Beratung und Beschlussfassung über den Widerspruch gegen den Freistellungsbescheid des Eisenbahnbundesamtes
Beschluss:
Der Rat beschießt daraufhin einstimmig, die Samtgemeinde Heeseberg mit der Einlegung eines Widerspruches gegen den Freistellungsbescheid zu beauftragen.
Protokoll:
Herr Richter erklärt, dass das Eisenbahnbundesamt einen Freistellungsbescheid für die Strecke Schöningen-Schöppenstedt erlassen hat. Sollte dieser Bescheid Rechtskraft erlangen, dann unterliegt die Strecke nicht mehr den Regelungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und die Flächen könnten an Interessenten veräußert werden. Somit wäre eine zusammenhängende möglicherweise touristische Nutzung der Trasse nicht mehr möglich.
Um Zeit zu gewinnen und mit den anderen betroffenen Kommunen über mögliche Pläne oder den möglichen Grundstückskauf zu sprechen, sollte Widerspruch gegen den Freistellungsbescheid eingelegt werden.
Herr Meier weist darauf hin, dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes seitens der Verwaltung empfohlen wurde. Herr Richter erklärt hierzu, dass die Art und Weise der Einlegung des Widerspruchs im Ermessen der Verwaltung liegt.
Herr Lucas fragt, aus welchem Grund ein Trassenkauf angestrebt werden soll. Herr Richter erklärt, dass eine zusammenhängende Trasse eine touristische Nutzung ermöglichen würde. Ein Radweg wäre hier eine Option.
Herr Vogler weist darauf hin, dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes überflüssig sei, wenn durch den Widerspruch lediglich Zeit gewonnen werden soll.
Herr Abou Yehia weist darauf hin, dass noch nicht klar ist, ob die angrenzenden Kommunen Kaufabsichten hegen.
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