Samtgemeinde Heeseberg

Ratsinformationssystem

Gemeinderat Söllingen

Montag, 20. März 2023 , 19:00 Uhr
Alte Schule Dobbeln, Schulberg 2, 38387 Söllingen OT Dobbeln



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Herr Maushake eröffnet die Sitzung um 19.02 Uhr und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Herr Maushake stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgt ist und die Beschlussfähigkeit des Rates gegeben ist.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Herr Hoppe fragt an, ob das Anliegen von Herrn Reeve bezüglich der Aufstellung eines Verkaufsautomaten in dieser Sitzung behandelt werden soll. Sobald die Baugenehmigung durch den Landkreis vorliegt wird die Anfrage kurzfristig per Umlaufbeschluss

oder in der nächsten Ratssitzung beschlossen.

Die Tagesordnung wird gemäß Einladung vom 10.03.2023 einstimmig festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 30.01.2023

Protokoll:

Die Niederschrift über die Sitzung vom 30.01.2023 wird einstimmig genehmigt.

 
TOP 5 Bericht des Bürgermeisters

Protokoll:

Herr Maushake führt aus:

-Die Bauarbeiten im Kirchweg in Ingeleben gehen voran.

-Auf dem alten Spielplatz in Dobbeln wurden Bäume gefällt und werden neue gepflanzt.

-Für die Samtgemeinde gibt es einen Arbeitskreis Freiflächen-PV-Anlagen in dem Vertreter aus allen Gemeinden sind. Es haben bisher drei Treffen stattgefunden in denen Flächen zur Freigabe für PV-Anlagen ausgearbeitet wurden. Der Rat der Gemeinde Söllingen hat sich im Vorfeld getroffen und ist gemeinsam das Gemeindegebiet abgefahren. Die Vorschlagsflächen werden im Anschluss der Öffentlichkeit bekanntgegebenen.

-In Söllingen an der Kläranlage und an der alten Mühle werden die Brücken erneuert.

-Für die Sanierungsmaßnahmen der Straßen über den Hausmeistervertrag wurden

1,2 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt.

Herr Maushake übergibt das Wort an Herrn Kaminsky.

Herr Kaminsky berichtet:

-Bezüglich des Breitbandausbaues in Söllingen fehlen noch zwei Straßenquerungen in der Bundesstraße, um alle Haushalte anzuschließen. Hier fehlt noch die Freigabe durch die Niedersächsische Landesbehörde.

In Twieflingen gehen die Ausbauarbeiten zügig voran. In den nachfolgenden Orten werden die Tiefbauarbeiten von einer anderen Firma übernommen. Die Bauarbeiten waren nicht zufriedenstellend. Am Mittwoch, 22.03.2023 findet in Söllingen die Abnahme mit der Firma statt.

-Die Karten mit den Freiflächen für PV-Anlagen in der Samtgemeinde Heeseberg befinden sich jetzt in der Digitalisierung. Nach der Digitalisierung werden diese in der Presse und auf der Homepage der Samtgemeinde bekanntgegeben.

Herr Kaminsky gibt eine kurze Erläuterung bezüglich der Bewertung der Flächen.

-Repowering Windkraftanlagen Söllingen: Der Transportweg für die Schwerlasttransporte steht seitens Fa. Landwind noch nicht endgültig fest. Eine Transportmöglichkeit wäre über die Schulstraße und den Pabstorfer Weg ins Bruch. Baubeginn ist frühestens 2024. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen würden die Schulstraße und der Pabstorfer Weg durch die Firma Landwind komplett erneuert. Um die Anwohner durch den Schwerlastverkehr zu entlasten, können folgende Maßnahmen getroffen werden:

-Transporte werden gemindert. Es werden nur Transporte über die Schulstraße fahren, welche durch ihre Größe nicht den Rübenschnellweg nutzen können.

-Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlasttransporte.

-Vorab Glättung eventueller Bodenwellen in den Straßen.

-Beweissicherung durch einen Gutachter vor Baubeginn.

Weitere Möglichkeiten werden noch besprochen.

Herr Kaminsky möchte wissen, ob seitens der Zuschauer Fragen bestehen:

Einige Anwohner äußern ihren Unmut bezüglich der stark befahrenen Schulstraße während der Bauarbeiten. „Den landwirtschaftlichen Verkehr in der Erntezeit kann man grade noch so ertragen.“ Außerdem bestehen bedenken, dass die Wohnhäuser beschädigt werden.

