Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Aufwandsentschädigungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Heeseberg
Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, die Anpassung der Aufwandsentschädigungen zum 01.07.2024 im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde gemäß der Vorlage.
Protokoll:
Der Ausschussvorsitzende erläutert die Vorlage der Verwaltung.
Mit Schreiben vom 23.06.2023 bat der Gemeindebrandmeister Ulrich Busch um die Anpassung der Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Heeseberg. Die Begründung ist dem Schreiben des Gemeindebrandmeisters (letzte Seite der Vorlage) zu entnehmen.
Die Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger sind in § 2 (2) der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, den Ersatz von Verdienstausfall und die Erstattung von Fahrtkosten geregelt.
| NEU (monatlich) | Aktuelle Satzung (monatlich) | Gemeindebrandmeister | 300,00 € | 200,00 € | stv. Gemeindebrandmeister | 150,00 € | 100,00 € | Ortsbrandmeister | 150,00 € | 80,00 € | stv. Ortsbrandmeister | 75,00 € | 40,00 € | Gemeindesicherheitsbeauftragter | 20,00 € | 20,00 € | Ortssicherheitsbeauftragter | 10,00 € | 10,00 € | Gemeindejugendwart | 120,00 € | 80,00 € | stv. Gemeindejugendwart | 60,00 € | 40,00 € | Ortsjugendwart | 40,00 € | 30,00 € | Gerätewart | 20,00 € + 8,00 € pro Fahrzeug | 20,00 € + 7,50 € pro Fahrzeug | AT-Beauftragter | 25,00 € | 20,00 € | Funkbeauftragter | 20,00 € | 20,00 € | Gefahrgutbeauftragter | 30,00 € | 25,00 € | Schriftführer Gemeindekommando | 10,00 € je Sitzung | 10,00 € je Sitzung | Kleiderkammerwart | 15,00 € | 15,00 € | Ausbildungskoordinator | 30,00 € | 20,00 € | Kinderfeuerwehrwart | 40,00 € | 30,00 € |
Der derzeitige jährliche Betrag bei Besetzung aller Funktionen beläuft sich auf rund 20.000,00 €.
Bei einer Anpassung auf die in der Tabelle aufgeführten Beträge würde sich der Betrag auf rund 29.000,00 € erhöhen.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stünden bei einem positiven Beschluss zur Verfügung.
Schreiben des Gemeindebrandmeisters: Die Aufwandsentschädigung für das zeitintensive Ehrenamt Feuerwehr ist in vielen Kommunen sehr gering und steht zu dem Arbeitsaufkommen und der Verantwortung die Funktionsträger meist in keinem Verhältnis.
Im Rahmen der Fusion wurde die Aufwandsentschädigung zuletzt leicht angepasst.
Die letzten 1,5 Jahre haben gezeigt wie stark die Arbeit der Funktionsträger der neuen vier Ortswehren, sowie der Gemeindebrandmeister tatsächlich angestiegen ist.
Aufgrund des erhöhten Aufwand, den die digitale Verwaltung mit sich bringt und des zunehmende Mailverkehrs in allen Bereich ist hier ein deutlicher zeitlicher Mehraufwand entstanden.
Die Funktionspositionen in der Feuerwehr werden durch den steigenden Aufwand und ohne entsprechend steigende Entschädigung auch zusehends unattraktiver.
Daher beantragen wir für die Funktionsträger neue erhöhte Aufwandsentschädigungen ab dem 01.10.2023 (siehe Tabelle).
Gerhard Richter erklärt, dass die Satzung grundsätzlich angepasst werden soll, nicht nur im Bereich der Aufwandsentschädigung Feuerwehr. Für die Anpassung im Bereich Feuerwehrfunktionsträger sieht er keine Probleme.
Christian Unrau ergänzt, dass es sich bei der geplanten Erhöhung um eine Steigerung um rund 45 % handelt. Er spricht sich ebenfalls für eine positive Entscheidung aus, fügt aber hinzu, dass er davon ausgeht, dass im kommenden Jahr nicht weitere Erhöhungen gefordert werden.
Der Gemeinderbrandmeister erklärt, dass in den vergangenen Jahren vor allem die administrativen Aufgaben stark zugenommen haben. Bis zum heutigen Tag sind bei ihm im Jahr 460 E-Mails zum Thema Feuerwehr eingegangen, die alle gelesen, bearbeitet, beantwortet und/oder weitergeleitet werden müssen. Er geht aber davon aus, dass für die kommenden Jahre keine weitere Anpassung gewünscht wird.
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