Samtgemeinde Heeseberg

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Gemeinderat Söllingen

Montag, 24. Januar 2022 , 19:00 Uhr
KUSS, Zum Föhrberg 19, 38387 Söllingen OT Ingeleben



TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Protokoll:

Frau Bürgermeisterin Sonja Spindler eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr und begrüßt die Anwesenden.

 
TOP 2 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Protokoll:

Frau Spindler stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgt ist und die Beschlussfähigkeit des Rates gegeben ist.

 
TOP 3 Feststellung der Tagesordnung

Protokoll:

Frau Spindler stellt einen Antrag, die Beratung und Beschlussfassung über den Pachtvertrag des VFL Söllingen mit auf die Tagesordnung zu setzen. Herr Johns weist auf die Geschäftsordnung der Gemeinde Söllingen hin. Der Antrag vom VFL Söllingen ist nicht fristgerecht bei der Gemeinde eingegangen und sollte somit auch nicht in dieser Sitzung behandelt werden. Frau Spindler lässt den Rat abstimmen.

 

Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:

 

TOP 11: Beratung und Beschlussfassung über den Pachtvertrag zwischen dem VFL Söllingen und der Gemeinde Söllingen

TOP 12: Aktuelle Anliegen in den einzelnen Ortsteilen

TOP 13: Einwohnerfragestunde

TOP 14: Anfragen und Anregungen

 

Die Tagesordnung wird gemäß der Änderungen vom 24.01.2022 mit 8 Zustimmungen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen festgestellt.

 
TOP 4 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 08.11.2021

Protokoll:

Die Niederschrift über die Sitzung vom 08.11.2021 wird einstimmig genehmigt.

 
TOP 5 Berichte der Bürgermeisterin

Protokoll:

-Die Stichstraße Lerchenweg in Twieflingen wurde kurzfristig durch Fa. Suchot wieder instandgesetzt und die großen Löcher mit Bitumen gefüllt.

-Die Baumaßnahme barrierefreie Bushaltestellen hat in Twieflingen und Dobbeln bereits begonnen. In diesem Jahr werden alle 12 Bushaltestellen angepasst.

-Im Dezember gab es in Ingeleben einen großen Wasserrohrbruch und der halbe Kirchweg wurde unterspült. Purena wird die Wasserleitung im Kirchweg erneuern. Ein Termin ist noch nicht bekannt.

-Aus dem Rat wurde die Anfrage gestellt, wie hoch die Kosten für die Sanierung des KUSS waren. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 391.572,19 € abzgl. der Zuwendung in Höhe von 82.326,18 €.

-Ingeleben, Wobeck und Dobbeln wurden mit Glasfaserkabel über Vodafone versorgt. In Söllingen soll das über die Firma htp erfolgen. 41% der Haushalte haben bereits einen Anschluss beantragt.

-Am 09.10.2022 sind in Niedersachsen Landtagswahlen und es werden wieder Wahlhelfer benötigt.

-Am 28.01.2022 gibt es einen freien Impftermin in Jerxheim im Dorfgemeinschaftshaus.

-Die Erschließung des Baugebietes in Söllingen soll dieses Jahr durch das Ing. Büro König erfolgen. Voraussichtlicher Ausführungsbeginn: 19.04.2022

 
TOP 6 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

-Herr Hartmann merkt an, dass die Zuwendung für das KUSS nicht von LEADER sondern von dem Amt für regionale Landesentwicklung kommt.

-Frau Schnicke-Heinze berichtet, dass der Ort Wobeck einen neuen Verein gegründet hat und den Bau eines Radweges zwischen Schöppenstedt und Schöningen vorantreiben möchte. Für die Unterstützung möchte sie auf der Sitzung Unterschriften sammeln.

 
TOP 7 Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Söllingen sowie Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Söllingen beschließt mit 10 Zustimmungen und einer Enthaltung:

1.    Den Jahresabschluss 2013 gemäß § 129 Absatz 1 NKomVG.

2.    Das Jahresergebnis (Fehlbetrag i. H. v. 926.814,69 Euro) wird auf die Rechnung vorgetragen.

3.    Gemäß § 129 Absatz 1 NKomVG erteilt der Gemeinderat dem Bürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2013 Entlastung.



Protokoll:

Frau Spindler erläutert den Sachverhalt und verliest die Beschlussvorlage.

 
TOP 8 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022, den Haushaltsplan 2022, den Investitionsplan 2022-2025, das Haushaltskonsolidierungskonzept 2022 und den Stellenplan 2022 der Gemeinde Söllingen

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Söllingen beschließt einstimmig die Haushaltssatzung 2022,den Haushaltsplan 2022, den Investitionsplan 2022-2025, das Haushaltskonsolidierungskonzept 2022 und den Stellenplan 2022 der Gemeinde Söllingen.



Protokoll:

Frau Spindler übergibt das Wort an Herrn Fredrich.

Herr Fredrich erläutert den Haushalt und beantwortet Rückfragen aus dem Rat.

Der Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Söllingen weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 614.400 € aus.