Herr Kaminsky erklärt, dass die Anwohner bei der Gemeinde einen Antrag auf ein Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporte stellen können. Dabei muss aber bedacht werden, dass der landwirtschaftliche Verkehr (z.B. die Lkw’s zur Rübenabholung) die Straße ebenfalls nicht mehr befahren dürfen. Es steht noch nicht endgültig fest, ob der Weg durch Söllingen notwendig ist. Außerdem muss der Rat der Gemeinde Söllingen vor Beginn dem Transportweg noch zustimmen.

Die Einwohner bitten den Rat vor der Zustimmung noch ein Treffen mit den Anliegern zu vereinbaren.

Herr Kaminsky führt seinen Bericht fort:

-Der Umbau der Bushaltestellen geht voran.

-Der Bürgermeisterkanal in Ingeleben feiert sein 10-jähriges Jubiläum. Bisher liegt immer noch keine Genehmigung seitens des Landkreises vor. Die Angelegenheit wurde jetzt an einen Rechtsanwalt übergeben, welcher den Landkreis nochmals aufgefordert hat bis April 2023 eine Stellungnahme zu übersenden. Sollte dies nicht geschehen, wird es diesbezüglich eine Untätigkeitsklage geben.

-Die Telekom möchte zwischen Twieflingen und Hoiersdorf einen Funkmast aufstellen. Den bereits beantragten Mast in der Twieflinger Feldmarkt will die Telekom nicht nutzen. 

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Ein Einwohner fragt, ob die geplante 380-kv-Leitung der TenneT direkt am Ort Söllingen vorbei führt? Bisher ist darüber nichts bekannt. Es gibt verschiedenen Varianten, die nicht direkt an Söllingen vorbeiführen. Der endgültige Plan liegt noch nicht vor. 

 
TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023, den Haushaltsplan 2023, den Investitionsplan 2023-2026, das Haushaltskonsolidierungskonzept 2023 und den Stellenplan 2023 der Gemeinde Söllingen (Vorlage 2023-005)

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Söllingen beschließt einstimmig die Haushaltssatzung 2023, den Haushaltsplan 2023, den Investitionsplan 2023-2026, das Haushaltskonsolidierungskonzept 2023 und den Stellenplan 2023 in der vorliegenden Fassung. 



Protokoll:

Frau Jura verliest die Beschlussvorlage.

Der Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Söllingen stellt sich wie folgt dar:

Der Ergebnishaushalt weist in der Planung einen Fehlbetrag in Höhe von 868.300 Euro

aus. Ursächlich hierfür sind insbesondere höhere Transferaufwendungen durch die Umstellung der Berechnungsweise der Samtgemeindeumlage. Weiterhin sind in den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2023 einmalig Kosten für die Grabenpflege der gemeindeeigenen Gräben in Höhe von 100.000 Euro eingestellt. Weiterhin einmalig für das Jahr 2023 geplante Kosten sind die Kosten der Einführung des Ratsinformationssystems (RIS) in Höhe von 7.600 Euro. 

Die ordentlichen Erträge wurden entsprechend der Veranlagungen im Bereich Steuern und Abgaben angepasst. So beträgt der Ansatz für Gewerbesteuer 400.000 Euro, was einer Kürzung gegenüber dem Vorjahr um 80.000 Euro entspricht. Die Erhöhung der Hundesteuer bringt der Gemeinde Söllingen Mehrerträge in Höhe von bis zu 6.500 Euro, gemessen an den tatsächlichen Erträgen des Vorjahres.

Neue investive Maßnahmen sind im Haushaltsjahr 2023 nicht geplant, da für die Sanierung der Gemeindestraßen im Rahmen des Hausmeistervertrags und für die Sanierung des Bürgermeisterkanals in Ingeleben noch Haushaltsreste aus Vorjahren zur Verfügung stehen. Somit ist auch im Haushaltsjahr 2023 keine neue Kreditermächtigung zu veranschlagen, zu beschließen und letzten Endes auch nicht von der Kommunalaufsicht zu genehmigen.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite (Kassenkredite) liegt im Haushaltsjahr 2023 gemäß der Liquiditätsplanung bei 3.340.560 Euro.

Als Konsolidierungsmaßnahme ist wie in den Vorjahren der Antrag der Samtgemeinde Heeseberg auf Bedarfszuweisungen angeführt. Weiterhin gilt die Anpassung der Hundesteuersatzung und die damit verbundenen Mehrerträge als Konsolidierung. 

 
TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über den Auslegungsbeschluss zur dritten Änderung des Bebauungsplanes Wind Söllingen (Vorlage 2023-006)

Beschluss:

Der Gemeinderat Söllingen beschließt einstimmig,

1. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wird zur Kenntnis genommen.

