlagen durch größere effektivere WEA, das sogenannte „Repowering“.

Neben der Aufgabe, das „Repowering“ im „Windpark Söllingen“ zu ermöglichen, sieht sich die Gemeinde auch weiterhin in der Pflicht, die Errichtung der WEA im Gebiet zu steuern, so dass die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich ist. Zur Rechtseindeutigkeit in Bezug auf die Altregelungen des Ursprungsbebauungsplans, insbesondere dessen Regelungen zur Gestalt der WEA (Örtliche Bauvorschrift), wird dieser im Zuge des Planverfahrens aufgehoben.

Innerhalb des Bebauungsplans ist die Anzahl der zulässigen WEA auf 17 Anlagen begrenzt. Höhenregelungen im Bebauungsplan sind vor dem Hintergrund des am 01.02.2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) nicht möglich.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele, die Inhalte und die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 12.10.2022 bis 05.12.2022. Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 04.11.2022 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 05.12.2023 aufgefordert.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 03.04.2023 bis zum 08.05.2023. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden parallel mit Schreiben vom 31.03.2022 von der Auslegung informiert und gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Es sind Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Dritter eingegangen. Das Ergebnis der Anlage zu entnehmen.

 

Zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens sind die nachstehend genannten Beschlüsse zu fassen.

 
TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise mit der Heizungsanlage in der Alten Schule in Dobbeln

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Söllingen beschließt einstimmig die Heizungsanlage erneuern zu lassen. Seitens der Verwaltung werden Angebote eingeholt und an den günstigsten Anbieter vergeben. 



Protokoll:

Herr Maushake erklärt, dass die Heizungsanlage in der Alten Schule in Dobbeln ca. 30-40 Jahre alt ist. Die Gastherme ist ausgefallen und nicht mehr reparabel. 

 
TOP 10 Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschuss in Höhe von 300,00 Euro für die Schützengesellschaft Söllingen von 1848 e.V. zur 175-jährigen Jubiläumsfeier

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Söllingen beschließt einstimmig, die Schützengesellschaft Söllingen von 1848 e.V. mit 300,00 € zur 175 Jahr-Feier zu unterstützen. 



Protokoll:

Herr Maushake teilt mit, dass die Schützengesellschaft Söllingen ihr 175-jähriges Jubiläum gefeiert hat. Die anderen Vereine wurde zu Ihren Jubiläen mit 300,00 Euro von der Gemeinde Söllingen unterstützt.

Herr Maushake schlägt vor das einheitlich zu halten und die großen Vereine zu solchen Jubiläen mit 300,00 Euro zu unterstützen. 

 
TOP 11 Aktuelle Anliegen in den einzelnen Ortsteilen

Protokoll:

-Herr Johns berichtet, dass in Twieflingen der Rand des Feuerlöschteiches trocken liegt. Es ist zwar Sache der Samtgemeinde aber er wurde schon mehrfach darauf angesprochen. Herr Kaminsky teilt mit, dass die Pumpe sowie der Schaltschrank defekt waren. Der Schaden wurde behoben und es wird wieder Wasser eingeleitet.

-Herr Hochgrebe möchte wissen, warum an der Meesche in Baum fehlt? Seitens des Rates und der Verwaltung weiß niemand über den Sachverhalt Bescheid.

-Herr Brune berichtet, dass Herr Reeve vor der Ratssitzung die Freigabe zur Errichtung eines Regionalautomaten in Söllingen erhalten und den Nutzungsvertrag unterschrieben hat.

Die Geschwindigkeitsmesstafel auf der Hauptstraße in Söllingen ist nur mit Beginn der Straßenbeleuchtung aktiv und müsste überprüft werden.

-Herr Kaminsky informiert, dass die Werbung für das Neubaugebiet „Am Dorfe“ seit Beginn des Schützenfestes läuft. Im Monat Juni ist diese auch auf den EASY Shoppern bei Marktkauf zu sehen.

 
TOP 12 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Folgende Fragen werden seitens der Einwohner gestellt:

-Welche Flächen pflegt der Bauhof in Wobeck? Stellenweise wird gemäht und dann wieder nicht. Teilweise wachsen die Sträucher der Anwohner bis über die Gemeindeflächen. -Der Bauhof erhält im Vorfeld eine Einweisung durch den Ortsvorsteher. Die ungepflegten Flächen werden im Rahmen der Straßenreinigung kontrolliert.

-Wann werden die Beschädigungen in der Westenfelder Str./Ringstr. behoben? -Die Straßenschäden werden im Rahmen der Sanierung durch den Hausmeistervertrag behoben.

-Wird im Rahmen der Erhöhung der Hundesteuer auch die Hundehaltung kontrolliert? -Im Moment erfolgt eine Kontrolle nur vereinzelt durch den Vollstreckungsaußendienst.

-Die Schulstraße sollte saniert und mit Asphalt versehen werden bevor die Schwerlasttransporte die Straße nutzen.

-Die Erschließungskosten sollten bei der Werbung ab 96,00 Euro pro Quadratmeter heißen.

-Die Geschwindigkeitsmesstafel wurde von den Heeseberg Läufern gesponsert. Sollten Reparaturkosten entstehen, sind die Sponsoren bereit sich mit einem Zuschuss daran zu beteiligen.

-Herr Behse hat bereits vor einiger Zeit eine E-Mail in die Verwaltung geschickt mit einem Link von der Firma ENBW. Die Firma sucht Grundstücke auf denen sie Ladestationen für E-Autos errichten kann. Dies wäre an der B244 eine gute Werbung für das neue Baugebiet.

-Herr Michael Berndt bedankt sich im Namen der Schützengesellschaft für den Zuschuss in Höhe von 300,00 Euro von der Gemeinde Söllingen.

-Wie ist der Sachverhalt bezüglich des Pachtgartens in Söllingen? Wird der Garten wieder verpachtet oder verkauft? -Der Garten wird nicht verkauft sondern wieder zur Pacht ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgt über ein Bieterverfahren.

 
TOP 13 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Es liegen keine weiteren Anfragen vor.

Herr Maushake bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 20.25 Uhr.

 

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