Die geplanten Auszahlungen für Investitionen betragen 1.806.000 €. Davon entfallen 300.000 € auf die Neuerstellung einer Grabenverrohrung -> Bürgermeisterkanal Ingeleben (Erhöhung der Kosten, HHR von 1,8 Mio. wird übertragen.).

1.500.000 € wurden für die Sanierung abgängiger Gemeindestraßen eingeplant. Die Arbeiten sollen im Rahmen eines Rahmenvertrags (bzw. Hausmeistervertrags) abgearbeitet werden. Weiterhin wurden 6.000 € für die Beschaffung von Spielgeräten für die Spielplätze eingeplant.

Die Kreditaufnahme für Investitionsdarlehen liegt entsprechend bei 1.806.000 €.

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite in Anspruch genommen werden dürfen, beträgt insgesamt 3.760.080 €.

Das vorläufige Jahresergebnis 2021 liegt bei einem Fehlbetrag in Höhe von rd. 440.300 Euro. Das Ergebnis fällt somit um rd. 784.000 Euro besser aus als geplant (Anteil Bedarfszuweisungen i. H. v. 472.500 Euro, Einsparungen Transferaufwendungen und Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen insgesamt von rd. 198.000 Euro). Wurde im Vorjahr bereits angekündigt, da die Rückzahlung der Gewerbesteuer schon bekannt war.

Herr Johns empfiehlt, dass sich der Rat der Gemeinde Söllingen zur nächsten Mittelanmeldung gemeinsam zusammensetzt. 

 
TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung des Bürgermeisterkanals in Ingeleben

Beschluss:

1.    Der Rat der Gemeinde Söllingen beschließt einstimmig die Bauarbeiten zur Erneuerung des Bürgermeisterkanals und die Planung dahingehend anzupassen, dass die Einbahnstraßenregelung entfällt. 

 

2.    Der Rat der Gemeinde Söllingen beschließt einstimmig, nach Vorliegen aller Unterlagen und Genehmigungen die Ausschreibung gemäß der Regelungen der VOB.



Protokoll:

Die Sachdarstellung lautet wie folgt:

Im Gemeindeteil Ingeleben der Gemeinde Söllingen ist seit geraumer Zeit bekannt, dass das örtliche verrohrte Gewässer (Bürgermeisterkanal) unter schwerwiegenden Defekten leidet. Schon im Jahr 2013 ergab eine Kamerabefahrung, dass über weite Strecken im südwestlichen Bereich der Kanal eingebrochen war beziehungsweise einzubrechen drohte.

Im Jahr 2019 wurde nach mehrmaligen Verschiebungen das Ingenieurbüro Weinkopf beauftragt, Varianten zur wirtschaftlich und umweltverträglicher Erneuerung des Kanals zu erarbeiten. Es wurden Haushaltsmittel in Höhe von 2 MIO € eingestellt. Hiervon sind noch 1.971.000 € verfügbar.

Pandemiebedingt mussten in der Zusammenarbeit mit der zuständigen Stelle beim Landkreis Helmstedt weitere Verzögerungen in Kauf genommen werden. Nunmehr haben umfangreiche hydraulische Berechnungen und weitere Begutachtungen ergeben, dass die anliegend übersandte Planung aus wirtschaftlichen und umweltverträglichen Gründen die bestmögliche Variante darstellt.

Die ebenfalls erwogene (und anfangs favorisierte) Führung des Wassers in überwiegend offenen Gräben wurde zwischenzeitlich verworfen, weil die Topographie zu immens großen und tiefen Gräben überwiegend auf Privatflächen geführt hätte. Auch in der hydraulischen Berechnung wurde diese Variante kritisch gesehen.

Wie in den angehängten Planungen aufgezeigt wird, führt der neue Kanal aus der Straße „zur alten Schule“ in die Ingostraße und zweigt dann in den Vensleber Weg ab. Hier verläuft er zunächst in der Straßenmitte und wird im weiteren Verlauf in den Straßenseitengraben geführt. Schließlich endet der Bürgermeisterkanal im Kreitelbach. Im Kreuzungsbereich der K 54 und kurz vor der Einmündung im Düngelbach sind Regenwasserrückhaltebecken hydraulisch notwendig.

Des Weiteren ist der Vensleber Weg zu einer Einbahnstraße in Richtung K 54 umzuwandeln um die Verkehrsführung am neuen Regenwasserrückhaltebecken gefahrlos zu gestalten und die gesetzlich vorgeschriebene Leichtigkeit des Straßenverkehrs sicherzustellen.

Die Bauarbeiten sind vorbehaltlich der noch ausstehenden abschließenden Zustimmung der unteren Wasserbehörde vom Juli beginnend angedacht. Derzeit wird von einer Bauzeit von mehr als einem Jahr ausgegangen. Um diesen realistischen und dennoch ambitionierten Zeitplan zu halten sind nachfolgend aufgeführte Beschlüsse notwendig.