            2. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange gem. § 4 (1) BauGB, wie in der Vorlage dargestellt, werden zur Kenntnis genommen.

3. Dem Entwurf des Bebauungsplans „Windenergieanlagen Söllingen“ einschließlich der Aufhebungsatzung für den Bebauungsplan „Windenergie mit örtlicher Bauvorschrift“ einschließlich aller Änderungen sowie der zugehörigen Begründung wird zugestimmt.

4. Der Entwurf des Bebauungsplans „Windenergieanlagen Söllingen“ nebst

Aufhebungsatzung für den Bebauungsplan „Windenergie mit örtlicher Bauvorschrift“ einschließlich aller Änderungen sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.



Protokoll:

Herr Maushake übergibt das Wort an Herrn Kaminsky.

Herr Kaminsky erläutert die Sachdarstellung gemäß Beschlussvorlage:

Der Rat der Gemeinde Söllingen hat am 06.10.2022 den Aufstellungsbeschluss zu o. g. Be-bauungsplan gefasst.

Für das Gebiet des „Windparks Söllingen“ besteht der Bebauungsplan „Windenergie mit örtlicher Bauvorschrift“ aus dem Jahr 2005, der in den Jahren 2006 und 2011 kleinräumige Änderungen (1. und 2. Änderung) erfuhr. Den Vorgaben des Landes Niedersachsen zum Klima-schutz und den aktuellen technischen Entwicklungen folgend, bilden die Festsetzungen des Bebauungsplans ein bauplanungsrechtliches Hindernis für den Ersatz der Altanlagen durch größere effektivere WEA, das sogenannte „Repowering“.

Neben der Aufgabe, das „Repowering“ im „Windpark Söllingen“ zu ermöglichen, sieht sich die Gemeinde auch weiterhin in der Pflicht, die Errichtung der WEA im Gebiet zu steuern, so dass die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich ist. Zur Rechtseindeutigkeit in Bezug auf die Altregelungen des Ursprungsbebauungsplans, insbesondere dessen Regelungen zur Gestalt der WEA (Örtliche Bauvorschrift), wird dieser im Zuge des Planverfahrens aufgehoben.

Innerhalb des Bebauungsplans soll die Anzahl der zulässigen WEA auf 17 Anlagen begrenzt werden. Höhenregelungen im Bebauungsplan sind vor dem Hintergrund des am 01.02.2023 in Kraft getretenen mit Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) nicht mehr möglich, da die Flächen im Planbereich, die zugleich „Vorranggebiet für die Windenergienutzung“ sind, dann nicht auf die nach dem Gesetz festzustellenden „Windenergiegebiete“ gemäß § 2 Nr. 1 WindBG anrechenbar wären.

Zu 1)

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele, die Inhalte und die wesentlichen Auswirkungen der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde zwischen dem 04.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022 durchgeführt. Anregungen, Bedenken oder Hinweise wurden nicht vorgebracht.

Zu 2)

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wurde mit Anschreiben vom 04.11.2022 mit Fristsetzung bis zum 05.12.2022 durchgeführt. Aufgrund von Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) beim Landkreis Helmstedt, wurde der UNB der zwischenzeitlich vorliegende Umweltbericht mit Schreiben vom 09.12.2022 mit Fristsetzung bis zum 10.01.2023 nachgereicht. Die erneute Stellungnahme der UNB ging mit Schreiben vom 27.01.2023 ein.

Die im Verfahren gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen, sind aus der Anlage ersichtlich.

Zu 3)

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und die Begründung wurden anhand der eingegangenen Anregungen und Hinweise ergänzt.

In Bezug auf die Planungen zur Anlieferung und dem Abtransport von Anlagenteilen der WEA wurde im Bebauungsplan eine zweite Zufahrtsvariante von der Ortschaft Söllingen aus auf aufgenommen. Im Bebauungsplan bestehen Regelungen, dass entweder nur die Zufahrt über die Ortschaft Söllingen (Variante B) oder nur die Zufahrt von Nordwesten über die Bundes-straße 244 (Variante A) ausgebaut werden darf.

Zu 4)

Die Auslegung nach § 3 (2) BauGB setzt grundsätzlich einen Auslegungsbeschluss voraus. Der Entwurf des Bebauungsplans inclusive der Aufhebungssatzung und die Begründung sind gem. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 3 (2) Satz 3 BauGB von der Auslegung benachrichtigt und gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

Zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens sind die o. g. Beschlüsse zu fassen.

 
TOP 9 Aktuelle Anliegen in den einzelnen Ortsteilen

Protokoll:

-Herr Siemann berichtet, dass die Arbeitsweise von htp gewöhnungsbedürftig aber in Twieflingen soweit alles in Ordnung ist.

-Herr Brune teilt die nächsten Termine in Söllingen mit:

08.04.2023 Osterfeuer (Pabstorfer Weg)

19.-22.05.2023 175-jähriges Jubiläum Schützen- und Volksfest

-Herr Hoppe informiert den Rat, dass der Grabenüberlauf in der Elmstraße in Wobeck gemacht werden muss. Der Graben wurde über Jahre nicht gepflegt und ist nicht mehr funktionsfähig.

Des Weiteren bittet er um einen Verkehrsspiegel in der Straße Am Holzberg/Ecke Bundesstraße in Wobeck.

Der Pachtvertrag für den Friedhof mit der Kirchengemeinde Wobeck muss noch beraten und beschlossen werden. Frau Spindler erläutert nochmal den Sachverhalt. Herr Kaminsky erklärt, dass der vorgelegte Pachtvertrag zum größten Teil aus freiwilligen Leistungen für die Gemeinde Söllingen bestand und weist darauf hin, dass der Landkreis in der jetzigen Situation diese zu 100% streichen würde. Der Rat der Gemeinde Söllingen kann natürlich trotzdem den bereits, durch Frau Spindler, ausgearbeiteten Pachtvertrag mit der Kirchgemeinde Wobeck schließen und die Mittel in den Haushalt einstellen. Der Rat hat auf seiner Sitzung am 19. Dezember 2022 den Pachtvertrag abgelehnt.

-Frau Jestel-Heiser erinnert Frau Spindler an die Kühltruhe für das Kulturzentrum in Ingeleben. Frau Spindler erzählt dem Rat, dass die Laienspielgruppe aus einer alten Bäckerei eine Kühltruhe bekommen kann und diese gerne in das Kulturzentrum stellen würde um bei ihren Theateraufführungen gekühlten Kuchen verkaufen zu können. Auf Grund der Auflagen und Überprüfungen für elektronische Geräte lehnt der Rat der Gemeinde Söllingen die Anschaffung einer Kühltruhe für das Kulturzentrum ab. 

-Frau Plantikow teilt mit, dass die Bank auf dem Friedhof in Dobbeln verschwunden ist und dass die Baustelle der Firma Avacon in dem Eitzeweg noch nicht ordnungsgemäß verschlossen ist.

-Herr Maushake erzählt, dass in der Alten Schule in Dobbeln die Herrentoiletten repariert wurden. In den Damentoiletten sollen dieses Jahr ebenfalls notwendige Reparaturen getätigt werden.

Auf dem alten Spielplatz in Dobbeln werden neue Bäume gepflanzt.

 
TOP 10 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

-Herr Kaminsky hat in seinem Bericht erzählt, dass die Tiefbaufirma von htp zukünftig keine Arbeiten mehr in den Ortschaften übernehmen wird. Welche Firma ist dann für die Querung der Bundesstraße in Söllingen zuständig? Die Restarbeiten werden noch von der Firma 2WCOM erledigt.

-Herr Anthes möchte wissen, warum die Anwohner die Gossen reinigen müssen, wenn zwischen den Grundstücken noch Gemeindegrund liegt? Frau Jura verweist auf die Straßenreinigungssatzung. Herr Kaminsky wirft ein, dass gegen die Straßenreinigungssatzung geklagt werden kann. Sollte es danach eine Satzungsänderung geben, müssen die Kosten für die Beschaffung der Maschinen und die Kehrungen auf die Anwohner umgelegt werden. In Schöningen wird das bereits so gehandhabt. 

 
TOP 11 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

-Herr Siemann regt an, dass der Rat sich nochmal Gedanken über einen Pachtvertrag für den Friedhof in Wobeck macht und fragt an, ob die Verwaltung einen Vertrag ausarbeiten kann. Herr Kaminsky teilt mit, dass dies Sache der Gemeinde Söllingen ist und die Verwaltung hierfür keinen Vorschlag unterbreiten kann. Frau Spindler erinnert an den geschlossenen Pachtvertrag mit der Kirchengemeinde in Ingeleben.

-Ein Einwohner hat noch zwei Anliegen: In Söllingen Hauptstr./Ecke Schulstraße ist die Straßenbeleuchtung sehr dunkel. Des Weiteren sind zwei Kanaldeckel auf der Hauptstraße abgesackt.

 

Herr Maushake bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 20.35 Uhr.

 

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