 Der Rat der Gemeinde Söllingen diskutiert den Sachverhalt und spricht sich gegen eine Einbahnstraßenregelung im Vensleber Weg aus. Bezugnehmend auf den dort ansässigen Landwirtschaftlichen Betrieb würde es zu erheblicher Straßenbelastung und Lärmbelästigung im Ort kommen. Trecker-Gespanne und Lkw’s müssten lange Umwege durch das ganze Dorf nehmen. Eventuell kann die Gemeinde weitere Ackerflächen erwerben, um das Rückhaltebecken zu verlagern.

 
TOP 10 Beratung und Beschlussfassung über den städtebaulichen Vertrag für das Repowering von Windenergieanlagen in der Gemeinde Söllingen

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Söllingen beschließt einstimmig den Städtebaulichen Vertrag über das Repowering von Windenergieanlagen in geänderter Fassung.



Protokoll:

Frau Spindler übergibt das Wort an Herrn Langemann von der Firma Landwind.

Nach kurzer Präsentation und Erklärung durch die Firma Landwind, tauscht der Rat sich nochmals über den Städtebaulichen Vertrag aus.

Herr Johns regt an folgende Änderungen im Vertrag vorzunehmen:

§ 5 (2)

Erforderliche Wegeausbauten erfolgen in einer Breite von 4,5 m als wassergebundene Decke in Mineralgemisch. Dabei werden soweit wie möglich vorhandene Trassen benutzt. Die Belange der Landwirtschaft hinsichtlich der Vermeidung von Durchschneidungsschäden werden berücksichtigt. Es darf kein schadstoffbelastetes Material bzw. belastendes Material verwendet werden. Für den Wegebau ist ausschließlich Naturstein zu verwenden. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die für das Vorhaben benötigten Wege vor Baubeginn der Windkraftanlagen auszubauen.

(3)

Die Gemeinde gestattet dem Vorhabenträger, die erforderlichen Kabel nach vorheriger Abstimmung hinsichtlich der Trassen auf Grundstücken der Gemeinde und in Wegegrundstücken zu verlegen. Der Vorhabenträger hat die für ihre Baumaßnahmen benutzten Grundstücke nach Beendigung der notwendigen Arbeiten umgehend auf seine Kosten entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik in einen Zustand zu versetzen, der mindestens dem Zustand vor Beginn der Arbeiten entspricht.

§ 9 (3)

Der Vertrag endet automatisch nach Beendigung des Betriebes, Rückbau und Entsorgung der WEA.

 
TOP 11 Beratung und Beschlussfassung über den Pachtvertrag des VFL Söllingen und der Gemeinde Söllingen

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Söllingen beschließt einstimmig den Pachtvertrag mit dem VFL Söllingen in geänderter Fassung.



Protokoll:

Frau Spindler erläutert den Entwurf des Pachtvertrages zwischen dem VFL Söllingen und der Gemeinde Söllingen. Der Vertrag soll Rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft treten und zunächst für die Dauer von 10 Jahren gelten. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht bis zum 30.06. des Vorjahres schriftlich gekündigt wird.

Herr Johns schlägt vor § 4 Abs. 2 wie folgt zu ändern:

Der VFL kann für die in § 2 Abs. 3 genannten Kosten von nutzenden Vereinen, Organisationen und privaten Personen der Gemeinde Söllingen eine angemessene Nutzungsgebühr verlangen. Die Gemeinde Söllingen erhält das Recht, die Anlage nach Absprache kostenfrei zu nutzen. Gleiches gilt für den Kindergarten Kunterbunt.

 
TOP 12 Aktuelle Anliegen in den einzelnen Ortsteilen

Protokoll:

-Wobeck: Wann wird der Fußweg von der Berliner Straße Richtung Friedhof erneuert?

Dies soll über den geplanten Hausmeistervertrag abgewickelt werden.

-Söllingen: Im Oktober gab es in Söllingen einen Unfall. Dort wurde eine Brücke der Feldmarkinteressenschaft beschädigt. Diese wird instandgesetzt und soll dann der Gemeinde Söllingen zum Kauf angeboten werden. Hinter der Brücke befindet sich ein großes Schlagloch, welches im Rahmen der Instandsetzung gleich verfüllt werden könnte. Der Rat stimmt zu, das Schlagloch gleich verfüllen zu lassen.

-In der Poststraße sind zwei große Linden hohl. Die Bäume müssen unbedingt kontrolliert werden.

-Ist die Rechnung für den Spielplatz in Söllingen schon eingegangen? Die Rechnung liegt der Verwaltung bereits vor. Es fehlen nur die Lieferscheine, welche durch die Firma noch nachgereicht werden müssen. Die Rechnung ist günstiger als die Kostenschätzung.

-In der Schulstraße sind nach Rohrverlegungsarbeiten mehrere Kanäle abgängig und es entstehen immer mehr Schlaglöcher. Frau Spindler leitet den Sachverhalt an das Bauamt weiter.

 
TOP 13 Einwohnerfragestunde

Protokoll:

Es liegen keine Fragen seitens der Einwohner vor.

 
TOP 14 Anfragen und Anregungen

Protokoll:

Es gibt keine weiteren Anfragen oder Anregungen seitens des Rates.

Frau Spindler bedankt sich für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 21.28 Uhr.

 

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